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Luftfracht geschlossene Kisten verpflichtend?


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Gooner Geschrieben am 05 Januar 2017



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05 Januar 2017
3 Beiträge
Hallo an die Gemeinde!

Ich bin für einen Versender aus der Industrie tätig und unsere Ware wird grundsätzlich in maßgefertigten Holzkisten verschickt. Hierbei besteht seit Jahren der Grundsatz, dass in LKW oder Container versendete Kisten "offen" hergestellt werden, das heißt dass zwischen den Brettern ebenso große Lücken sind. Bei Versendung per Luftfracht heißt es, dass die Kisten rundum geschlossen sein müssen, es gibt also keinerlei Lücken zwischen den Brettern und keine Möglichkeit des Eingreifens von außen. Fusst diese Vorgehensweise auf gesetzlichen Vorgaben zum Versand per Luftfracht? Ich stamme ursprünglich aus der Transportbranche, mir ist aber eine solche Forderung nicht bekannt und hier im Unternehmen ist die einzige Begründung, dass dies schon immer so gemacht wurde.

Die Frage stellt sich grundsätzlich, da der Kostenaufwand für das behandelte Holz natürlich unterschiedlich ist. Aber auch akut, da wir aktuell für den Seetransport bereits hergestellte Kisten aus Termingründen auf Luftfracht umswitchen müssen.

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airliner Geschrieben am 05 Januar 2017



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Hallo Gooner,

seit sich die sichere Transportkette in der Luftfracht etabliert hat und Verfahren für unsichere Fracht definiert sind, gibt es keine Anforderungen an geschlossene Kisten mehr. Grundsätzlich kannst Du auch teilverschlossene Verschläge, oder Frachtstücke mit Bandeisen auf Palette fixiert, oder oder oder anliefern. Das wichtige Kriterium lautet ausschließlich "luftfrachtgerechte Transportverpackung".

Allerdings gibt es, zumindest bei Lufthansa Cargo, eine Ausnahme, die auch aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt ist. Wenn ein Teil einer Sendung schwerer als 10t ist darf dieses nur unverpackt, lediglich mit sicherem Unterbau, angeliefert werden. Grund ist die Ladungssicherung im Flugzeug. Wäre das Frachtstück in einer geschlossenen Kiste ist nur die Ladungssicherung der Kiste mit dem Palettenboden möglich. Bei einem Startabbruch oder Turbolenzen kann das zu schlimmen folgen führen. Die Ladungssicherung muss dann zwingend zwischen dem eigentlichen Frachtstück und der Luftfracht Palette direkt erfolgen. Daher wird dann, durch die Airline, auch oft eine technische Zeichnung des Frachtstücks angefordert um mögliche Verzurrpunkte am Frachtstück zu identifizieren.

Gooner Geschrieben am 05 Januar 2017



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05 Januar 2017
3 Beiträge
Vielen Dank, das hilft mir schonmal weiter.

scs6862 Geschrieben am 05 Januar 2017



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11 März 2010
200 Beiträge
Moin,

ich erlaube mir noch den Hinweis auf die EU Verordnungen VO300/2008 und VO185/2010.

Demnach müssen Versandgüter manipulationssicher verpackt werden. “Manipulationssicher” bedeutet, dass keine verpackungsfremden Gegenstände, wie beispielsweise Waffen oder Sprengstoff, eingebracht, unter- oder eingeschoben werden können. Zudem muss jegliche Manipulation an einer Verpackung deutlich erkennbar sein.

Desweiteren können, je nach Güterart, versicherungstechnische Gründe eine Rolle spielen. Eine teiloffene Kiste, die im Regen auf dem Vorfeld steht, schützt halt nicht so gut wie eine geschlossene.

Gooner Geschrieben am 06 Januar 2017



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05 Januar 2017
3 Beiträge
Danke auch für diesen Hinweis. Habe mich in die Verordnungen etwas eingelesen. Sehe ich es richtig, dass die Verpflichtung zu ebensolcher manipulationssicherer Verpackung nur für bekannte Versender gilt? Wir sind dies nicht, und da unsere Ware somit am Flughafen ohnehin inspiziert wird, wäre dies doch obsolet. Oder?

airliner Geschrieben am 06 Januar 2017



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24 Januar 2005
590 Beiträge
scs6862 wrote:
Moin,

ich erlaube mir noch den Hinweis auf die EU Verordnungen VO300/2008 und VO185/2010.

Demnach müssen Versandgüter manipulationssicher verpackt werden. “Manipulationssicher” bedeutet, dass keine verpackungsfremden Gegenstände, wie beispielsweise Waffen oder Sprengstoff, eingebracht, unter- oder eingeschoben werden können. Zudem muss jegliche Manipulation an einer Verpackung deutlich erkennbar sein.

Desweiteren können, je nach Güterart, versicherungstechnische Gründe eine Rolle spielen. Eine teiloffene Kiste, die im Regen auf dem Vorfeld steht, schützt halt nicht so gut wie eine geschlossene.

Kannst Du bitte die entsprechenden Passagen zitieren und die Absätze der VO300/2008 und VO185/2010 nennen. Danke dir

scs6862 Geschrieben am 09 Januar 2017



Dabei seit
11 März 2010
200 Beiträge
VO 300/2008 -> Kapitel 6 ff. Fracht und Post
VO 185/2010 -> Kapitel 6D Unversehrtheit der Sendungen

airliner Geschrieben am 09 Januar 2017



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24 Januar 2005
590 Beiträge
scs6862 wrote:
VO 300/2008 -> Kapitel 6 ff. Fracht und Post
VO 185/2010 -> Kapitel 6D Unversehrtheit der Sendungen

Auch da finde ich keinen Hinweis auf eine Verpflichtung Luftfracht in geschlossenen Kisten zu versenden. Kannst Du bitte die Passagen zitieren. Vielleicht übersehe ich sie auch einfach. Danke dir

scs6862 Geschrieben am 10 Januar 2017



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200 Beiträge
@ Airliner: Ahhh, nu habe ich es.... Sorry, missverständlich ausgedrückt. :-)
Es gibt natürlich keine (!) Verpflichtung, geschlossene Kisten zu versenden.
Was ich aussagen wollte, war, dass auch teiloffene Kisten ok sind, solange sie
manipulationssicher sind.
Und der Aspekt "Versicherung" eben.
Sorry für die Konfusion...

Agent Geschrieben am 04 April 2017



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2 Beiträge
Hallo Luftfrächter,

mein Verständnis ist, BVs müssen manipulationssichere Verpackungen verwenden.
Unsichere Sendungen (von nicht BVs) müssen nicht manipulationssicher verpackt werden.
Natürlich soll die Verpackung Schutz vor Diebstahl und Beschädigung bieten, aber Verschläge dürfen durchaus verwendet werden.

RBs haben dann allerdings das Problem, dass nach einer Kontrolle (Bsp. X-Ray in DUS) für das Trucking nach FRA wieder der Schutz vor Zugriff und Manipulation sichergestellt werden muss. Der annehmende Handlingsagent in FRA könnte u.U. darauf verweisen (schon vorgekommen), dass die angebliche sichere Sendung ja nicht manipulationssicher verpackt ist.

Der selbe Agent würde die gleiche Sendung nach einer Kontrolle (die er selbst durchführt) aber nicht umverpacken, sondern lediglich bis zur Übergabe an die Fluglinie vor Zugriff schützen.

Nicht anders verhält es sich, wenn ein RB in DUS eine Sendung röntgt, dann nach FRA truckt und in FRA an die Airline resp. deren Handlingsagent übergibt. Es fehlt der Grund für die Berechtigung warum der annehmende Agent eine Sendung wegen nicht manipulationssicherer Verpackung (Verschlag mit Abständen zwischen den einzelnen Latten) als "unsicher" ansehen darf, obwohl ihm der übergebende Agent ein Begleitpapier mit Statusangabe übergibt und die Sendung nachweislich in einer sicheren Lieferkette befördert wurde.

Ich hoffe, der springende Punkt und die sich daraus ergebenden Fragen sind nun klar.

Gibt es eine Bestimmung die besagt, dass "kontrollierte" Sendungen manipulationssicher verpackt sein müssen ?

Nochmals, Sendungen von BVs müssen manipulationssicher verpackt sein, weil diese Sendungen keinen (physischen) Kontrollen (mit den Verfahren gemäß 6.2.1.5 der EU VO 1998 aus 2015) zugeführt werden.

Doch gibt es eine Bestimmung, die besagt, dass ein annehmender Agent eine Sendung wegen nicht manipulationssicherer Verpackung (Verschlag mit Abständen zwischen den einzelnen Latten) als "unsicher" einstufen muss, obwohl ihm der übergebende Agent ein Begleitpapier mit Statusangabe aushändigt und die Sendung nachweislich in einer sicheren Lieferkette befördert wurde ?

Gruß aus DUS

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