Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 71 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.451.790 Seitenaufrufe in 2022



Ausfuhr und Verzollung von Reparaturaufträgen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


beari Geschrieben am 02 November 2016



Dabei seit
19 März 2014
19 Beiträge
Hallo zusammen,

Sachverhalt:
Maschine kommt aus der Türkei

Commercial Value = 0,00 Euro.
Zollwert bei Einfuhr = 6.000,00 Euro

Einfuhr als ganz normaler Import

Reparaturwert (Ersatzteile u. Arbeitszeit) = ca. 8.650,00 Euro

Kunde in der Türkei möchte, dass wir Commercial Value mit 0,00 Euro und
den Zollwert der Einfuhr angeben.

Wie mache ich das, damit das korrekt verzollt wird.
Natürlich will der Kunde keinen Zoll in der Türkei zahlen u. ich denke bei
der Einfuhr wurde das falsche Verfahren angewählt.

Aber ich muss doch nachweisen, dass die Teile die EU verlassen haben.
Wie wird eigentlich die Dienstleistung sprich Arbeitszeit behandelt, dass kann ich doch nicht verzollen.

Bitte Hilfe - mach das gerade zum ersten Mal.
Herzlichen Dank
Grüsse :)

CARGOFORUM PARTNER

integrator Geschrieben am 04 November 2016



Dabei seit
21 Oktober 2005
30 Beiträge
Falls die Ware noch nicht zum "Freien Verkehr" abgefertigt ist - Ausbesserungsverkehr -
Sendung gestellen, die AT/B dann zu einer AT/M umwandeln im 51Verfahren, Art des Geschäftes 5/3, Antragscode 30:4 (immer noch wie beim alten ZK) - Beantragung zur Ausbesserung gem. Art.163/1C DA/UZK. Im Feld 22 des konventionellen Zollantrags (muesste der 747) wird dann aber der Zeitwert des Fzgs EUR 6000,00 eingetragen. Bei der Wiederausfuhr (max. Frist beachten für Repa-Zeit) werden jedoch die Repa-Kosten + Material vom Importeur (derTR-Exporteur) abgabenmaessig anfallen - alles weitere dann nach Gestellung durch Ihr Zollamt.Desweiteren, so glaube ich, muessen Sie noch ein Zusatzblatt 0789-E ausfüllen. Wiederausfuhr mit T-1...
Alles obige natürlich ohne Gewähr...

integrator Geschrieben am 06 November 2016



Dabei seit
21 Oktober 2005
30 Beiträge
Eines habe ich noch vergessen. Lassen Sie sich nicht überreden vom Zoll, "daß da nur Steuern anfallen". Die Vorsteuerabzugsberechtigung gilt nur hinsichtlich UStG, wenn Sie Eigentümer der Waren werden. Und das passiert ja nicht, da der Exporteur Eigentümer bleibt und Sie lediglich reparieren. Also reinholen mit einer 325-er Proformarechnung über 6000,00
EUR und Wiederausfuhr dann mit den Reparaturkosten + Material. Da muss dann in der Türkei Abgaben entrichtet werden für Repa+Mat.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich