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Verkäufer DE, Lieferant PL, Bestimmung USA


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Kerstin Geschrieben am 05 September 2016



Dabei seit
08 April 2005
16 Beiträge
Hallo,

wir haben einen Vertrag mit einem Kunden in USA geschlossen. Hier soll nun ein komplettes Gewerk an einen polnischen Lieferanten vergeben werden mit Lieferkondition DAP Empfänger USA. Habe folgende Fragen:

1.) Ausführer aus der EU sind wir, aber das ABD können wir in diesem Fall ja nicht machen. Bei Incoterm DAP müsste ja der PL-Lieferant für alle Aufuhrformalitäten aus der EU verantwortlich sein. Ist er dann auch Ausführer im ABD? Habe immer meine Schwierigkeiten mit der Definition "Ausführer".

2.) Import in USA soll mit unserer Rechnung erfolgen, der "shipper" im B/L werden wir aber nicht sein. Funktioniert das?

3.) Weiterhin stellt sich mir die Frage der Abrechnung. Für den Lieferant in PL ist es eine steuerfreie Ausfuhr (er bekommt ja auch die Ausfuhrbescheinigung seines Spediteurs) und für uns auch (im Rahmen des Gesamtprojektes wird es viele Teillieferungen auch ab DE geben). Wer darf steuerfrei abrechnen? Beide?

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.

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Brooktor Geschrieben am 23 September 2016



Dabei seit
13 August 2013
41 Beiträge
Zum Ausführer:
Für die Bestimmung des Ausführers kommt es vor allem darauf an, welche Person Partner des (Ausfuhr-)Vertrages mit dem Empfänger im Drittland ist. Es rückt stets die Vertragspartei in die Rolle „Ausführer“ ein, die Waren aus der EU in ein Drittland verkauft, weil sie über das Ob und Wie des Verbringens entscheidet. Die Lieferbedingung ist für die Bestimmung des Ausführers ohne Bedeutung.
Wenn Sie den Ausfuhrvertrag geschlossen haben, dann sind Sie Ausführer nach Art. 1 Nr. 19 a) DA.

Das ABD ist nur der Ausdruck der Daten der Ausfuhranmeldung (AM). In der der AM ist der Ausführer einzutragen. Im vorliegenden Fall also Sie.

Kerstin Geschrieben am 23 September 2016



Dabei seit
08 April 2005
16 Beiträge
Hallo,
danke für die Antwort, hilft weiter!
Ich habe ich inzwischen von Zoll und IHK eine ähnliche Antwort erhalten --> Definition des Ausführeres hat sich seit Einführung des neuen Zollkodex geändert. Und der Incoterm ist völlig irrelevant.

Nur die Frage, wer shipper im B/L ist, ist noch offen.

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