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Verjährung gemäß § 439 Abs. 2 HGB bei noch laufenden Demurrage Detention Kosten


TomJavelin Geschrieben am 23 August 2016



Dabei seit
23 August 2016
3 Beiträge
Ein Problem der besonderen Art. Wir haben im April 2012 einen Transport auf Basis Deutsches Recht gemäß ADSp 2003 abgewickelt über 2x40' nach Nhava Sheva, Incoterm CFR.
Die Frachtrechnung wurde auch sofort beglichen. Nachdem nach 3 Wochen der Empfänger die Container nicht abgenommen hatte, haben wir den Versender darauf angesprochen und ihn darauf hingewiesen, dass täglich Demurrage Detention etc. anfallen.
Nach mehreren email hin und her bis Feb 2013 hat der Versender auf unsere letzte mail nicht mehr reagiert. Die Container sind auch bei uns in Vergessenheit geraten und erst im Jan 2015 ist der Versender angesprochen worden, dass die Container nun geöffnet werden und die Ware versteigert wird. Das haben wir dann gestoppt und haben in den letzten 1,5 Jahren mit dem Auftraggeber ein LOI verhandelt da die B/L auch nicht mehr auffindbar sind (LC Sendung). Soweit ist auch alles klar allerdings behauptet nun unser Konzerneigener Anwalt, dass gemäß § 439 Abs. 2 HGB auch die Aufwendungsersatzansprüche (hier für demurrage und detention, sowie Lagerkosten) schon seit 2013 verjährt sind obwohl die Reederei und die Hafenverwaltung noch keine Rechnung ausgestellt hat. Seine Argumentation ist, dass jegliche Ansprüche verjähren mit dem Tag der Ablieferung oder wenn das Gut hätte abgeliefert werden sollen also ca. im April 2012 und dann 1 Jahr Frist.
Für mich entbehrt dies jeder Logik, natürlich verstehe ich dass eine Frachtrechnung verjährt für bereits verrichtete Dienstleistungen aber doch keine Rechnung (Lagergelder dem/det etc) die noch nicht abgerechnet sind und auch jeden Tag sich automatisch erhöhen.
Vielleicht kann mir hier in dieser speziellen Rechtsfrage jemand weiterhelfen oder hatte vielleicht einmal einen ähnlichen Fall.

Danke

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betterorange Geschrieben am 24 August 2016



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Tom,

hier begründen sich ggf. Forderungen auf der indischen Seite, die m.E. nach indischem Recht zu beurteilen sind.

Die Frage ist immer, wer wem wie lange und wie hoch haftet. Durch eine erneute Abnahmevereinbarung ist für mich zumindest der Anschein gegeben, das Verjährung gehemmt ist..

Im Zusammenhang mit der Auslieferung ohne B/L werdet Ihr entsprechende Vereinbarungen unterschrieben haben, die den Reeder völlig von sämtlichen Kosten frei halten.

Ich wage zu behaupten, das der Firmenjurist nicht über sämtliche Details im Klaren ist.

Was sagt denn die Vereinbarung mit dem Abnehmer und der LC Bank aus?

Wie Du siehst, gibt es keine eindeutige Aussage.

TomJavelin Geschrieben am 24 August 2016



Dabei seit
23 August 2016
3 Beiträge
@betterorange, vielen Dank für deine Antwort.
Wenn der Empfänger die Lagergelder akzeptiert und die Ware nun doch abnimmt, dann ist alles klar und wir haben keine Sorgen, dann gilt indisches Recht.
Sollte er aber die Annahme verweigern, wovon ich ausgehe, wegen der Qualität des Gutes nach 4 Jahren im Seecontainer, dann ist der Verlader natürlich in der Pflicht.
Der Reeder ist natürlich frei gehalten, da er ansonsten die Ware versteigern würde, wir würden natürlich, gemäß geltendem Recht, auch die Ware behalten und Pfandrecht dem Verlader gegenüber ausübern. Theoretisch. Nun ist aber für mein Verlader die Indische Marine ein sehr wichtiger Kunde und der Verlader an sich ist unser Hauptkunde.
Gehemmt war die Forderung von April 2012 bis Februar 2013, da in dieser Zeit aktive Diskussionen stattfanden zwischen uns und dem Verlader sowie Empfänger. Die Verjährung ist dann eingetreten im Feb2014 gemäß unserem Juristen.
Die wichtigste Frage in diesem Fall ist, was unter "Aufwendungsersatzansprüche" fällt. Leider finde ich hierzu keine Definitioni die mir weiter hilft. Denn auch diese Verjähren aber meiner Meinung nicht die stetigen Lagerkosten in Indien.

JohnBelushi Geschrieben am 25 August 2016



Dabei seit
11 Juli 2016
18 Beiträge
Hab das was aus dem Haufe wegen Aufwendungsersatz.......
www.haufe.de/recht/deu...36212.html

Mal eine andere Frage, wurde der Empfänger der Ware eigentlich in den Annahmeverzug gesetzt, schriftlich?

Die Ware wurde wohl mit LC bezahlt, ist diese Ware denn überhaupt bezahlt worden mit LC?

Ich meine das klingt schon komisch, jemand bestellt sich containerweise Ware und bezahlt die, holt die aber nicht ab?

Meiner Ansicht nach, habt ihr im Jahr 2014 angemahnt und damit die Fristen gehemmt. §439 Abs 2 BGB , das geht halt nur 1 Mal.

Wen haltet ihr denn haftbar, den Versender/Lieferant oder den indischen Empfänger. Das ist auch ein Unterschied.

TomJavelin Geschrieben am 25 August 2016



Dabei seit
23 August 2016
3 Beiträge
Die Ware ist ein LC, allerdings, wie ich vermute, nie eingelöst. Der Empfänger hätte sonst schon längst reklamiert. Aber das ist Sache des Verladers und Empfängers. Im Moment warten wir auf die Entscheidung des Verladers, ob die Ware noch abgenommen wird oder zurück nach Deutschland geht. Natürlich klingt es komisch, entweder der Versender hätte irgendwann mal fragen müssen, wann die Bezahlung kommt oder, wenn bezahlt wurde, hätte der Empfänger die Ware haben wollen.
Aber, wie gesagt, dass ist nicht unser Thema.
Den Artikel im Haufe habe ich auch schon gefunden gehabt, leider nicht Gegenstand unseres Problems.
Alle Verjährungsfristen sind schon über abgeschlossene Dienstleistungen aus der Vergangenheit.
Kern meines Problemes ist, dass die Lagerkosten ja noch nicht abgerechnet wurden und somit, aus meiner Sicht, dafür keine Verjährung stattgefunden hat für den Versender gemäß §439Abs2.
... 15 Jahre im Beruf und man erlebt immer wieder was neues! :-)

cobra9.0 Geschrieben am 25 August 2016



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo,
wenn der Kern des Problems tatsächlich nur der Punkt ist, dass keine Rechnung erstellt worden ist, kann Ihnen geholfen werden. Der Beginn der Verjährung setzt lediglich die Entstehung der Forderung voraus, wobei grundsätzlich keine Rechnungslegung erforderlich ist. Nach deutschem Recht also verjähren Ansprüche aus einem Seefrachtvertrag und aus einem Konnossement nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem das Gut abgeliefert wurde. Das ist auch nachvollziehbar, weil ja sonst über die Rechnungslegung die Verjährung steuern könnte und so nie Rechtssicherheit herrschen würde. Der Konzernanwalt hat also Recht.
Gruß

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