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Lieferantenerklärung und Präferenzberechtigung für Waren nach Mexiko


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


blackm Geschrieben am 19 Januar 2017



Dabei seit
19 Januar 2017
4 Beiträge
Guten Abend,

ich bin leider nicht so Fit, was Lieferantenerklärungen und Präferenzbegünstigungen angeht.

Ich hoffe Ihr könnt mir hierbei behilflich sein:
Wir werden "Kaltband" nach Mexiko verschiffen. Das Vormaterial "Warmband" kaufen wir in der Regel in NL oder DE ein - wir bekommen von den Lieferanten auch Lieferantenerklärungen. Das Vormaterial wird dann zu unserem Endprodukt "Kaltband" verarbeitet. Aufgrund dieser Grundlage bekommen unsere Rechnungen den CEE vermerk bzw. Ausstellung eines EUR.1 für die Präferenzbegünstigung.

In diesem Fall jedoch, wurde das Vormaterial aus der Türkei geliefert.

Nun zu meinen Fragen:
- Darf ich den CEE Vermerk auf die Rechnung drucken, wenn das Vormaterial aus der Türkei stammt?
- Falls ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :)

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Chev Geschrieben am 19 Januar 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Da Mexiko nicht Teil der Pan-Euro-Med-Zone ist, ist die Präferenz bei Vormaterialien aus der Türkei wahrscheinlich Futsch.
Es sei denn, ihr habt so viel Wertschöpfung / Wertsteigerung in eurem Produkt, dass die Listenregel trotzdem erfüllt ist, was ich jedoch für unwahrscheinlich halte. Es darf in diesem Fall kein Präferenznachweis ausgestellt werden.

Ob die Ware dennoch handelspolitischen EU-Ursprung hat, müsst ihr selbst beantworten. Das Produkt muss in der EU aus-reichend be- oder verarbeitet worden sein bzw. eine bedeutende Herstellungsstufe erreicht / zur Entstehung eines neuen Produktes geführt haben. Genauen Wortlaut bitte in den einschlägigen Gesetztestexten nachlesen und/oder IHK kontaktieren.

blackm Geschrieben am 27 Januar 2017



Dabei seit
19 Januar 2017
4 Beiträge
Vielen Dank für die Rasche Hilfe!

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