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Ursprungseigenschaft Bekleidung
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
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Geschrieben am 19 Dezember 2016
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Dabei seit 27 Oktober 2015 13 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Verständnisfrage zum Erlangen einer Ware von Ursprungseigenschaft...bei uns kam gerade das Thema der Herstellung von Bekleidung in Mazedonien auf. Das Material hierfür soll allerdings in der Türkei eingekauft werden. Pan Euro Med Kumulierung kommt laut Matrix nicht infrage. In der Verarbeitungsliste ist die Verarbeitung von Garnen angegeben. Da es sich bei unserem Vormaterial bereits um das Gewebe handelt, erlangt unser Erzeugnis entsprechend auch durch die Verarbeitung keine Ursprungseigenschaft, oder? Vielleicht findet sich hier ja jemand, der diesbzgl. bereits Erfahrung hat und mir kurz sagen kann, ob ich das korrekt verstanden habe :)
Lieben dank im Voraus!
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waldorf |
Geschrieben am 19 Dezember 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ja, alles richtig gedacht.
Wenn die Kumulation mit der TR wie in deinem Fall nicht möglich ist, muss das textile Vormaterial seinen Präferenzursprung in Mazedonien, der EU oder einem anderen Land haben, mit dem die Kumulation zulässig ist (s. Matrix unter: eur-lex.europa.eu/lega...16:345:TOC ), wenn du Bekleidung zollfrei in die EU einführen willst. Ausnahmen für textiles Vormaterial gelten nur bis zu einer 8% - Wertgrenze, wenn es sich nicht um Futter oder Einlagestoffe handelt.
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swit |
Geschrieben am 19 Dezember 2016
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Dabei seit 27 Oktober 2015 13 Beiträge
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Perfekt, danke für die schnelle Antwort :)
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hinterholz8 |
Geschrieben am 20 Dezember 2016
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Dabei seit 12 Oktober 2016 13 Beiträge
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Hallo zusammen,
sollte es sich um Gewebe mit TR Präferenzursprung handeln, sollte meiner Meinung nach kein Zoll anfallen weder in Mazedonien noch beim Import in die EU
Voraussetzung ist eine LLE vom Lieferanten aus der Türkei in welcher dieser den Präferenzursprung TR bestätigt.
Wenn das Gewebe aus der Türkei keinen Präferenzursprung hat, dann wird Zoll anfallen. Eine Möglichkeit würde noch bestehen wenn das Gewebe aus der TR ein Rohgewebe ist also keine Fertig bzw. Handelsware - hier müssten aber die Listenregeln geprüft werden
Gruss
Stefan
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swit |
Geschrieben am 20 Dezember 2016
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Dabei seit 27 Oktober 2015 13 Beiträge
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waldorf |
Geschrieben am 20 Dezember 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Meine offenbar falsche Aussage von gestern bestärkt mich, die Finger vom Thema Präferenzen zu lassen.
Ist zu kompliziert (nicht nur ?) für mich. Ich frage mich, wie ein mazedonischer Exporteur das verstehen soll ?
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swit |
Geschrieben am 20 Dezember 2016
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Dabei seit 27 Oktober 2015 13 Beiträge
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Es ist wirklich ziemlich kompliziert. ich habe auch einige Stunden und etliche Telefonate gebraucht, um da durchzusteigen. den Zweifel, ob der Exporteur das umzusetzen vermag, werde ich auf jeden Fall auch zu bedenken geben :)
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hinterholz8 |
Geschrieben am 20 Dezember 2016
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Dabei seit 12 Oktober 2016 13 Beiträge
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Hallo nochmals
der Exporteur sollte diesen Ablauf im Normalfall kennen, da dieser ja öfters in die EU exportiert.
Lieferung nach Maezdonien mit Präferenznachweis und retour ebenso mit Präferenznachweis.
Wie schon erwähnt Voraussetzung ist, dass eine Lieferantenerklärung vom TR Lieferanten vorliegt welche
den TR Präferenzursprung bestätigt.
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waldorf |
Geschrieben am 21 Dezember 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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hinterholz8 wrote: |
der Exporteur sollte diesen Ablauf im Normalfall kennen, da dieser ja öfters in die EU exportiert.
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Jetzt muss ich doch noch was dazu sagen:
Nach meinen Erfahrungen hört die Kenntnis der Mehrheit der in die EU mit Präferenzen exportierenden Unternehmen (das sind KMUs) mit der Info, dass ein Präferenznachweis ausgestellt werden muss/kann, auf. Die Kenntnisse über die Voraussetzungen (Nachweise wie Lieferantenerklärungen oder gar Kumulationsvermerke über Paneuromed oder SAP etc.) sind in Ländern wie Mazedonien da eher sehr, sehr dünn - das betrifft auch die dortigen Zollbehörden. Es ist ein Fehler, die hiesige Situation in den Unternehmen und der Zollverwaltung auf andere Länder zu übertragen.
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hinterholz8 |
Geschrieben am 21 Dezember 2016
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Dabei seit 12 Oktober 2016 13 Beiträge
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ja da hast du vollkommen recht, gerade was die Zollbehörden betrifft sind dies zum Teil sehr "wilde" Verhältnisse.
Dennoch sollten die Unternehmen in Mazedonien nicht unterschätzt werden, es liegt ja im Interesse der Mazedonier Geschäfte mit EU Unternehmen zu machen, daher sind Unternehmen welche sich hier (etwas) auskennen sicherlich im Vorteil.
Entscheidend ist sicherlich die Auswahl des Unternehmens in Mazedonien, die Sachlage muss bevor die erste Sendung (besser noch bevor man sich für Mazedonien,....entscheidet) besprochen und natürlich in diesem Fall vom Konfektionär verstanden werden. Ansonsten wird jede Sendung zu einer Nervenschlacht
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eaglestef |
Geschrieben am 28 Dezember 2016
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Dabei seit 15 September 2016 82 Beiträge
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Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler, aber meiner Meinung nach kann man keinen Präferenznachweis ausstellen.
Ich habe den Sachverhalt wie folgt verstanden:
DE kauft bei TR Ware. Ware wird an DE mit LE (spezieller Wortlaut) geliefert. Jetzt soll die Ware in MK weiterverarbeitet werden. Warenlieferung von DE nach MK mit EUR.1/EUR.Med. Bearbeitung in MK. Rücklieferung nach DE mit EUR.1/EUR.Med.
Damit das funktioniert müssen zwischen allen Beteiligten Abkommen geschlossen sein.
EU-TR
EU-MK
MK-TR
Allerdings gibt es laut der Matrix (https://www.awa-seminare.com/fileadmin/download/pdfs/newsletter/OJ_JOC_2016_345_R_0005_DE_TXT.pdf)
kein Abkommen zw. MK-TR. Demnach kann die Ware nicht präferenzberechtigt nach MK geliefert werden.
Es wurde schon ausreichend über die Komplexität des Themas gesprochen. Daher möchte ich diese Sichtweise
gern zur Diskussion stellen und freue mich auf Antworten.
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hinterholz8 |
Geschrieben am 28 Dezember 2016
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Dabei seit 12 Oktober 2016 13 Beiträge
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Hallo
ja der Sachverhalt ist denke ich richtig dargestellt.
Ich sehe es so, dass durch die SAP Matrix alle Beteiligten ein Abkommen geschlossen haben und daher müsste meiner Meinung nach TR Präferenzware zollfrei mit einem entsprechenden Präferenznachweis nach MK geliefert werden.
wup.zoll.de/wup_online...trix_id=20
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