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DEBBI Dezentrale Beteiligten-Bewertung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


stambo71 Geschrieben am 29 September 2016



Dabei seit
15 August 2012
42 Beiträge
Hallo zusammen,

wo kann ich die Bewertung der Zuverlässigkeit eines Zollbeteiligten erfragen?
HZA oder Oberfinanzdirektion?
Mündlich oder schriftlich?

Vielen lieben Dank vorab.

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Erzi4 Geschrieben am 30 September 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo stambo,

die Verfahrensvorschriften zu DEBBI sind mittlerweile für die Wirtschaft nicht mehr zugänglich. Warum das so ist, enzieht sich meiner Kenntnis. Transparenz ist jedenfalls was anderes. In der Verfahrensanweisung, Version 2.0, Stand 23.09.2010, steht jedenfalls folgendes:

"Auf Antrag wird jedem Beteiligten von der zuständigen, dezentral bewertenden Stelle Auskunft über aktuell vorhandene Beteiligtenbewertungen erteilt. Die Anträge müssen aus Gründen der eindeutigen Zuordnung die Zollnummer des Beteiligten enthalten. Ohne Antrag oder auf pauschal für die Zukunft geltenden Antrag hin werden keine Auskünfte erteilt. Die Auskunft beschränkt sich auf die Mitteilung über das Vorhandensein einer Bewertung, die betroffenen Bewertungsbereiche und die jeweilige Bewertungsziffer. In DEBBI eingestellte Feststellungen und Erkenntnisse sind nicht zu übermitteln."

Falls sich nichts geändert hat, sollte man immer noch das Recht auf Auskunft haben, allerdings nur für die eigene Zollnummer (jetzt EORI-Nummer). Ich würde den Antrag bei meinem zuständigen HZA stellen und gucken, was passiert. Was man dann mit der Information tatsächlich anfangen kann, ist wieder eine andere Frage. Denn aus der Bewertungsziffer allein (1 = zuverlässig oder geringes Risiko, 2 = mittleres Risiko, 3 = hohes Risiko) kann man nur bedingt Rückschlüsse ziehen.

Grüße
Erzi4


Zuletzt bearbeitet von Erzi4 am 30 Sep 2016 - 13:40, insgesamt einmal bearbeitet

stambo71 Geschrieben am 30 September 2016



Dabei seit
15 August 2012
42 Beiträge
Besten Dank Erzi4.
Dann kann ich wenigstens nachvollziehen warum ich nicht viel darüber finde.
Haben zur Abwechslung mal wieder ne Importzollprüfung und bin darüber gestolpert.
Ich frag einfach mal den Prüfer wenn er da ist :-)

Schönen Tag noch.

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