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Transportversicherung für Luftfrachtsendungen
Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?
Stella |
Geschrieben am 14 November 2016
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Dabei seit 02 März 2007 168 Beiträge
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Hallo zusammen,
mich würde einmal interessieren wie ich, als Versender, am besten eine Luftfrachtsendung versichern kann?
Was ich jetzt weiß ist, dass die Fluggesellschaft bei Beschädigung, Teilverlust, Totalverlust und Verspätung haftet und das unabhängig von ihrem eigenen Verschulden für alle in ihrer Obhut entstandenen Schäden. Zudem muss auch die Airline nachweisen können alle Maßnahmen angewandt zu haben, um den Schaden zu vermeiden.
Allerdings liegt die begrenzte Höchsthaftung der Fluggesellschaft, in Deutschland, nur bei 19 SZR Sonderziehungsrechte, zirka 21 Euro pro Kilogramm. Das reicht ja nur in den seltensten Fällen die tatsächliche Schadenshöhe abzudecken.
Wie also würdet ihr eure Luftfrachtsendung versichern?
Wie geht ihr vor? Habt ihr Tipps für eine Transportversicherung?
Danke euch schon jetzt
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 14 November 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Soweit mir bekannt, gibt es im Bereich Luftfracht zwei wesentliche Möglichkeiten:
1. Wertzuschlag:
Hier wird die Differenz zwischen Haftungswert und gewünschtem Warenwert (welchen man versichern möchte) mit einer Prämie belegt. Die Ware ist dann bis zum angegebenen Warenwert versichert.
Die Airline deckt diese Art der "Höherwertversicherung" ein, wenn der Warenwert im AWB im Feld "Declared Value for Carriage" eingetragen wurde. Hier steht ansonsten bei normaler Haftung nur "NVD" (No value declared).
Versicherungsschutz greift aber nur von Airport-to-Airport.
2. Transportversicherung:
Ist eigentlich selbsterklärend. Meist handelt es sich hierbei um eine Haus-Haus-Versicherung (gesamte Strecke) und wird bis zum Warenwert eingedeckt, entweder zu Mindestdeckung oder zu voller Deckung (All Risks). Kann ich im Prinzip selbst über einen Transportversicherer meiner Wahl abschließen oder aber über den Luftfrachtspediteur.
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airliner |
Geschrieben am 15 November 2016
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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Hallo zusammen,
da kann ich zu Chev`s Aussage fast nichts mehr hinzufügen.
Interessant sind auch Generalpolicen die einige Versicherer anbieten. Damit versichert Ihr umfassend alle Luft-, See- und Landtransporte gleichzeitig. Eine Transportversicherung Generalpolice wird meist auf der Basis einer individuellen Risikoanalysen und Prämienkalkulationen auf eure speziellen Bedürfnisse zugeschnitten. Steht dann ein Transport per LKW, Seefracht oder Luftfracht an könnt ihr diesen individuell, zu der vertraglich vereinbarten Versicherungsprämie, auch online abschließen. Ihr stellt euch also für jeden Transport selber ein eigens für diesen Transport gültiges Versicherungszertfikat aus.
Aus meiner Sicht eine der charmantesten Lösungen die viele Vorteile bietet.
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WiMa |
Geschrieben am 17 November 2016
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Dabei seit 08 Oktober 2009 206 Beiträge
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Wieder nur ein stinkstiefeliger Einwurf:
Kennt ihr eigentlich den Unterschied zwischen Haftung und Transportversicherung ? Da werden ganz schön Äpfel und Birnen vermischt. Ist zwar beides Obst und Rosenholzgewächse und wahrscheinlich noch zig andere Gemeinsamkeiten, aber trotzdem sind es zwei verschiedene Viecher (oder so)
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Carsten |
Geschrieben am 17 November 2016
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Dabei seit 18 Januar 2005 801 Beiträge
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WiMa wrote: |
Wieder nur ein stinkstiefeliger Einwurf:
Kennt ihr eigentlich den Unterschied zwischen Haftung und Transportversicherung ? Da werden ganz schön Äpfel und Birnen vermischt. Ist zwar beides Obst und Rosenholzgewächse und wahrscheinlich noch zig andere Gemeinsamkeiten, aber trotzdem sind es zwei verschiedene Viecher (oder so) |
Dein Einwurf ist doch nicht "stinkstiefelig", sondern erst einmal wertlos bist du ihn inhaltlich auf eine konkrete Textpassage beziehst. Wer hat wann was wo in einen falschen Kontext gesetzt? ;-) Na dann leg mal los.
