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Carnet ATA zur Einfuhr ablösen?


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Darky Geschrieben am 09 Januar 2017



Dabei seit
18 September 2012
26 Beiträge
Hallo ihr Lieben,

ich habe nach langer Zeit mal wieder eine Frage.

Wir haben eine Produktionsmaschine aus der Schweiz eingeführt per Carnet ATA.

Das ist auch alles gut gelaufen, jetzt hat sich unser Zentraleinkauf entschieden, die Maschine nicht -wie geplant- im August 2017 zurückzugeben, sondern diese endgültig in Deutschland zu behalten.

Ich als "Einfuhr-Laie" hätte jetzt Folgendes gemacht:

1. Mit dem Carnet ATA zum Zollamt fahren und als "Erledigt" abstempeln lassen
2. Zeitgleich eine Einfuhranmeldung erstellen, um die Maschine ordnungsgemäß zum Verbleib in Deutschland anzumelden
(vernünftige Handelsrechnung liegt uns auch dazu vor)


Frage 1: Ist das richtig so oder habe ich was übersehen?
Frage 2: Kann ich das im gleichen Zug machen, also Einfuhranmeldung übermitteln und gleichzeitig damit zum Zoll und Carnet abstempeln lassen?
Frage 3: Die Produktionsmaschine wird gebraucht, wir können die nicht abbauen, um diese "mal eben" beim Zoll vorzuführen. Kann ich die auch bei der Einfuhranmeldung zur "Besichtigung" gestellen? Gibt es da etwas zu wissen (besondere Gestellungs-Fristen?)


Ich arbeite mittlerweile längst nicht mehr im Zoll-Bereich und war auch nur im Export tätig, aber wie das so ist, wenn keiner weiter weiß, wird eben der Ausfuhr-Experte von früher gefragt ;-).

Danke für eure Antworten und Grüße an alle!

CARGOFORUM PARTNER

WiMa Geschrieben am 10 Januar 2017



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
Hi, an deiner Stelle würde ich mich an einen guten Zolldeklaranten deines Vertrauens wenden und zwar: Wie Du sagst, wird die Maschine mittlerweile für die laufende Produktion verwendet - also weit mehr als ein Test oder eine Vorführung. Der laufenden Einsatz im Betrieb / Produktion ist vom Carnet ATA nicht gedeckt. Gehst Du jetzt zum ZA und sagst locker: Euch bringen kann ich die Maschine nicht, die ist ja in der laufenden Produktion eingesetzt, und Du hast einen Zollbeamten, der genau nach den Dienstanweisungen vorgeht, könntest Du ein Problem bekommen.

Auf den ersten Blick, schaut das Ganze ziemlich einfach aus, aber in Kombination mit einem erbsenzählenden Zollbeamten, beinhaltet dieses Thema jede Menge Potential für frustrierenden Zeitvertreib.

Darky Geschrieben am 10 Januar 2017



Dabei seit
18 September 2012
26 Beiträge
Danke für die Antwort erst einmal.

Darf man die Maschine mit einem Carnet ATA auch nicht zu Testzwecken vorübergehend in Betrieb nehmen? Woher soll man denn dann wissen, ob diese richtig funktioniert bzw, geeignet ist?

Sie ist sehr sperrig, deshalb möchte ich gerne vermeiden, sie jetzt abzubauen und durch die Gegend transportieren zu müssen, wenn es eben nicht nötig sein sollte.

Ist das reine technische Verfahren denn an sich korrekt, unabhängig von dieser Frage?

Danke und Viele Grüße!

WiMa Geschrieben am 10 Januar 2017



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
Erprobung und Testen ist ok, aber Du sagtest ... die Produktionsmaschine wird gebraucht ..., also seid ihr über den
Status des Erprobens / Testens schon hinaus.

Manche Zollbeamte werden sagen, passt schon und manche Zollbeamte, machen ein Drama daraus, da man aus dieser Ausage ... die Produktionsmaschine wird gebraucht ... , dass sie schon gewerbsmäßig eingesetzt wird.

Deshalb der Hinweis, sprich mit einem lokalen Zolldeklaranten, der kennt die Zollbeamten von eurem Zollamt und kann dir sagen, wie Du vorgehen sollst.

Darky Geschrieben am 11 Januar 2017



Dabei seit
18 September 2012
26 Beiträge
Danke nochmal für den Hinweis.

Einen externen Zolldeklaranten für viel Geld einzukaufen, macht für mich erst mal wenig Sinn, wenn das Ergebnis auch ohne zufriedenstellend sein kann. Das würde ich machen, wenn es anders gar nicht klappt.

Schade, ich dachte, jemand kann hier die simple Frage zum Verfahren in Hinblick auf die sachliche und technische Richtigkeit beantworten, denn das war eigentlich meine Frage und nicht, ob die Maschine nun richtig per Carnet eingeführt wurde oder nicht. Das ist ja eine ganz andere Diskussion.

Ich werde wohl selbst zum Zollamt fahren und nachfragen müssen.

Schade, ich hatte das Forum hilfreicher in Erinnerung. Man kann bei jeder Frage antworten "Wende dich an externe Experten", nur wozu brauche ich dann das Forum?

Danke euch trotzdem und viele Grüße!

Stefan1531 Geschrieben am 12 Januar 2017



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Ich würde wie folgt vorgehen:

1. beim zuständigen Zollamt vorstellig werden - ich mach' das gerne persönlich. Sachverhalt erklären (müssen ja nicht alle Details sein. "Die Maschine steht bei uns, eine Umfuhr wäre sehr aufwendig. Können wir eine Beschau außerhalb des Amtsplatzes machen?"

2. mit dem Zöllner abstimmen, welche Unterlagen er benötigt und wann was wie gemacht werden soll

Vermutlich wird es dann wie folgt laufen:

1. Ihr erstellet eine EZA
2. ggf. Beschau bei Euch (vielleicht verzichten die ja auch drauf)
3. mit dem Steuerbescheid wird das Carnet geschlossen bzw. abgelöst
4. Carnet geht zurück an den Inhaber.

Darky Geschrieben am 13 Januar 2017



Dabei seit
18 September 2012
26 Beiträge
Hallo,

herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort :-).

So werde ich es Montag probieren, ich habe ja alle Unterlagen da. Ich werde euch berichten, ob es geklappt hat.

Vielen Dank noch mal und Grüße!

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