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Carnet ATA für Dual-Use Güter


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Remsen Geschrieben am 04 Januar 2017



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Hallo,

erstmal gesundes Neues zusammen!

Ich habe eine Frage bezgl. des Carnet ATA. Wir möchten dieses Carnet für Dual Use Güter verwenden, hat damit jemand Erfahrungen?
Darf man für ein Dual Use Gut eigentlich ein Carnet ATA verwenden? Wenn ja, ist eine Genehmigung wie die AGG12 notwendig, denn man bringt die Ware ja auch wieder zurück, oder braucht man in einem solchen Fall gar keine Genehmigung?

Der Zoll ist wohl selber überfragt und ich würde gerne Komplikationen vornherein ausschließen...

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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TheDispatcher Geschrieben am 09 Januar 2017



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24 August 2009
196 Beiträge
Die EU Genehmigungen und deren Verwendung haben vorrang vor den nationalen Allgemeingenehmigungen
wenn die Bestimmungen passen.
In deinem Fall damit eher die EU004 (Ausstellungen und Messen)

Remsen Geschrieben am 09 Januar 2017



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06 Mai 2016
65 Beiträge
Guten Morgen,

Danke für Deinen Hinweis. Aber wir wollen ja das Carnet ATA nutzen damit wir auch keine Steuern & Zölle zahlen müssen, bei der EU004 wäre das aber ja noch der Fall.

TheDispatcher Geschrieben am 10 Januar 2017



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24 August 2009
196 Beiträge
Das ist doch kein Hinderungsgrund mit Carnet ATA zu versenden unter Verwendung der
EU004 - die Genehmigung bezieht sich auf den Export, hat zunächst nix mit dem
Import gemein. Das Carnet ATA benutzt du für den Abgabenfreien Import.

Zollfragen Geschrieben am 10 Januar 2017



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09 Januar 2011
87 Beiträge
Hallo TheDispatcher,

du meinst für Dual-Use-Güter muss neben dem Carnet ATA ein MRN unter Verwendung Genehmigung / allgemeinen Genehmigung für den Export erstellt werden?

Wo findet man dazu Angaben?

Vielen Dank für deine Rückmeldung.

Gruß

Zollfragen

TheDispatcher Geschrieben am 12 Januar 2017



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Zollfragen wrote:
Hallo TheDispatcher,

du meinst für Dual-Use-Güter muss neben dem Carnet ATA ein MRN unter Verwendung Genehmigung / allgemeinen Genehmigung für den Export erstellt werden?

Wo findet man dazu Angaben?

Vielen Dank für deine Rückmeldung.

Gruß

Zollfragen

Hi Zollfragen,

NEIN - ein ABD ist nicht erforderlich beim Carnet ATA, da AGG oder EU Genehmigungen eh nicht
abgeschrieben werden. Für deinen Exportvorgang solltest du ohnehin die Verwendung dieser Erleichterungen
dokumentieren für den Fall einer Außenwirtschaftsprüfung. Es ist schon vorgekommen das ein Zöllner Dual Use
Ware auf dem Carnet ATA vermerkt hat.

Zollfragen Geschrieben am 12 Januar 2017



Dabei seit
09 Januar 2011
87 Beiträge
Hallo TheDispatcher,

DANKE für die Rückmeldung.

Also für DUAL-Use Artikel, die auf Carnet-ATA und mit einer AGG "ausgeführt" werden können und wieder zurück kommen, muss kein MRN erstellt werden. Es sollte aber beim zuständigen Zollamt angezeigt werden, dass es sich um ein Dual-Use Gut handelt. Wie dokumentierst du den Fall für eine Außenwirtschaftsprüfung?

Im Gegensatz dazu würde ich daraus folgern, für DUAL-USE Artikel, die mit Carnet ATA ausgeführt werden und keine AGG benutzt werden kann muss eine Einzelausfuhrgenehmigung beim BAFA beantragt werden und bei der Ausfuhr auch ein MRN erstellt werden um die Genehmigung abzuschreiben.

Ist das so jetzt richtig?

In welchem "Gesetz" / welcher Verordnung finde ich dazu Angaben?

Gruß

Zollfragen

TheDispatcher Geschrieben am 16 Februar 2017



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Zollfragen wrote:
Hallo TheDispatcher,

DANKE für die Rückmeldung.

Also für DUAL-Use Artikel, die auf Carnet-ATA und mit einer AGG "ausgeführt" werden können und wieder zurück kommen, muss kein MRN erstellt werden. Es sollte aber beim zuständigen Zollamt angezeigt werden, dass es sich um ein Dual-Use Gut handelt. Wie dokumentierst du den Fall für eine Außenwirtschaftsprüfung?

=> Ausdruck der zum Zeitpunkt der Ausfuhr gültigen Genehmigung mit Kopie der Rechnung und des Carnet ATA z.B.


Im Gegensatz dazu würde ich daraus folgern, für DUAL-USE Artikel, die mit Carnet ATA ausgeführt werden und keine AGG benutzt werden kann muss eine Einzelausfuhrgenehmigung beim BAFA beantragt werden und bei der Ausfuhr auch ein MRN erstellt werden um die Genehmigung abzuschreiben.

=> Ja

Ist das so jetzt richtig?

=> Ja

In welchem "Gesetz" / welcher Verordnung finde ich dazu Angaben?

=> AWV §23 zum Beispiel, und im Merkblatt zu Genehmigungscodierungen auf Zoll.de

Gruß

Zollfragen

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