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WiMa |
Geschrieben am 18 November 2016
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Dabei seit 08 Oktober 2009 206 Beiträge
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Ganz einfach: Die Fragestellung war: Wie also würdet ihr eure Luftfrachtsendung versichern?
Aus dem Eingangsthread ist zu erkennen, daß der Fragestellerin nicht klar ist, welche Schäden durch eine (wenn auch erhöhte) Haftung abgegolten und welche Schäden (die im Transportverlauf vorkommen können) nur durch eine Transportversicherung abgegolten werden können.
Du kannst was auch immer als Wert im AWB deklarieren, deshalb hast du noch immer keine Transportversicherung.
Bis zum Eintritt des Ereignis X, mag mein Einwurf nur wertlos sein. Ab dem Eintritt von Ereignis X wirst du ihn wahrscheinlich als Hinweis mit dem Holzpfahl betrachten.
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airliner |
Geschrieben am 18 November 2016
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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WiMa wrote: |
Du kannst was auch immer als Wert im AWB deklarieren, deshalb hast du noch immer keine Transportversicherung.. |
Hallo WiMa,
die Aussage ist falsch. Es gibt ja insgesamt drei Möglichkeiten über den Luftfrachtbrief AWB auf einen möglichen Schaden zu reagieren. Dazu gibt es zwei Felder im AWB die dafür vorgesehen sind. Die Frage zielte wie Du richtig sagst auf die Transportversicherung ab, der Klarheit halber nehme ich die zwei Haftungssachverhalte aber mal mit rein und beziehe mich nur auf den Warenwert. Die Transportkosten lasse ich mal außer Acht.
Alles am Beispiel eine 10kg Sendung mit 1000€ Warenwert.
1. Ich trage im Luftfrachtbrief /Airwaybill AWB weder im Feld "Declared Value for Carriage" noch im Feld "Amount of Insurance" etwas ein.
Im Falle eines Schadens, im Gewahrsam der Airline, haftet diese dann nach Montrealer Übereinkommen mit den besagten 19SZR / zirka 21€ pro kg.
2. Ich trage im Luftfrachtbrief /Airwaybill AWB im Feld "Declared Value for Carriage" 1000€ ein und im Feld "Amount of Insurance" nichts.
Damit wird die Höchsthaftung der Airline nach Montrealer Übereinkommen in Höhe von 19 SZR / 21€ / kg außer Kraft gesetzt und auf den tatsächlichen Warenwert, hier 100€ / kg heraufgesetzt. Dafür zahlt der Kunde dann eine Gebühr in Höhe von 0,75% auf die Differenz. In diesem Fall die Differenz von 210€ zu 1000€, also 790€. 0,75% auf 790€ sind dann 5,93€. Diese werden dann im Feld "Valuation Charge" als Gebühr eingetragen und die Haftung der Airline liegt nun beim tatsächlichen Warenwert, aber immer noch nur im Gewahrsam der Airline.
3. Der dritte Fall wäre der Abschluss einer Transportversicherung, für diesen einen Transport, direkt über den Luftfrachtbrief der Airline.
Dafür trägt man im Feld "Amount of Insurance" den Warenwert, in diesem Fall die 1000€, ein. Die Airline berechnet dann, je nachdem mit welchem Versicherer sie im Hintergrund zusammenarbeitet, die individuelle zu zahlende Versicherungsprämie die dann über das Feld "Total Other Charges due Carrier" abgehalten wird. Damit ist die Sendung dann von Tür zu Tür versichert und man hat eine vollwertige Transportversicherung abgeschlossen.
