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Ausfuhr in ein Drittland und Vorsteuerabzug für Rechnung vom Unterlieferrant


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Alex84 Geschrieben am 09 Januar 2017



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10 Februar 2015
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Guten Tag zusammen,

weiß jemand wie "steuertechnisch" folgender Fall abläuft:

eine deutsche Firma A bezieht Ware von einem deutschen Unterlieferanten B, welche direkt in ein Drittland weiterverkauft wird.
Der Verkauf der Waren von Firma A in das Drittland ist steuerfrei.
Jedoch der nationale Kauf der Waren ist ja steuerpflichtig. Sprich Firma B berechnet mit Steuer an Firma A.

Kann Firma A die in Rechnung gestellte Steuer von Firma B beim Finanzamt gültig machen, auch wenn die Waren in ein Drittland geliefert werden ? ( per Vorsteuerabzug ? )

Vielen Dank für eure Hilfe.
Beste Grüße

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Alex84 Geschrieben am 09 Januar 2017



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Bitte ignoriert meinen Beitrag.
Habe eine Antwort erhalten.
Falls es jemand interressiert:

Ja, nach § 15 USTG ( Vorsteuerabzug ) Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3

Grüße

Chev Geschrieben am 09 Januar 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Auch "Reihengeschäft" genannt.

Ich finde viel mehr, dass die Frage lauten müsste, ob nicht B an A ebenfalls umsatzsteuerfrei abrechnen dürfte, da B ja die Ware direkt in ein Drittland liefert. Wenn es genügt, dass nur die Umsätze im Inland bewirkt werden, dann wäre Steuer zu erheben. Muss allerdings die physische Lieferung auch im Inland erfolgen, was ja hier nicht der Fall ist, dann wäre m. E. steuerfrei abzurechnen. Hier wäre interessant, was die Rechtslage aussagt.

Greetz

Alex84 Geschrieben am 10 Januar 2017



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Darüber habe ich mir in diesem Fall ehrlich gesagt noch gar keine Gedanken gemacht, da ich davon ausgegangen bin dass das in jedem Fall steuerpflichtig ist. - Bin davon ausgegangen, dass im Umsatzteuerrecht die Lieferung als Verschaffung der Verfügungsmacht definiert wird. ( § 3 USTG Abs. 1 ).
- Bin jedoch kein Steuerfachmann um das sicher zu beurteilen -

In dem obigen Fall liefert auch eigentlich nicht der Unterlieferant ins Drittland sondern Firma A als Verkäufer.
Firma A veranlasst die Abholung und den Transport der Ware ab Werk des Unterlieferanten.

Grüße

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