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Pan-Euro-Med-Zone / Kumulierung allgemein


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Chev Geschrieben am 10 Oktober 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

mir ist aktuell noch nicht klar, wer mit wem ein Abkommen innerhalb der Pan-Euro-Med-Zone hat (z. B. die Schweiz mit Algerien??) und Präferenzen untereinander überhaupt angewendet werden dürfen. Gibt es hier ggf. auch Länder, die untereinander kein Abkommen gezeichnet haben, aber dennoch im großen Pott der Pan-Euro-Med-Zone mit drin sind? (falls letzteres der Fall ist, wo kann ich sehen, welche Abkommen existieren?).

Und: da die EU ja mit allen diesen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone jeweils ein Abkommen hat - darf ich als Lieferant (mit Sitz EU) somit bei sämtlichen Ausfuhren in eines der aufgeführten Länder (z. B. nach Marokko) auch sämtliche Vormaterialien aus einem oder mehreren der aufgeführten Länder (z. B. aus der Türkei, Norwegen, etc.) als ursprungsbegründend (VmU) einbeziehen? (=Kumulierung)
Welche Kriterien müssen bei diesen Nicht-EU-VmU (z. B. aus der Türkei), welche ich auch zwecks Kumulierung und zwecks Erfüllen der Listenregel einbeziehen möchte, grundsätzlich gegeben sein?

Genauer:

- Benötige ich dafür LE's vom türkischen Vorlieferanten, um überhaupt "kumulieren" zu dürfen?
- Würde es genügen, dass die türkischen Vormaterialien in der Türkei nur zum freien Verkehr abgefertigt sind und dort gar nicht (sondern ggf. in China) hergestellt wurden?
- Wie würde das gleiche bei VmU aus Norwegen aussehen? Wären hier die Kriterien anders als bei VmU aus der Türkei?

Danke euch vorab zu diesem komplexen Thema.

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waldorf Geschrieben am 11 Oktober 2016



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich würde dir gerne einen Link schicken oder eine Quelle nennen, in der dieses Thema verständlich dargestellt ist - kenne aber keine. Hier ein ganz kurzer Versuch ohne Garantie auf Vollständigkeit, Richtigkeit etc.:
Die EU-Kommission veröffentlicht regelmäßig eine Matrix der Länder, die an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmen. Du findest dort also alle teilnehmenden Länder und außerdem die Info, ob diese untereinander entsprechende Vereinbarungen getroffen haben. Ohne Vereinbarung keine Kumulation. Link zur aktuellen Matrix: eur-lex.europa.eu/lega...1)&from=DE
Wenn diese vorliegt, gelten zB Vormaterialien aus einem dieser Länder als Ursprungswaren, wenn sie weiterverarbeitet werden und daraus hergestellte Ware in ein anderes Land exportiert wird. Die TR nimmt an diesem Spiel teil. Es muss sich aber um türkische Ware handeln.

Ein Beispiel: Garn aus der CH wird in der TR zu Gewebe verarbeitet. Aus dem Gewebe wird in Tunesien eine Hose genäht. Die kommt dann zollfrei nach DE und kann dann auch zollfrei weiter nach NO gehen. Diese Hose könntest du aber nicht präferenzberechtigt nach Mexiko oder Südkorea liefern, weil nicht Teilnehmer dieser Kumulation. Wenn das Gewebe nicht in Tunesien, sondern in Bosnien zu einer Hose verarbeitet wird, ist die Präferenz auch flöten, weil TR und BH die erforderliche Vereinbarung noch nicht getroffen haben.

Der formelle Haken: in den Lieferantenerklärungen und/oder Präferenznachweisen müssen entsprechende Hinweise auf die Anwendung der Kumulation angebracht sein. Fehlen die oder sind sie falsch, ist deine Präferenz wieder flöten. Und versuch mal einem Lieferanten in Rumänien, Ägypten oder auch nur in Deutschland das alles zu erklären. Ich habe das aufgegeben.

