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Welche Transportbedingungen nach Incoterms?


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


JayC Geschrieben am 17 Oktober 2016



Dabei seit
17 Oktober 2016
3 Beiträge
Hallo Forum,

ich bin neu im forum und habe mich angemeldet, weil ich mit meinem jungen Unternehmen anfange, Waren zu versenden u.A. auch innerhalb der EU.

Ich komme mit den Incoterm-Abkürzungen ins Schleudern und plane folgende Versandbedingungen:

Ich versende "Ab Lager" , organisere den Transport und berechne dem Kunden die Transportkosten bis zur Anlieferung in sein Lager > z.B. mit DHL. Der Gefahrenübergang soll bei Verlassen der Ware aus meinem Lager auf den Kunden übergehen.

Wie bezeichne ich diese Bedingungen?
Habe ich ggfs. wichtige "Bedingungen", die sinnvoller Weise zu bestimmen sind, übersehen?

Meiner nach wäre mit DAP korrekt. Ist eigentlich mit dem Thema "Versicherung", die nicht zu DAP gehört, der Gefahrenübergang geregelt?

fragt neugierig
JayC

CARGOFORUM PARTNER

MagNet-99 Geschrieben am 18 Oktober 2016



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo

nach meinem Verständnis beisst sich DAP mit 'Gefahrenübergang soll bei Verlassen der Ware aus meinem Lager....'. Entweder lieferst Du DAP, dann hast Du die Gefahren des Transportes bis zum Empfänger, das wäre für mich logisch, oder Du verkaufst FCA wenn der Kunde den Transport ab Deinem Lager selbst organsiert.

Und bitte nicht Versandbedingung mit Incoterm verwechseln ;-)

Gruss
MagNet-99

JayC Geschrieben am 20 Oktober 2016



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17 Oktober 2016
3 Beiträge
Hallo MagNet-99,

danke für die Antwort. Eben über diese "entweder oder"-Bedingungen bin ich gestolpert. Das heißt, die Lieferbedingungen kann ich sicherlich auch frei gestalten z.B. wie folgt:

Liefer- und Verpackungkosten zum Transport bis Anlieferung Kunde kostet x € und ist vom Kunden zu übernehmen. Das Transportrisiko geht bei Verlassen meines Lagers auf den Kunden über. Weitere Bedingungen sind ausgeschlossen.

Ich habe eine Übersicht in Wikipedia gefunden über die einzelnen kürzel der Bedingungen. DAP ist ohne Versicherung.

Ich habe auch sagen DAP; jedoch das Transportrisiko geht bein Verlassen meines Lagers auch den Kunden über.

Ich habe bisher nichts darüber gefunden, daß DAP das Transportrisiko für den Lieferanten definiert. Generell habe ich bei den Incotherms 2010 den Eindruck erhalten, daß darüber lediglich definiert wird, wer welche Aufgabe ausführt; jedoch ohne die Bedingungen. Ist es das, was Du mit dem Hinweis meinst "Nicht Versandbedingungen mit Incotherms verwechseln"?

Ich habe z.b. einen Lieferanten im europäischen ausland, der CPT liefert und das Risiko ab Verlassen des Lagers auf mich abwälzt ...

Gruß
JayC

Gruß
JayC

MagNet-99 Geschrieben am 20 Oktober 2016



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hi,

die Incoterms sind international anerkannte Handelsbedingungen die von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegeben werden. Das ist ein anerkannter Standard, der Dir bei Kauf oder Verkauf hilft bei einheitlichem Verständnis den Kosten und Gefahrenübergang für den Transport mit der anderen Vertragspartei festzulegen. Je nach Land gibt es aber trotzdem noch Interpretations- oder Handelsbrauchabweichungen. Also gehört der Incoterm in den Kaufvertrag. Zum Incoterm gehört immer einer Ortsangabe, z.B. FCA Frankfurt oder DAP Barcelona. Du kannst generell in einem Kaufvertrag machen was Du willst wenn es nicht ungesetzlich oder sittenwidrig ist sofern die andere Vertragspartei das am Ende unterschreibt.

Dann beauftragst Du Deinen Spediteur die Ware zu transportieren und kannst hier mit einer Versandbedingung arbeiten, wie z.B. Frei Haus oder Ab Werk. Soweit zum Unterschied. Der Spediteur versteht aber auch einen Incoterm ;-).

Ich persönlich finde die Konstellation unglücklich, das Du den Spediteur auswählst, bestelltst und bezahlst, Dein Käufer aber die Haftung ab der Verladung an Deinem Lager übernehmen soll. Warum machst Du das ? Warum verkaufst Du nicht einfach FCA oder DAP ?

Deine CPT-Aussage verstehe ich auch nicht. Carriage Paid to wird ja gerne anstatt CFR verwendet wenn es im Bestimmungsland nicht in einen Hafen geht. Da stimmt es mit dem Risiko, das ab Verladung bei Dir als Käufer ist, aber warum 'abwälzt' ? Du musst ja nicht zu diesem Incoterm kaufen.....

