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Lieferantenerklärung schweizer Ware


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Laura1305 Geschrieben am 06 Dezember 2016



Dabei seit
28 August 2014
14 Beiträge
Hallo,

für den Export nach Mazedonien verlangt unser Kunde eine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaft.
Wir haben von unserem Lieferant eine Lieferantenerklärung erhalten:
Ursprungsland ist Schweiz, es steht "keine Kumulierung angewendet" und in der Liste der Länder steht Mazedonien (steht allerdings auch "Kroatien"...).
Ich denke, daß die Lieferantenerklärung von unserem Lieferant nicht richtig ist, daß die Schweiz und Mazedonien zusammen kein Abkommen haben.

Was haltet ihr davon?

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Erzi4 Geschrieben am 09 Dezember 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Laura,

ich verstehe Dich so, dass es um eine Handelsware geht, die Du von einem anderen EU-Lieferanten erhalten hast. Aus der LLE Deines Lieferanten geht hervor, dass es sich um Ware mit Ursprung in CH handelt und die Voraussetzungen für die Präferenzbehandlung mit Mazedonien erfüllt sind.

Gemäß der Präferenzmatrix der Pan-EUR-MED-Länder auf wup.zoll.de besteht sowohl zwischen der Schweiz und Mazedonien als auch zwischen der EU und Mazedonien als auch zwischen der Schweiz und der EU ein Präferenzabkommen mit gültiger diagonaler Pan-EUR-MED-Kumulierung.

Sofern Du keinen Grund für die Annahme hast, dass die Ware tatsächlich keinen Schweizer Ursprung hat, steht einer eigenen LLE mit Schweizer Ursprung und Bestimmungsland Mazedonien rechtlich nichts im Weg (Kreuzchen bei "Keine Kumulierung angewendet"; es handelst sich zwar rechtlich um eine Kumulierungsregel, aber die Angabe hat einen anderen Hintergrund und steht im direkten Zusammenhang mit dem Feld "Kumulierung angewendet mit...").

Grüße
Erzi4

hinterholz8 Geschrieben am 20 Dezember 2016



Dabei seit
12 Oktober 2016
13 Beiträge
Hallo Laura,
ich denke auch dass du einen Präferenznachweis für Mazedonien ausstellen kannst.
Das Kroatien in den LLE immer noch angeführt wird kommt leider öfters vor, die LLE ist wegen dem falschen Land nicht ungültig. Ich würde dennoch den Aussteller der LLE darauf aufmerksam machen.

Laura1305 Geschrieben am 07 Januar 2017



Dabei seit
28 August 2014
14 Beiträge
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.
Die Matrix, die ich zur Verfügung hatte, hatte nicht den aktuellen Stand...
Ich hätte noch 2 Fragen:
Wenn mein Lieferant "Keine Kumulierung angewendet" angibt, muss ich davon ausgehen, daß es richtig ist und kann nicht dafür haften, falls die Angabe nicht richtig ist?
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen "Kumulation" und "Kumulierung"?

Gruß
Laura

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