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Lieferantenerklärung schweizer Ware
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Laura1305 |
Geschrieben am 06 Dezember 2016
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Dabei seit 28 August 2014 14 Beiträge
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Hallo,
für den Export nach Mazedonien verlangt unser Kunde eine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaft.
Wir haben von unserem Lieferant eine Lieferantenerklärung erhalten:
Ursprungsland ist Schweiz, es steht "keine Kumulierung angewendet" und in der Liste der Länder steht Mazedonien (steht allerdings auch "Kroatien"...).
Ich denke, daß die Lieferantenerklärung von unserem Lieferant nicht richtig ist, daß die Schweiz und Mazedonien zusammen kein Abkommen haben.
Was haltet ihr davon?
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CARGOFORUM PARTNER
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Erzi4 |
Geschrieben am 09 Dezember 2016
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Dabei seit 02 Dezember 2008 488 Beiträge
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Hallo Laura,
ich verstehe Dich so, dass es um eine Handelsware geht, die Du von einem anderen EU-Lieferanten erhalten hast. Aus der LLE Deines Lieferanten geht hervor, dass es sich um Ware mit Ursprung in CH handelt und die Voraussetzungen für die Präferenzbehandlung mit Mazedonien erfüllt sind.
Gemäß der Präferenzmatrix der Pan-EUR-MED-Länder auf wup.zoll.de besteht sowohl zwischen der Schweiz und Mazedonien als auch zwischen der EU und Mazedonien als auch zwischen der Schweiz und der EU ein Präferenzabkommen mit gültiger diagonaler Pan-EUR-MED-Kumulierung.
Sofern Du keinen Grund für die Annahme hast, dass die Ware tatsächlich keinen Schweizer Ursprung hat, steht einer eigenen LLE mit Schweizer Ursprung und Bestimmungsland Mazedonien rechtlich nichts im Weg (Kreuzchen bei "Keine Kumulierung angewendet"; es handelst sich zwar rechtlich um eine Kumulierungsregel, aber die Angabe hat einen anderen Hintergrund und steht im direkten Zusammenhang mit dem Feld "Kumulierung angewendet mit...").
Grüße
Erzi4
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hinterholz8 |
Geschrieben am 20 Dezember 2016
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Dabei seit 12 Oktober 2016 13 Beiträge
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Hallo Laura,
ich denke auch dass du einen Präferenznachweis für Mazedonien ausstellen kannst.
Das Kroatien in den LLE immer noch angeführt wird kommt leider öfters vor, die LLE ist wegen dem falschen Land nicht ungültig. Ich würde dennoch den Aussteller der LLE darauf aufmerksam machen.
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Laura1305 |
Geschrieben am 07 Januar 2017
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Dabei seit 28 August 2014 14 Beiträge
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
Die Matrix, die ich zur Verfügung hatte, hatte nicht den aktuellen Stand...
Ich hätte noch 2 Fragen:
Wenn mein Lieferant "Keine Kumulierung angewendet" angibt, muss ich davon ausgehen, daß es richtig ist und kann nicht dafür haften, falls die Angabe nicht richtig ist?
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen "Kumulation" und "Kumulierung"?
Gruß
Laura
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