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Ausganszollstelle im ABD


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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Chev Geschrieben am 11 Juni 2016



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Hallo,

hier mal wieder eine Frage zur allgemeinen Praxis. Und zwar muss ich ja in meiner Ausfuhranmeldung immer eine Ausgangszollstelle angeben. Bei Luftfrachten ist dies häufig Frankfurt (DE003302). Da bei uns aber unterschiedlichste Dienstleister abholen, nicht zuletzt auch KEP-Dienstleister, sind hier auch andere Flughäfen betroffen.

Nun meine Frage: bin ich verpflichtet, immer die tatsächliche Ausgangszollstelle im ABD anzugeben? Oder hat hier der Dienstleister die Pflicht, diese zu überprüfen und bei Bedarf in ATLAS abzuändern?

Beispiel: Ich gebe "Frankfurt" an und übergebe mein Paket an einen großen gelben Paketdienstleister, welcher über Leipzig abfliegt. Ist dieser nun verpflichtet, von "Frankfurt" auf "Leipzig" umzustellen? Oder muss ich "Leipzig" von Anfang an angeben?

Was gebe ich darüber hinaus im ABD an, wenn ich die Ausgangzollstelle des Spediteurs gar nicht kenne, da ich nicht weiß, ob er ggf. per Truck oder Luftfracht arbeitet oder ich nicht weiß, an welchem Flughafen dieser DL sein Export-Hub innerhalb der EU hat? Einige KEP-Dienstleister fliegen hier ja z. T. aus Nachbarländern ab, z. B. aus FR oder BE...

Danke im Voraus.

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cobra9.0 Geschrieben am 13 Juni 2016



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Hallo,

anzugeben ist die Ausgangszollstelle über die die Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen. Wenn die Waren bei einer anderen Ausgangszollstelle gestellt werden, als die im ABD vorgesehene, dann zieht sich diese die Daten. Damit weiß am Ende das System, über welche Ausgangszollstelle die Waren die EU verlassen haben.

Gruß

Chev Geschrieben am 13 Juni 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Läuft das denn zu 100% automatisiert ab (Luftfrachten / Seefrachten / Landverkehr / KEP,...)?
Habe mal gehört, dass hier z. T. die Ausgangszollstelle durch manuelles Eingreifen noch umgestellt werden muss...

Stefan1531 Geschrieben am 13 Juni 2016



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495 Beiträge
Das Feld nennt sich - wenn ich mich recht entsinne - "vorgesehene Ausgangszollstelle".

Das ABD wird am Ausgangszollamt vom Zoll gescannt, die tatsächliche Ausgangszollstelle wird dann im Atlas automatisch umgestellt.

Chev Geschrieben am 13 Juni 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Und das passiert bei 100% aller Ausfuhren, egal welcher Verkehrsträger? Ich überlege gerade, ob das für KEP auch zutrifft, da ja hier täglich massenweise Pakete durch die Ausgangszollstellen laufen (z. B. Flughafen Leipzig). Hier wird doch nicht jedes einzelne Paket/ABD vom Zoll gescannt? Wie erfolgt hier die Rückkopplung der Ausgangszollstelle?

roliP Geschrieben am 14 Juni 2016



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445 Beiträge
Hallo Chev,
wie schon geschrieben wurde, ist bei der Anmeldung die vorgesehene Ausgangszollstelle anzugeben. Die Gestellung bei dieser Zollstelle ist aber wie im Versandverfahren nicht verpflichtend. Die tatsächliche Zollstelle greift bei der Gestellung durch Vorlage bzw. Übermittlung der MRN auf die im System ATLAS hinterlegten Daten zu. Im Luftfrachtbereich hat die angegebene Ausgangszollstelle (= Flughafen) bei Übereinstimmung mit der tatsächlichen Zollstelle den Vorteil, dass die ATLAS-Daten bereits übermittelt worden sind und die Zollstelle vorab schon über Freigabe oder Kontrollmaßnahme entschieden hat.

Chev Geschrieben am 14 Juni 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo roliP,

OK - habe ich verstanden. Also angenommen, die Ausgangszollstelle ist korrekt und der Zoll hat entschieden, keine Kontrollmaßnahmen einzuleiten. Wie erfolgt denn nun das setzen des Ausgangsvermerkes (und die damit verbundene Rückkopplung der korrekten Ausgangszollstelle in ATLAS) bei Tausenden Paketen täglich?

Und wie wäre der Prozess, wenn die Ausgangszollstelle abweicht? Also worauf ich hinaus möchte: wie erkennt die tatsächliche Ausgangszollstelle - auch wieder bei tausenden Paketen täglich - , dass es sich in den entsprechenden ABD's um eine ggf. abweichende Zollstelle handelt und wie wird diese letztendlich überschrieben (wie erfolgt das und wer ist für die "Umstellung" verantwortlich)?

roliP Geschrieben am 14 Juni 2016



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Zunächst wird die Ausfuhrsendung ja in das Ausfuhrverfahren überlassen (MRN erzeugt, ABD erstellt). Das Ausfuhrverfahren wird dann durch Gestellung bei einer Ausgangszollstelle beendet. Völlig egal, welche Zollstelle im ABD eingetragen ist. = Grundsatz!!! Durch die Gestellung im System wird dieser Vorgang für andere Zollstellen geblockt. In der Verfahrensanweisung ATLAS steht, dass für die Sendungen, die im "Luft-, See-, Post- oder Schienengüterverkehr " gestellt werden, alle Vorgänge durch den Ausführer oder einen Vertreter elektronisch abzuwickeln sind. D.h. elektronische Übermittlung der Gestellungsdaten und nach Freigabe durch die Ausgangszollstelle die elektronische Bestätigung des Ausgangs. Die Ausgangszollstelle übermittelt dann den Ausgang an die jeweilige Ausfuhrzollstelle, die wiederum den Ausgangsvermerk erstellt.
Auch wenn ein KEP 1000 Sendungen mit 1000 MRN gestellt, werden diese Stück für Stück abgearbeitet. Wenn alles funktioniert, läuft das aber automatisiert im Hintergrund ab.

Chev Geschrieben am 14 Juni 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Auch wenn ein KEP 1000 Sendungen mit 1000 MRN gestellt, werden diese Stück für Stück abgearbeitet. Wenn alles funktioniert, läuft das aber automatisiert im Hintergrund ab.

Und genau hier ist die Frage, wie das erfolgt und wer die Verantwortung für die Erledigung hat (Zoll oder Dienstleister)?

Da das ja in ATLAS passieren muss, stelle ich es mir z. B. so vor, dass die KEP-Dienstleister per Scannung das ABD bzw. die MRN über ihr eigenes (an ATLAS angebundenes) System selbst beenden und zwar nur die MRN's, deren Ware auch tatsächlich physisch in den Ausgang/Verladung ging und wo keine Kontrolle erfolgt/erfolgte.

Oder hat hier der Zoll z. B. so eine Art "Job" bzw. Sammelauftrag im System/ATLAS laufen, welcher die nicht zu kontrollierenden MRN's systemisch beendet? Falls ja, was ist der Aufhänger für den Zoll? - also woher weiß der Zoll bzw. das System, dass das Paket zu einer MRN auch tatsächlich durch den KEP-Dienstleister verladen wurde, das Zollgebiet verlassen hat und nicht womöglich noch irgendwo auf dem Lager liegt?

Möchte nicht zu kleinlich sein, ist aber ein rein persönliches Interesse zum Ablauf...

Bitte ergänzen und nicht zutreffendes streichen, Danke :-)

roliP Geschrieben am 15 Juni 2016



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo Chev,
ich kann dazu nur Auszüge aus der Verfahrensanweisung zu ATLAS bieten!

...Für Warensendungen, die im Luft-, See-, Post- oder Schienengüterverkehr bei der Ausgangszollstelle gestellt werden, hat der Anmelder/ Vertreter oder der für den Anmelder/ Vertreter tätige Beteiligte an der Ausgangszollstelle alle für die Überwachung erforderlichen Informationen von der Gestellung bis zur Bestätigung des Ausgangs elektronisch mitzuteilen ........In den Fällen, in denen bei einer deutschen Ausgangszollstelle die Gestellung erfolgt ist, jedoch noch keine Ausgangsbestätigung des Teilnehmers am Ausgang eingetroffen ist, fordert diese Ausgangszollstelle den
Teilnehmer am Ausgang zeitnah auf, den Nachweis über den tatsächlichen Ausgang zu erbringen. Die Ausgangszollstelle stellt sicher, dass der Ausfuhrvorgang elektronisch abgeschlossen wird. Auf die Mitwirkungspflicht des Teilnehmers am Ausgang ......... wird hingewiesen. Fehlende Mitwirkung kann ahndungsrechtliche Folgen nach sich ziehen (§ 30 Absatz 1 Nr. 5 ZollV i.V.m. § 382 AO). .............Nachdem der Teilnehmer die Erlaubnis des Ausgangs erhalten hat, teilt er der Ausgangszollstelle die endgültige Bestimmung der Waren in Form
• der Ausgangsbestätigung (tatsächlicher Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft),
• der Weiterleitung am Ausgang (Weiterleitung der Waren einer Ausfuhrsendung an eine andere deutsche Ausgangszollstelle) und/ oder
• des Abbruchs des Ausgangs (Verbleib der Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft oder Weiterleitung an eine in einem anderen Mitgliedstaat gelegene Ausgangszollstelle; siehe Kapitel 4.9.2.1.8) mit.
................Sobald alle qualifiziert gestellten Waren eine endgültige Bestimmung erhalten haben, ist vom Teilnehmer durch Übermittlung des Abschlusskennzeichens der Abschluss des Ausgangs mitzuteilen.............Die Ausgangszollstellen lassen sich auf Grundlage der Ausfuhranmeldungen stichprobenweise Nachweise (z.B. Bill of Lading) der Luft-/ Seeverkehrsgesellschaften zur Prüfung des tatsächlichen Ausgangs aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft vorlegen.

Chev Geschrieben am 08 August 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Also was kann man zusammenfassend festhalten? Dass grundsätzlich der Zoll selbst und nicht etwa der Spediteur/Dienstleister das ABD an der Grenze beendet?

Offen bleiben dann aber noch diese Fragen, wie es im Massenversand/Paketbereich abläuft:

Zitieren::

Da das ja in ATLAS passieren muss, stelle ich es mir z. B. so vor, dass die KEP-Dienstleister per Scannung das ABD bzw. die MRN über ihr eigenes (an ATLAS angebundenes) System selbst beenden und zwar nur die MRN's, deren Ware auch tatsächlich physisch in den Ausgang/Verladung ging und wo keine Kontrolle erfolgt/erfolgte.

Oder hat hier der Zoll z. B. so eine Art "Job" bzw. Sammelauftrag im System/ATLAS laufen, welcher die nicht zu kontrollierenden MRN's systemisch beendet? Falls ja, was ist der Aufhänger für den Zoll? - also woher weiß der Zoll bzw. das System, dass das Paket zu einer MRN auch tatsächlich durch den KEP-Dienstleister verladen wurde, das Zollgebiet verlassen hat und nicht womöglich noch irgendwo auf dem Lager liegt?

Mich würde es einfach interessieren, wie hier die systemischen Abläufe sind und welche Systeme hier mitwirken bzw. verantwortlich für die Erledigung sind...

Chev Geschrieben am 30 August 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

ich habe eine neue Information erhalten, und zwar, dass an den Express-HUB's wie Köln-Bonn oder Leipzig eigene Zollstellen mit dutzenden Beamten das Massenvolumen abfertigen. Nur wie läuft das prozesstechnisch ab? Die Beamten werden ja wohl kaum jedes einzelne Paket in die Hand nehmen und die MRN's beenden... Wie also werden täglich tausende Export-Pakete zolltechnisch beendet? (wer bzw. welches System führt dies aktiv aus und wie erfolgt das?)

Vielleicht hat ja jemand tiefere Einblicke?

VG

Sammelretter Geschrieben am 29 September 2016



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10 Mai 2016
2 Beiträge
Sehr interressant dieser Thread, nur ich denke, diese Fragestellung kann dir nur der Zoll anrufen. Vielleicht solltest du mal eine schriftliche Anfrage diesbezüglich an die Zollstelle FFM oder Leipzig stellen. Ich denke die können Dir dazu Auskunft geben.

Erzi4 Geschrieben am 29 September 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Chev wrote:
Wie also werden täglich tausende Export-Pakete zolltechnisch beendet? (wer bzw. welches System führt dies aktiv aus und wie erfolgt das?)

Vielleicht hat ja jemand tiefere Einblicke?

Hallo Chev,
an Seehäfen und Flughäfen werden ABD's niemals den Zollbeamten vorgelegt. Statt dessen gibt es einen elektronischen Prozess, der dem Beenden eines Versandverfahrens bei einem zugelassenen Empfänger ähnelt. Die Details hierzu kann man auf zoll.de im ATLAS-Merkblatt für Teilnehmer und der Verfahrensanweisung ATLAS nachlesen.
Grüße
Erzi4

Chev Geschrieben am 29 September 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

OK. Dann muss ich mal schauen, ob ich in den Dokumentationen fündig werde, denn dieser "elektronische Prozess" ist es halt, welchen ich verstehen möchte - speziell zum Thema "KEP".


Zitieren::
an Seehäfen und Flughäfen werden ABD's niemals den Zollbeamten vorgelegt.

Trotzdem sollen ja ABD's bzw. MRN's die Ware begleiten, so verstehe ich zumindest die ATLAS-Verfahrensanweisung.
Dieses dann für Stichproben?

Auch bei Standard-Luftfracht benötigt die Ausgangszollstelle ja einen Aufhänger, wann sie welche Ausfuhranmeldung überlassen kann (und somit den Ausgangsvermerk erstellt). Und genau dieser Aufhänger und das Zusammenwirken mit den Beteiligten (Spediteur / Carrier) und den beteiligten System würde mich interessieren.

Das gleiche bei Seefracht. Auch hier muss es ja für den Zoll einen Anlass geben, wann z. B. ein Container "überlassen" werden kann --> wo befindet sich die Ware zum Zeitpunkt der Überlassung des Zolls und wie entscheidet dieser, welche offenen Ausfuhranmeldungen er bereits überlassen darf (sodass er quasi Waren nicht zu "früh" oder zu "spät" überlässt?) und über welche Systeme stellt er dieses fest?

Bin mir nicht sicher, ob ich solche Prozessinfos irgendwo nachlesen kann, daher die Fragen hier.


Zuletzt bearbeitet von Chev am 30 Sep 2016 - 08:20, insgesamt einmal bearbeitet

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