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Export Verfahren 1000 oder 1040
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Kurti |
Geschrieben am 20 September 2016
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Dabei seit 20 September 2016 3 Beiträge
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Guten Tag,
unsere Firma produziert hier in Deutschland Artikel die anschließend exportiert werden.
Die hier produzierten Artikel bestehen aus diversen Teilen die aus mehreren Ländern auch Drittländern zum freien Verkehr nach Deutschland importiert wurden.
Welches Verfahren kommt den nun für den Export unserer hier erzeugten Artikel für den Export in Frage. 1000 oder 1040 ?
Wäre echt sehr dankbar für klärende Antworten.
Vielen Dank im Voraus
Kurt
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Arnd |
Geschrieben am 21 September 2016
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Ich meine, wenn die beiden zollrechtlichen Verfahren 1. Einfuhr der Teile und 2. Ausfuhr der Artikel keine Verbindung haben (wie es z. B. bei einer Veredelung, Umwandlung etc. der Fall ware), sollte das Verfahren 1000 sein.
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Kurti |
Geschrieben am 23 September 2016
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Dabei seit 20 September 2016 3 Beiträge
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Danke für die Antwort.
Gäbe es den Konsequenzen wie Strafen oder ähnliches, wenn ein falsches Verfahren angewandt werden würde ? Also anstatt 1000 z.B. die 1040 ?
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waldorf |
Geschrieben am 23 September 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Für Waren, die hier hergestellt werden, ist der richtige Code 1000. Wenn ich in Stelle 3 und 4 auf ein vorangegangenes Verfahren verweise, bezieht sich das m.E. auf die identische Ware, auf die sich Stelle 1 und 2 bezieht und keinesfalls auf Vormaterialien. Wie sollte ich denn im anderen Fall anmelden, wenn ich aus Ware mit unterschiedlichen Vorverfahren herstelle ???
S. Merkblatt: 10 Endgültige Ausfuhr*) 1000 ohne vorangegangenes Verfahren (insb. Waren, die aus Deutschland stammen) Und eigentlich müsste es seit 1993 EG bzw. EU heissen !
Ich kenne auch keinen Fall eines Bussgeldes bei Abweichungen in Stelle 3 und 4.
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Kurti |
Geschrieben am 23 September 2016
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Dabei seit 20 September 2016 3 Beiträge
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