Gruss
MagNet-99

Chev Geschrieben am 22 Oktober 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

ich denke, hier sind mehrere Sachverhalte klarzustellen. Wichtig ist zunächst, dass Klauseln wie "Frei Haus" zwar allgemein gebräuchlich und soweit unmissverständlich sein sollten, jedoch - gerade was den Gefahrenübergang betrifft - gesetzlich nicht definiert sind. Demnach würde ich immer nach Incoterms handeln, auch bei innerdeutschen Geschäften.

Zu den Fragen:

Zitieren::

Ich versende "Ab Lager" , organisere den Transport und berechne dem Kunden die Transportkosten bis zur Anlieferung in sein Lager > z.B. mit DHL. Der Gefahrenübergang soll bei Verlassen der Ware aus meinem Lager auf den Kunden übergehen.


Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Die erste lautet, hier mit dem sogenannten "unechten" CPT oder CIP zu arbeiten. Grundsätzlich beinhalten beide Klauseln eine Kostentragungspflicht des Verkäufers bis zum benannten Ort. Liefere ich CPT Shanghai, trage ich als Verkäufer auch die Kosten des Transportes bis Shanghai und beauftrage dafür meinen Spediteur.
In der Praxis kann jedoch mit dem Kunden mittels dem "unechten" CPT vereinbart werden, dass der Verkäufer die Frachtkosten an den Käufer weiterbelasten darf. CIP enthält im Gegensatz zu CPT noch zusätzlich für den Verkäufer die Pflicht, eine Transportversicherung abzuschließen und die Kosten dafür zu tragen. Der Gefahrenübergang bei beiden Klauseln endet für den Verkäufer mit der Übergabe an den 1. Frachtführer (das wäre in diesem Fall am eigenen Lager).

Die zweite Möglichkeit wäre, mit FCA Verladeort zur arbeiten. Befindet sich das Lager in Hamburg, dann ist "FCA Hamburg" zu vereinbaren. Dieses wäre eigentlich ein Abholgeschäft (Free Carrier Hamburg), denn Kostentragungspflicht und Gefahrenübergang enden für den Verkäufer in Hamburg nach Verladung auf das "1. Transportmittel des Käufers" (welches es hier nicht gibt). Gefahrenübergang würde passen aber bzgl. des Transportes müsste hier mit dem Kunden vereinbart werden, dass es kein Abholgeschäft ist, sondern man als Verkäufer den Transport bis hin zum Empfangsort des Käufers beauftragt/ organisiert. Die Frachtkosten können sodann durch den Verkäufer an den Käufer weiterbelastet werden, da die Kostentragungspflicht für den Verkäufer (wie erwähnt) bereits in Hamburg an seinem Lager endet.

Beide Möglichkeiten sind legitime Spezifizierungen der genannten Incoterms und finden in der Praxis häufig Verwendung.

Zitieren::

Habe ich ggfs. wichtige "Bedingungen", die sinnvoller Weise zu bestimmen sind, übersehen?

Weitere Möglichkeiten unter Verwendung anderer Klauseln sehe ich nicht.

Zitieren::

Meiner nach wäre mit DAP korrekt. Ist eigentlich mit dem Thema "Versicherung", die nicht zu DAP gehört, der Gefahrenübergang geregelt?

DAP wäre nicht korrekt. Der Incoterm sagt aus, dass Kosten & Gefahren des Transportes bis zum benannten Ort vom Verkäufer tu tragen sind.
Und: Gefahrenübergang und Versicherung sind völlig getrennt zu betrachten bzw. stehen in keinem Einfluss zueinander.

JayC Geschrieben am 24 Oktober 2016



Dabei seit
17 Oktober 2016
3 Beiträge
@ Chev,

danke für die weiteren Ausführungen.

der Hinweis auf FCA Verladeort gefällt mir gut.

Gibt es für die Organisation und Berechnung des Transport bis zum Lager des Empfängers gängige, rechtssichere Formulierungen, ohne ggfs. wieder den Gefahrenübergang zu "kassieren", da ich ggfs. den Transport und die Kosten festlege?

Ich habe mir folgende Formulierung überlegt:

"Gern organisieren wir für Sie den Transport der Lieferung von unserem Lager bis zur Anlieferung an Ihr Lager mit Transporteur XXX. Die Kosten hierfür betragen xxx € incl. Versicherung bis zu einem Wert von xxx €. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir den Versand für Sie durchführen lassen sollen oder ob Sie die Lieferung abholen lassen wollen."

Gruß
JayC

Chev Geschrieben am 24 Oktober 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht. Es ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Dir und deinem Kunden, welche den Incoterm noch weiter spezifiziert bzw. als Zusatz zum eigentlichen Incoterm vereinbart wird.

Das würde ich so einfach wie möglich gestalten, z. B.: Wir liefern FCA Hamburg, Beauftragung und Organisation des Transportes zu Ihrem Lager erfolgt durch uns.

Das ist dann selbstredend. Falls der Kunde das nicht wünscht, kann er ja reagieren. Falls Abholgeschäft gewünscht, kann man dann "FCA Hamburg" stehen lassen (ohne den Zusatz).

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