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Haftung Frachtführer bei Montagearbeiten


Bevaule Geschrieben am 29 Dezember 2016



Dabei seit
23 November 2014
16 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Nach welcher Rechtsgrundlage haftet der Frachtführer wenn er für einen Automobilhersteller Montagearbeiten übernimmt und es dabei zu einem Schaden kommt?
Antwortmöglichkeiten: a) HGB , b) BGB , c) CMR

Ich denke mal es müsste BGB sein, da es ja eine für ihn untypische Aufgabe ist und somit HGB und CMR nicht zur Anwendung kommen würde.

Weiß hier jemand evtl. genauer Bescheid?

Vielen Dank im Voraus.

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MagNet-99 Geschrieben am 29 Dezember 2016



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Bevaule,

ist das die gesamte Fragestellung ? Hat so ein bisschen was von Quizduell ;-)

Der Frachtführer führt den Transport durch, das dann nach HGB §407 ff und im internationalen Straßengüterverkehr zwischen den Vertragsstaaten auch gerne nach CMR.

Für die Montagelesitung braucht es mE einen Kaufvertrag mit vereinbarten Montageleistungen oder einen Werkvertrag nach §631 BGB. Das ist abzugrenzen.

Der Frachtführer in der Aufgabenstellung hört sich für mich nach einer Falle an ;-)

Gruss
MagNet-99

Sticks Geschrieben am 05 Januar 2017



Dabei seit
04 Februar 2015
14 Beiträge
Zitieren::
Ich denke mal es müsste BGB sein (...)

BGB als Rechtsgrundlage stimmt immer. ;-) Die Haftung aus Deliktsrecht (aus konkurrierendem Recht) kann nicht abbedungen werden, wenngleich eine Anspruchserhebung wegen der Haftung aus Vertrag in aller Regel deutlich attraktiver erscheint.

Ansonsten läßt sich die Frage kaum vernünftig beantworten, denn der dargestellte Sachverhalt gibt nichts Hinreichendes her.

Davon abgesehen: besteht der "Montagevertrag" z.B. aus einer Hebeleistung (was dem Sachverhalt aber gerade nicht zu entnehmen ist), kann nationales wie internationales Frachtrecht (HGB/CMR) zur Anwendung gelangen, weil der Kranvertrag zumindest in der Theorie als eine Sonderform des Frachtvertrages zu werten ist. In der Praxis sind diese Hebeverträge aber meist als kombinierte Miet-/Dienstverschaffungsverträge angelegt.

Ich stimme MagNet-99 zu. Entweder ist die Frage superintelligent oder selten dämlich ...

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