Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 60 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.452.493 Seitenaufrufe in 2022



Export in den IRAK


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Flueck Geschrieben am 03 August 2016



Dabei seit
03 August 2016
2 Beiträge
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen in meiner Firma gibt es unterschiedliche Auffassungen ;-)

Vorgang:
Wir liefen Ware im Wert von 17.000 EUR CIP Airport Irak.
Der Warenwert ist 14.000 EUR und die Frachtkosten/Verpackung 3.000 EUR

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn ich eine Zollrechnung erstelle weise ich nur den Warenwert aus über 14.000 EUR oder die gesamten Kosten über 17.000 EUR ?

Vielen Dank !

CARGOFORUM PARTNER

DidiH Geschrieben am 05 August 2016



Dabei seit
02 August 2016
22 Beiträge
Hallo,

die Zollrechnung ist in Deinem Fall analog zu der kfm. Rechnung im Bezug auf die Werte zu erstellen. D.h. wenn Du an Deinen Kunden aus dem Irak 17.000 Euro auf der kfm. Rechnung verrechnest, dann musst Du diesen Betrag auch auf der Zollrechnung angeben. Wichtig ist dabei, dass Du auf der Zollrechnung auch die Lieferbedingung mit angibst. Die Angabe von anderen Werten auf der Zollrechnung als auf der kfm. Rechnung für Warenlieferungen wäre eine Gefälligkeitsrechnung die ein zollrechtliches Vergehen darstellt.

Es gibt zu dem Thema Zollwert in Zusammenhang mit Lieferbedingungen noch viele Erklärungen, aber o.g. kann man sich aus meiner Sicht relativ einfach merken (roter Faden).

Gruß

Chev Geschrieben am 06 August 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Sehe es auch so, dass allgemein der Wert, welcher in der kaufm. Rechnung steht, auch in der Zollrechnung stehen muss. Wie sich dieser Wert zusammensetzt und letztendlich auch lautet, entscheidest du im Prinzip selbst.

Da ich aus kaufmännischer Sicht bei CPT dem Kunden den Gesamtpreis inkl. Fracht nennen würde, würde ich auch die 17.000 EUR in die Rechnung an den Kunden setzen. Demnach auch 17.000 EUR in der Zollrechnung.

Dieser Wert wird in der Ausfuhranmeldung dann als Rechnungswert eingetragen. Darüber hinaus wird bei CPT dieser Wert abzüglich der Frachtkosten ab Deutscher Grenze als "Statistischer Wert" eingetragen.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich