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Réunion / Martinique mit T2LF Handelsrechnung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Wildgans |
Geschrieben am 14 Juli 2016
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Dabei seit 22 März 2016 53 Beiträge
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Hallo liebes Forum,
ich finde auf meine Frage einfach keine Antwort im Internet.
Wir haben eine Lieferung nach Réunion.
Für die Lieferung erstellen wir ein T2LF.
Nun möchte unser Kunde auf der Rechnung diesen Satz aufgeführt haben:
"L'exportateur des produits couverts par le présent document déclare que sauf indication claire du contraire, ces produits ont l'origine préférentielle Allemagne" avec cachet + signature.
Übersetzung:
„Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben , präferenzbegünstigte deutsche Ursprungswaren sind.“ Stempel + Unterschrift
In meinem schlauen Programm steht aber dass dieser Satz auf die Rechnung muss:
“Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de ………. et que le prix indiqués ci-dessus s’accordent avec le prix courants sur le marché d’exportation.”
Übersetzung:
"Wir erklären hiermit, dass die auf der Rechnung genannten Waren in Deutschland hergestellt sind und dort ihren Ursprung haben, dass die vorstehend angegeben Preise mit denen auf dem Markt des Exportlandes üblichen Preisen übereinstimmen."
Könnt ihr mir helfen was ich auf die Rechnung schreiben muss?
Spielt der Rechnungswert eine Rolle? Mehr oder weniger als 6000 EUR?
Danke für eure Antworten
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Chev |
Geschrieben am 09 August 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das sind meiner Meinung nach zwei unterschiedlich zu wertende Texte.
Beim ersten Text handelt es sich scheinbar um eine präferenzielle Ursprungserklärung, welche so oder in ähnlicher Form auf Rechnungen abzugeben ist, falls die Ware präferenzbegünstigt wäre und mit dem Empfangsland ein Präferenzabkommen bestünde. Das dürfte hier nicht der Fall sein, da Réunion & Martinique politisch bzw. zum Zollgebiet der EU gehören.
Somit ist der Text meiner Meinung nach hinfällig und dürfte ohnehin nur unter dem Vorliegen diverser Voraussetzungen abgegeben werden (Thema Präferenzursprung / 6.000 EUR-Grenze / Ermächtigter Ausführer,...)
Das T2LF bescheinigt den Gemeinschaftscharakter der Ware und sollte im Regelfall dazu führen, dass für den Empfänger keine Zollabgaben zu entrichten sind.
Beim zweiten genannten Text handelt es sich um eine nicht-präferenzielle Ursprungserklärung, welche z. B. auch bei afrikanischen Ländern, wie der Elfenbeinküste abzugeben ist (insofern D auch Warenursprungsland ist). Diesen Text solltet ihr angeben (ist ja so auch in den K+M empfohlen).
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