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WiMa |
Geschrieben am 21 November 2016
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Dabei seit 08 Oktober 2009 206 Beiträge
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Ab dem Zeitpunkt, als du das Feld Amount of Insurances nanntes, schaut die Welt anders aus. Vor diesem Feld habt ihr nur von NVD gesprochen. Alles klar?
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JohnBelushi |
Geschrieben am 21 November 2016
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Dabei seit 11 Juli 2016 18 Beiträge
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Verwechselt nicht die Transportversicherung mit der WARENTRANSPORTVERSICHERUNG.
Die Transportversicherung, welche gesetzlich gefordert ist, deckt nur was im Gesetz steht, respektive Montrealer Abkommen, je nach dem wo der Schaden entstanden ist.
Die Warentransportversicherung deckt die Risiken des gesamten Transportweges ab auf voller Höhe des Rechnungswertes der transportierten Ware und verschiedene Risiken, also Diebstahl, Beschädigungen, Verlust, bis hin zu Zollrisiken > Vermögensschäden. Je nach gewünschter Deckung.
Diese muss zusätzlich abgeschlossen werden vom Spediteur im Auftrag des Kunden oder vom Kunden selber.
Kosten können von 1,5-3,5 o/oo (promille) vom Warenwert betragen.
Gesetzlich geht es nur nach den Sonderziehungsrechten auf das Kilogramm bezogen.
Dieses kann dann in den Papieren/Docs vermerkt. Habe ich aber selten erlebt so genau.
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airliner |
Geschrieben am 21 November 2016
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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JohnBelushi wrote: |
Verwechselt nicht die Transportversicherung mit der WARENTRANSPORTVERSICHERUNG. |
Jetzt geht es aber durcheinander. Weder das Montrealer Übereinkommen noch das Warschauer Abkommen kennen den Begriff der Transportversicherung, sondern lediglich den Begriff der Haftung. Im Bereich der Luftfracht sind deine Begriffe der Transportversicherung und der Warentransportversicherung ein und dasselbe. Solltest du andere Informationen haben bitte die Quelle dazu angeben.
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Chev |
Geschrieben am 21 November 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Verwechselt nicht die Transportversicherung mit der WARENTRANSPORTVERSICHERUNG.
Die Transportversicherung, welche gesetzlich gefordert ist, deckt nur was im Gesetz steht, respektive Montrealer Abkommen, je nach dem wo der Schaden entstanden ist. |
Sehe, ich genauso wie Airliner. Hier ist sicherlich die "Haftungsversicherung" gemeint, welche in Richtung des Auftraggebers nur die Haftungssummen nach Gesetz abdeckt. Dieses ist mehr oder weniger eine Haftpflichtversicherung während die Transportversicherung eine "Kann-aber-nicht-Muss-Lösung" ist und Werte (manchmal auch nur für einen einzigen Transport) zusätzlich absichert, welche sich über den gesetzlichen Haftungsgrenzen befinden.
So kenne ich es zumindest (will mich allerdings nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich nicht aus der Luftfracht-Praxis komme)
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CargoIns |
Geschrieben am 04 Mai 2017
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Dabei seit 18 Mai 2016 2 Beiträge
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Sehr interessanter Thread,
der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass im Grunde genommen der Begriff der Transportversicherung, als Oberbegriff zu verstehen ist.
Die Hauptzweige der Transportversicherung sind u.a. die Güterversicherung (bzw. Warentransportversicherung) und auch die Verkehrshaftungsversicherung, von anderen Sonderformen sei hier einmal abgesehen.
Die Verkehrshaftungsversicherung bietet dem Versicherungsnehmer (hier: die Airline) Schutz für seine Tätigkeit als Frachtführer in seiner Eigenschaft als Auftragnehmer (Haftungsversicherung).
So gesehen, liegen wir hier alle richtig :-)
Des weiteren möchte ich erwähnen, dass die Haftungserhöhung zum größten Teil bei jeder Airline über "Declared Value for Carriage" möglich ist, der Abschluß der Transportwarenversicherung über "Amount of Insurance" hingegen nicht.
Nicht jede Cargo Airline bietet eine Transportversicherung über den AWB an.
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