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Rückwarenabfertigung / bei welchem Zollamt?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Bödefeld Geschrieben am 09 September 2016



Dabei seit
04 Oktober 2007
101 Beiträge
Hallo zusammen

ich habe mal eine Frage zur Rückwarenabfertigung.
Wir haben Waren aus der Türkei in Deutschland und in Österreich zum freien Verkehr abgefertigt und dann an einen Kunden in die Schweiz geliefert. Nun kommt ein Teil dieser Ware wieder zurück. Die Rückfuhr geht komplett über die CH/DE Grenze.

Nun wollten wir eine Rückwarenabfertigung machen - der Zoll (Grenze CH/DE) sagt nun aber, das eine Rückwarenabfertigung für die ursprünglich in AT abgefertigen Waren nicht möglich sein - das würde nur an der CH/AT Grenze gehen!?

Ich habe schon alle mögliche durchgelesen, aber zur Angabe des Zollamtes nichts passendes gefunden.
Unser Zoll hier vor Ort meinte nur "ja - eigentlich müsste das möglich sein" .....

Hat da jemand von Euch Erfahrungen?

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waldorf Geschrieben am 09 September 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Eine Rückwarenabfertigung in DE muss auch möglich sein, wenn die Ware zuvor aus einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt wurden und die RW-Eigenschaft ansonsten nachgewiesen werden kann. Wir haben ein einheitlich geltendes EU-Zollrecht und keinerlei Einschränkungen in den Vorschriften zur Rückware. Außerdem enthält die Dienstanweisung des Zolls, an die die Beamten gebunden sind, einen Passus, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Ausfuhren aus anderen Mitgliedstaaten möglich sind:

Z 0834 Abs. 6a: Eine Befreiung von der EUSt ist nicht möglich, wenn die Waren vorher aus einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgeführt wurden. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Einführer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Wenn das dt. Zollamt weiterhin ablehnt, ist das eindeutig rechtswidrig.

Bödefeld Geschrieben am 12 September 2016



Dabei seit
04 Oktober 2007
101 Beiträge
Zur Aufklärung...
Leider hat unser Spediteur uns die Infos vom Zollamt nicht ganz vollständig weitergegeben.

Selbstverständlich ist zollrechtlich gesehen eine Rückwarenabfertigung möglich - auch wenn die Waren vorher in einem anderen EU Land zum freien Verkehr abgefertigt und dann in die Schweiz geliefert wurden .
Steuerrechtlich jedoch ist dies nicht möglich!
Bedeutet also - wir können die (eigentlich zollpflichtige) Ware nun zollfrei aber steuerpflichtig wieder nach Deutschland einführen :-)

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