Meine Erfahrung: Du kannst diese Kumulation nur nutzen, wenn du einfache und konstante Beschaffungs- und Produktionsstrukturen hast, also z.B. dein Vormaterial immer aus einem überschaubaren Länderkreis beziehst, du nur in einem Land produzierst und nur in wenige Präferenzländer exportierst. Soweit ich weiß, tun sich auch alle Softwareanbieter von Präferenzkalkulationsprogrammen schwer, diese Kumulation sauber abzubilden (wenn sie es überhaupt schaffen).

Chev Geschrieben am 11 Oktober 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Waldorf,

Danke das hilft mir auf jeden Fall schon einmal weiter.

Folgende Rückfragen hätte ich aktuell noch:

Zitieren::

Du findest dort also alle teilnehmenden Länder und außerdem die Info, ob diese untereinander entsprechende Vereinbarungen getroffen haben. Ohne Vereinbarung keine Kumulation. Link zur aktuellen Matrix: eur-lex.europa.eu/lega...1)&from=DE

Soweit verstanden. Heißt das aber auch grundsätzlich, dass kein Abkommen zwischen den Ländern besteht, welche auch keinen Eintrag in der Matrix haben? Worauf ich hinaus will: gelten zwischen diesen Ländern dann auch gar keine Präferenzregelungen, oder könnte es dennoch sein, dass diese untereinander "einfache/bilaterale" Abkommen haben, und nur "in gewissen Länderkonstellationen" (noch) nicht an der Kumulierung teilnehmen?

Zur Kumulierung:
Heißt das in meinem Beispiel (Ursprung der Vormaterialien: Türkei; Endfertigung: EU [Ich]; Endbestimmung: Marokko), dass jeweils "ein Eintrag" in der Matrix bei EU-Türkei sowie bei Marokko-Türkei vorhanden sein muss, um die Kumulierung anwenden zu dürfen? Das wäre ja gegeben. Würde dies schon genügen oder gibt es anhand dieser Verordnung / Matrix noch mehr Kriterien?
Bei den Vormaterialien (hier: Türkei) habe ich es so verstanden, dass immer der handelspolitische Ursprung maßgeblich ist. Bzw., dass der handelspolitische Ursprung von Vormaterialien, welche ich kumulieren möchte, immer in einem Teilnehmerland der Pan-Euro-Med-Zone sein muss?
Dürften dann Vormaterialien mit handelspolitischem Ursprung "Türkei" auch z. B. aus Russland kommen, um in meinem Beispiel die Kumulierung mit türkischem Vormaterial anwenden zu können?

Zitieren::

...gelten zB Vormaterialien aus einem dieser Länder als Ursprungswaren, wenn sie weiterverarbeitet werden...

Demnach würde die Kumulierung nicht greifen, wenn die Endfertigung bereits in der Türkei stattfindet und nur als Handelsware von mir als EU-Lieferant importiert sowie ohne weiteres "Verändern" nach Marokko exportiert wird?
Kann man dann schlussfolgernd sagen, dass die Endfertigung (präferenzieller Ursprung) immer dann in der EU geschaffen werden muss, wenn ich als EU-Lieferant die Kumulierung beim Export in eines der Länder überhaupt anwenden möchte?

Danke im Voraus.

waldorf Geschrieben am 12 Oktober 2016



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo Chev,

wenn ich das richtig sehe, diskutierst du das Thema ja auch noch unter einer anderen Überschrift.
Ich finde, deine Frage nimmt solche Ausmaße an, die man nicht (kostenlos) in einem Forum klären lassen kann.
Such Dir doch bitte einen kompetenten Berater (viele davon gibt´s leider nicht).

Chev Geschrieben am 12 Oktober 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Waldorf,

eigentlich geht es mir nur um "Grundlagen", um die Wirkungsweise dieses Themas besser zu verstehen.

Die Fragen bzw. Themengebiete hängen alle miteinander zusammen, daher dachte ich, dass diese soweit beantwortet werden können. Aber ich gebe dir recht, meine Fragestellungen sind sehr lang und ausgedehnt, es war aber keine Absicht.
Werde versuchen, noch andere Quellen zu nutzen (Lektüre, Seminare, oder auch Berater).

Falls eine meiner letzten Fragen dennoch hier beantwortet werden kann, wäre ich dankbar und ich hake dann auch nicht weiter nach, damit der Thread "geschlossen" werden kann.

Erzi4 Geschrieben am 12 Oktober 2016



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02 Dezember 2008
487 Beiträge
Chev wrote:

Soweit verstanden. Heißt das aber auch grundsätzlich, dass kein Abkommen zwischen den Ländern besteht, welche auch keinen Eintrag in der Matrix haben?
Nein, so ist die Matrix nicht zu lesen. Die EU z.B. hat tatsächlich mit allen dort genannten Ländern ein Präferenzabkommen geschlossen. Die Anwendung des Abkommens mit Syrien ist allerdings ausgesetzt. Mit Libanon und Bosnien-Herzegowina ist zurzeit jeweils nur eine bilaterale Kumulierung vereinbart, keine diagonale Kumulierung. Wer mit wem ansonsten noch kein Abkommen geschlossen hat, geht aus der Matrix tatsächlich nicht hervor. Hier hilft ein Blick in die Website der WTO.

Chev wrote:

Worauf ich hinaus will: gelten zwischen diesen Ländern dann auch gar keine Präferenzregelungen, oder könnte es dennoch sein, dass diese untereinander "einfache/bilaterale" Abkommen haben, und nur "in gewissen Länderkonstellationen" (noch) nicht an der Kumulierung teilnehmen?
Genau so ist es, siehe oben!

Chev wrote:

Zur Kumulierung:
Heißt das in meinem Beispiel (Ursprung der Vormaterialien: Türkei; Endfertigung: EU [Ich]; Endbestimmung: Marokko), dass jeweils "ein Eintrag" in der Matrix bei EU-Türkei sowie bei Marokko-Türkei vorhanden sein muss, um die Kumulierung anwenden zu dürfen?
Genau so ist es!

Chev wrote:

Bei den Vormaterialien (hier: Türkei) habe ich es so verstanden, dass immer der handelspolitische Ursprung maßgeblich ist.
Nein! Die türkischen Waren müssen präferenzrechtlich Ursprungswaren sein. Es muss sich also um präferenzielle Ursprungswaren der Türkei oder eines der an der diagonalen Kumulierung teilnehmenden Länder handeln. Daher reicht z.B. die A.TR als Nachweis nicht aus, weil sie nicht den Ursprung, sondern lediglich die Freiverkehrseigenschaft dokumentiert. Aus der Türkei muss hier zusätzlich eine besondere LE/LLE eingeholt werden. Details hierzu unter www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html (Details ganz unten auf der Seite)

Chev wrote:

Dürften dann Vormaterialien mit handelspolitischem Ursprung "Türkei" auch z. B. aus Russland kommen, um in meinem Beispiel die Kumulierung mit türkischem Vormaterial anwenden zu können?
Nein!

Chev wrote:

Demnach würde die Kumulierung nicht greifen, wenn die Endfertigung bereits in der Türkei stattfindet und nur als Handelsware von mir als EU-Lieferant importiert sowie ohne weiteres "Verändern" nach Marokko exportiert wird?
Doch! Bei reiner Handelsware ist die Kumulierung auch anwendbar, jedoch etwas einfacher. Hier ändert sich das Ursprungsland nicht. D.h, dass Du bei Handelsware eine EUR.1 oder eine UE mit türkischem Ursprung ausstellst. Dein Nachweis ist die vorgenannte türkische LE/LLE (bei bestimmten Gütern aus dem Agrarsektor oder aus dem Bereich Kohle und Stahl auch eine EUR.1 oder UE aus der Türkei).

Chev Geschrieben am 12 Oktober 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

tausend Dank! Denn das hier war für mich der wichtigste Punkt:

Erzi4 wrote:

Nein! Die türkischen Waren müssen präferenzrechtlich Ursprungswaren sein. Es muss sich also um präferenzielle Ursprungswaren der Türkei oder eines der an der diagonalen Kumulierung teilnehmenden Länder handeln.

