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T1 Transit zur Ausgangszollstelle für die ABD-Abfertigung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Rondrian Geschrieben am 25 Oktober 2016



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07 Juni 2016
15 Beiträge
Moin Liebe Leutz,

wie schaut es denn eigentlich aus, wenn wir Ware auf ABD zum Export vom eigenen Lager versenden? Diese Ware muss aber natuerlich vom Lager erst einmal zur Abgangszollstelle. Muss hier als Sicherung eine T1 erstellt werden ?

LG
Radek M.

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Chev Geschrieben am 25 Oktober 2016



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Hallo,

muss leider gestehen, dass ich nur "Bahnhof" verstehe, auch wenn mir die Begrifflichkeiten soweit geläufig sind.
Bitte das Vorhaben etwas genauer beschreiben (was wird von wo aus nach wohin über welchen Verkehrsträger versendet?) und die Frage bitte ebenfalls etwas konkretisieren.

VG

Rondrian Geschrieben am 26 Oktober 2016



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07 Juni 2016
15 Beiträge
Morgen,

wir haben ein eigenes Lager von wo die Ware nach Übersee verschickt wird und wir ein ABD für die Sendung erstellen.
Wir sind zugelassener Versender und das Zollamt Lüneburg, welches für uns zuständig ist kommt sozusagen fast nie zur Eröffnung, sondern das ABD wird zeitnah ohne Gestellung eröffnet. Die Abgangszollstellen sind meistens der Hamburger Hafen, oder umliegenden Flughäfen. Muss man auf den Weg zur Abgangszollstelle eine T1 erstellen? Primär ging der Gedanke hier auf die Bürgschaft die greifen könnte, wenn die Sendung auf den Weg dorthin "verloren" ginge. Oder reicht hier das ABD aus ?

LG
Radek

Chev Geschrieben am 26 Oktober 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Moin,

also ein paar Dinge, die hier benannt werden, betreffen eigentlich den Import von Waren. Wenn es um Exporte geht (so habe ich es verstanden), dann müssen folgende Begrifflichkeiten korrigiert werden:

Zitieren::

Wir sind zugelassener Versender

Beim Export: "Zugelassener Ausführer"

Zitieren::

sondern das ABD wird zeitnah ohne Gestellung eröffnet

Mit "geöffnet" meinst du wahrscheinlich, dass das ABD durch die Ausfuhrzollstelle "überlassen" wird?

Zitieren::

Die Abgangszollstellen sind meistens der Hamburger Hafen, oder umliegenden Flughäfen

Den Export betreffend, ist hier der korrekte Begriff: "Ausgangszollstelle"


Zum Prozess: Es wird weder mit T1 noch mit Bürgschaften gearbeitet (das betrifft alles das Thema "Import").
Das zollrechtliche Verfahren bei der Ausfuhr heißt: Ausfuhrverfahren. Informationen zum Ablauf z. B. hier:

www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

Rondrian Geschrieben am 26 Oktober 2016



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07 Juni 2016
15 Beiträge
Hi Chev,

die Begrifflichkeiten die du geändert hast, sind so richtig. Danke dafür :)

Vielleicht stelle ich die Frage dann anders:

Die Sendung mit Zollgut wurde durch die Ausfuhrzollstelle überlassen und ist auf dem Weg zur Ausgangszollstelle.
Da die Ware noch Zollgut ist, wäre das dann keine Entziehung der zollamtlichen Überwachung bis zur Ausgangszollstelle?
Bei Freigut würde das ja entfallen.

LG
Radek

roliP Geschrieben am 26 Oktober 2016



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445 Beiträge
Hallo Rondrian,
wenn Du mit "eigenes Lager" ein bewilligtes Zolllager meinst, brauchst Du nur in Eure Bewilligung schauen. Dort müsste der Satz: "Beförderung zur Ausgangszollstelle im Hinblick auf die Wiederausfuhr im Rahmen des Zollverfahrens" stehen. D.h., die Ware ist bis zur endgültigen Wiederausfuhr unter zollamtlicher Überwachung und es braucht kein weiteres zusätzliches T1-Versandverfahren eröffnet werden.
Gruß
rolip

Rondrian Geschrieben am 26 Oktober 2016



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07 Juni 2016
15 Beiträge
Hi roliP,

ja da habe ich schon geschaut, aber leider finde ich nichts. Weißt du aus dem Stehgreif wo genau das stehen koennte? Ich werde aber noch einmal schauen.

Aber wenn wir mal davon ausgehen, dass dieser Zusatz nicht steht, wie waere es dann?

LG
Radek

morlock Geschrieben am 26 Oktober 2016



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59 Beiträge
Bin nun etwas verwirrt,
sprechen wir hier nun von einer normalen Ausfuhranmeldung von meinem Verladeort aus?
oder von einer Versendung vom Zollager raus(Wiederausfuhr).?

gruß
Morlock

Rondrian Geschrieben am 26 Oktober 2016



Dabei seit
07 Juni 2016
15 Beiträge
Hi,

in meinem Fall geht es um eine Wiederausfuhr von unserem Zolllager.

LG
Radek

roliP Geschrieben am 26 Oktober 2016



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Zitieren::
Aber wenn wir mal davon ausgehen, dass dieser Zusatz nicht steht, wie waere es dann?

Dann meldest Du die Ware bei Deinem Zollamt zur Wiederausfuhr an und überführst es in ein ext. Versandverfahren T1 zur Ausgangszollstelle.

Rondrian Geschrieben am 27 Oktober 2016



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15 Beiträge
Hi,

vielen Dank. Ich habe diesen Satz bei uns in der Bewilligung gefunden.
Danke fuer die Hilfe!

LG
Radek

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