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Einfuhr Türkei / Anti Dumping


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


ElLubinho Geschrieben am 08 November 2016



Dabei seit
19 Oktober 2012
45 Beiträge
Hallo,

betrifft Artikel der TN 7304.

Bei Bezug aus China sind auf diese Artikel Anti-Dumping Zölle zu bezahlen, alle anderen Drittländer werden mit 0% verzollt.
Allerdings ist bei Türkei (das eventuelle Exportland für uns) folgender Vermerk im TARIC:

TM303 Die Antidumping-/Ausgleichsmaßnahmen gelten weiterhin für Waren mit Ursprung in den betroffenen Ländern, auch wenn sie aus der Türkei eingeführt werden.

Sehe ich das richtig das in diesem Falle Anti Dumping Zölle erhoben werden, wenn Türkei quasi als "Schleusenland" dient?!

Für den Fall das ich Türkische Ursprungsware bekomme (Nachweis über Ursprungszeugnis) fällt somit ja kein Zoll an - sehe ich das richtig?!

Hoffe ich Irre mich nicht!

Danke für eure Hilfe,

Gruß Marco

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waldorf Geschrieben am 09 November 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ja, das mit dem "Schleuserland" siehst du richtig. Handelspolit. Schulzmaßnahmen wie Anti-Dumpingzölle sind nicht harmonisiert. Deshalb muss trotz Verzollung in der TR und Zollunion bei der Einfuhr in die EU der AD-Zoll gezahlt werden. Vergleichbare Fälle gibt es auch in umgekehrter Richtung.

Ware, die keinen AD-Zöllen unterliegt, ist im Rahmen der Zollunion hier natürlich zollfrei. Nicht mit Ursprungszeugnis, sondern mit A.TR.
Solltest du allerdings mit dem Gedanken spielen, aus der AD-Zoll-pflichtigen Drittlandsware auf dem Papier eine türkische Ware zu machen, ist davon abzuraten. Das würde ich als vorsätzliche Steuerhinterziehung einstufen. Der Zoll kennt diese Waren und kontrolliert diese im Rahmen ihres Risikomanagements sicherlich mit besonderer Aufmerksamkeit.

Erzi4 Geschrieben am 09 November 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Marco,

siehst Du alles richtig! Die hier ggf. anfallenden Anti-Dumping-Zölle werden nur dann erhoben, wenn es sich um Waren mit chinesischem Ursprung handelt. Es kommt dabei immer auf das Ursprungsland an, unabhängig davon, aus welchem Land die Ware versandt wird. Der Hinweis, dass dies auch für Sendungen aus der Türkei gilt, dient hier lediglich der Klarstellung aufgrund der gemeinsamen Zollunion EU-Türkei.

Ergo: türkische Ursprungsware = zollfrei; chinesische Ursprungsware aus der Türkei = zollfrei, aber Anti-Dumping Zoll.

@waldorf: Warst ein paar Sekunden schneller als ich...
Eine WVB A.TR ist tatsächlich nicht erforderlich, da alle Unterpositionen aus 7304 drittlandszollfrei sind. Es ist laut EZT auch kein UZ vorzulegen.

Grüße
Erzi4

ElLubinho Geschrieben am 10 November 2016



Dabei seit
19 Oktober 2012
45 Beiträge
Reicht dem Europäischen Zoll der Nachweis in Form von A.TR oder benötige ich "On - Top" noch ein UZ von dem Türkischen Lieferanten?

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