Jetzt ist mir hier nur noch nicht klar, gegen welches Abkommen der türkische Lieferant prüfen muss, um seine Ware als präferenzbegünstigt in einer LE an mich ausstellen zu dürfen --> Wo schaut er nach, welche Listenregel für sein an mich zu lieferndes Material einzuhalten ist?
Wenn er z. B. dann max. 40 % Drittlandsanteil (z. B. China) für sein Vormaterial einhalten muss, darf dann der Rest der Bestandteile quasi wiederum aus sämtlichen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone stammen, damit er diese als präferenzbegünstigt in der LE an mich ausstellen darf? Wahrscheinlich dann mit dem Haken bei "Kumulierung" in der LE?
Und wenn es ein rein türkisches Vormaterial ist, dann sicherlich ohne Kumulierungs-Haken?

Zitieren::

Hier ändert sich das Ursprungsland nicht. D.h, dass Du bei Handelsware eine EUR.1 oder eine UE mit türkischem Ursprung ausstellst.

Ist es nicht eine EUR-Med, welche ich ausstellen muss bzw. eine EUR-Med-UE? Denn es sind ja keine präf.begünstigten EU-Materialien (welche ich mit EUR.1 liefern würde), sondern eben welche aus der Türkei.

(meine hoffentlich letzten Fragen zu diesem Thema)

eaglestef Geschrieben am 03 November 2016



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15 September 2016
82 Beiträge
Das hier beschriebene Beispiel ist sehr komplex und meines Erachtens auch zu komplex, um es in einem Forum zu besprechen. In so schwierigen Fällen entweder einen guten Berater finden oder direkt mit dem zuständigen HZA reden.

Hast du schon mal geschaut, was der Kunde am Ende spart? Das Thema ist ja so aufwendig, es können viele Fehler passieren und eine Schulung/Beratung kostet auch einiges.

Bei Kumulierung würde ich immer ein EUR.Med verwenden, denn in einer EUR.1 gibt es ja keine Möglichkeit Aussagen zur
Kumulierung zu treffen.

Bei folgender Aussage kann ich nicht ganz zustimmen:

Chev wrote:

Zur Kumulierung:
Heißt das in meinem Beispiel (Ursprung der Vormaterialien: Türkei; Endfertigung: EU [Ich]; Endbestimmung: Marokko), dass jeweils "ein Eintrag" in der Matrix bei EU-Türkei sowie bei Marokko-Türkei vorhanden sein muss, um die Kumulierung anwenden zu dürfen?


Meines Erachtens muss es zwischen allen Beteiligten ein Abkommen geben, d.h.:

EU-TR, EU-MA & MA-TR

Wenn es nicht um die Ausstellung einer EUR.Med, sondern um eine LLE geht, wird es noch schwieriger, da durch die Kumulierung sich auch die präferenzberechtigten Länder einschränken. Außerdem kommt es auf das Vorpapier an. Liegt dir aus IL nur eine EUR.1 vor, kannst du keine Präferenz weitergeben, sondern nur mit einer EUR.Med.

Das ist meine Einschätzung. Bitte korrigiert mich, wenn ich was falsches schreibe.

Ich kenne nur ein Buch zu dem Thema:
www.mendel-verlag.de/pan-euro-med/

Ob es gut ist, kann ich nicht sagen.

waldorf Geschrieben am 03 November 2016



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
eaglestef wrote:

Hast du schon mal geschaut, was der Kunde am Ende spart?

Ein ganz wichtiger Satz - der übrigens in keinem Präferenzseminar fällt.

Ich möchte nicht wissen, wie viele Unternehmen erheblichen Aufwand betreiben, um Präferenznachweise auszustellen, ohne überhaupt zu wissen, was es ihnen oder ihren Kunden überhaupt bringt. Ich meine finanziell, nicht persönliche Wichtigkeit.

Ich kenne einen Fall, bei dem ein Exporteur die Präferenzkalkulationssoftware eines namhaften Softwareanbieters einführen wollte, weil man ja "beim Export in die CH Präferenzen ausstellen müsse". Letztlich muss man natürlich nicht und es ging um 30.000 sfr p.a., die Software hätte ein Vielfaches davon gekostet.

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