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Definition Fiskalvertreter in Deutschland


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Chev Geschrieben am 11 August 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Habe mal wieder eine Frage an die Experten, welche in Richtung Einfuhrumsatzsteuer geht. Und zwar darf ja ein ausländisches Unternehmen, welches als Schuldner (Anmelder) der EUSt auftreten möchte, sich von einem in D ansässigen Fiskalvertreter vertreten lassen (§22a UStG). Durch die Bestellung eines Fiskalvertreters erspart sich der ausl. Unternehmer den administrativen Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung in Deutschland.

Nun meine Fragen: wie sieht so ein Fiskalvertreter aus? Ist ein Customs Broker oder ein Spediteur, welcher klassische Importabfertigungen inkl. Abführung der EUSt vornimmt, somit immer ein Fiskalvertreter? Ist dies nur ein rechtlicher Begriff?

Darüber hinaus: Hat das ausl. Unternehmen über einen Fiskalvertreter die Möglichkeit, die EUSt im Nachgang als Vorsteuer geltend zu machen und zurückzubekommen? Soweit mir bekannt, ist das ja grundsätzlich nicht möglich (ohne Registrierung).
Hat ein Fiskalvertreter hier andere/mehr Möglichkeiten?

Grüße

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Erzi4 Geschrieben am 12 August 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Chev,

die Fiskalvertretung ist in Deutschland praktisch auf die Fälle beschränkt, in denen die Waren aus einem Drittland eingeführt werden und unmittelbar in einen anderen EU-Mitgliedstaat weiter verbracht werden sollen. Vertreten werden hier fast ausschließlich EU-Ausländer, die umsatzsteuerlich nicht in DE registriert sind. Die Waren werden vom Fiskalvertreter zum zollrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiter ig-Lieferung in den Bestimmungsmitgliedstaat abgefertigt (Verfahrenscode 4200). Hier entsteht erst gar keine Einfuhrumsatzsteuer, vorausgesetzt, der Verbringungsnachweis wird erbracht und auch die sonstigen Pflichten durch den Fiskalvertreter erfüllt. Sonstige Pflichten sind hier insbesondere die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und einer Jahreserklärung (im Idealfall mit Zahllast 0), die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung und ggf. die Abgabe von Intrastat-Meldungen.

Der Vorsteuerabzug ist bei der Fiskalvertretung generell ausgeschlossen. Der Vertretene darf auch keine steuerpflichtigen Umsätze in DE haben. Sollte also doch einmal die EUSt entstehen, warum auch immer, kann der Ausländer die Steuer nur im Rahmen des Rückvergütungsverfahrens erstattet bekommen.

Für die ausschließliche Einfuhr von Waren nach DE ist die Fiskalvertretung zwar denkbar, jedoch nicht erforderlich. Hier reicht die indirekte Stellvertretung nach UZK für drittländische Beteiligte völlig aus. EU-Ausländer können sich zollrechtlich auch direkt vertreten lassen. Für einen Vorsteuerabzug müssen sich allerdings auch hier beide Ausländer umsatzsteuerlich registrieren lassen.

Um als Fiskalvertreter handeln zu können, braucht man eine gesonderte Fiskalvertreter-USt-ID (zusätzlich zur eigenen Registrierung). Das wird aber in den §§22a-e UStG ganz gut beschrieben.

Grüße
Erzi4

Chev Geschrieben am 12 August 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

Danke, hilft mir schon ein bisschen.

Also geht es bei der Fiskalvertretung demnach gar nicht um Importe nach D sondern um Importe in den Rest der EU, welche aber über D als Transitland laufen?

Ein Fiskalvertreter ist somit berechtigt, zum freien Verkehr in D abzufertigen, ohne dass in D die EUSt anfällt?
Die EUSt muss doch dann aber im letztendlichen EU-Zielland entrichtet werden?

Habe die Vorteile des Fiskalvertreters noch nicht ganz nachvollziehen können.
Wäre es auch denkbar, über einen Spediteur oder Customs Broker zu arbeiten, welcher über das T1-Verfahren arbeitet?

Wie kann ich mir darüber hinaus einen Fiskalvertreter vorstellen? Sind das spezielle Steuerberater oder können dieses auch registrierte Spediteure oder Customs Broker sein?

Erzi4 Geschrieben am 14 August 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Chev wrote:
Also geht es bei der Fiskalvertretung demnach gar nicht um Importe nach D sondern um Importe in den Rest der EU, welche aber über D als Transitland laufen?
So ist es!

Chev wrote:
Die EUSt muss doch dann aber im letztendlichen EU-Zielland entrichtet werden?
Nein, denn es gibt bei diesem Ablauf keine EUSt! Die Waren werden in DE in den zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt. Aufgrund der unmittelbar anschließenden ig-Lieferung erfolgt die Einfuhr einfuhrumsatzsteuerfrei (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Der Erwerber im anderen Mitgliedstaat erhält also Unionswaren im Rahmen einer ig-Lieferung, so wie bei einem normalen innergemeinschaftlichen Erwerb aus einem anderen Mitgliedstaat. Er meldet den Erwerb ganz normal in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an.

Chev wrote:
Habe die Vorteile des Fiskalvertreters noch nicht ganz nachvollziehen können.
Der Einführer (im anderen Mitgliedstaat) erhält Waren des zollrechtlich freien Verkehrs im Rahmen einer ig-Lieferung. Er braucht also keinen Zollprozess. Aufwand und Kosten für ein T1 entfallen (im Gegenzug entstehen natürlich Kosten für die Fiskalvertretung).

Chev wrote:
Wäre es auch denkbar, über einen Spediteur oder Customs Broker zu arbeiten, welcher über das T1-Verfahren arbeitet?
Das wäre die Alternative. Allerdings hätte der Einführer dann die Kosten für das T1 zu tragen und die Verzollungskosten am Bestimmungsort. In der Praxis dürfte dies jedoch immer noch die bevorzugte Abwicklungsmethode sein.

Chev wrote:
kann ich mir darüber hinaus einen Fiskalvertreter vorstellen? Sind das spezielle Steuerberater oder können dieses auch registrierte Spediteure oder Customs Broker sein?
Nicht "spezielle" Berater. Jeder, der zur Steuerberatung nach Steuerberatungsgesetz zugelassen ist, sowie Spediteure und Zollagenten im Zusammenhang mit der Hilfe in Eingangsabgabensachen darf eine gesonderte Fikalvertreter-USt-ID beantragen.

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