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Prozessabwicklung ZAPP


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Chev Geschrieben am 26 Januar 2017



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Hallo,

habe ein paar Verständnisfragen zum ZAPP-Abfertigungsprozess.

Und zwar geht es darum, an welchem Punkt der Spediteur spätestens den Hafendatensatz erstellen bzw. auslösen muss. Würde es theoretisch ausreichen, wenn er dieses ein paar Minuten vor Übergabe des Containers am Terminal (Gate-In) macht? Oder muss das frühzeitiger erfolgen?

Des Weiteren:
Hat der Zoll auch schon vor dem Gate-In die Möglichkeit, einen Verladestopp bzw. eine Kontrolle (gegen den Spediteur) zu verhängen, sodass der Container gar nicht erst an das Terminal gelangt?

Wenn der Container bereits am Terminal ist und das Gate-In abgeschlossen ist: Wer führt bei einer angeordneten Röntgenkontrolle die Umfuhr des Containers durch? Das Terminal selbst oder ist hier der Spediteur nochmal gefordert?
Und wie viel Zeit muss für eine solche Kontrolle inkl. Umfuhren veranschlagt werden bzw. wie hoch ist überhaupt das Risiko?

Danke vorab.

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cobra9.0 Geschrieben am 27 Januar 2017



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Zu den Fragen:

1) Den rechtlichen Zeitpunkt definiert weniger das DV-System ZAPP als viel mehr die jeweilige AGB's der Terminals. Dort werden Sie i.d.R. einen Passus finden, wonach die Informationen über das Ladegut vor Anlieferung vorliegen müssen. Denn wenn auch der Fahrer keinerlei Informationen dabei hat, dürfte er entweder ein Problem haben den Container überhaupt anzuliefern oder aber es fallen mit ziemlicher Sicherheit Extrakosten an, weil der Container in Zwischenbereich verbracht werden muss.

2) Wenn der Zoll einen Container beschauen will, wäre es dann nicht aus Zollsicht sinnvoll, wenn die Entscheidung erst bekannt gegeben wird, wenn der Container angeliefert worden ist und sich so nicht mehr der Kontrolle entziehen kann? Ergo kommt eine solche Anordnung erst nach dem GATE-IN.

3) Dass ein Exportcontainer aus Deutschland zur CPA muss, dürfte wohl ein äußerst selten passieren. Falls das doch einmal passieren sollte, braucht man auf jeden Fall eine Freistellung der Reederei für die Auslieferung des Containers am Terminal und zusätzlich müssen die anfallenden Aus- und Anlieferkosten an das Terminal bezahlen werden. Den Transport selbst kann man dann selbst machen oder einen Dritten damit beauftragen. Der Zoll ordnet die Kontrolle ja gegenüber dem Gestellenden an und dieser muss sich dann um alles weitere kümmern. Wie hoch die Kosten genau sind, kann ich Ihnen nicht sagen, aber einige hundert Euro dürfte der gesamte Spaß wohl kosten. Insofern bin ich froh, dass ich eine solche Diskussion in den letzten Jahrzehnten nicht führen musste.

Chev Geschrieben am 27 Januar 2017



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Zitieren::

Denn wenn auch der Fahrer keinerlei Informationen dabei hat,...

Welche Informationen hat denn der Fahrer (noch in Schriftform?) üblicher Weise dabei? Gegengezeichnet wird ja hier sicherlich nichts mehr? Und wie prüft das annehmende Terminal auf die Schnelle, ob der Hafendatensatz bereits vorliegt?

Zitieren::

Ergo kommt eine solche Anordnung erst nach dem GATE-IN.

Zitieren::

Der Zoll ordnet die Kontrolle ja gegenüber dem Gestellenden an...

Wer ist hinsichtlich einer Anordnung ggü. des Zolls für die Umsetzung verantwortlich? Spediteur, Terminal oder Reederei?
Bzw. wer ist überhaupt der finale Gestellende?

cobra9.0 Geschrieben am 28 Januar 2017



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1. Buchungsnummer oder Tourenplannummer sind Grundvoraussetzung, sonst kommt der Container nicht auf das Terminal.
2. Aus dem DV-System
3. verantwortlich für ist derjenige, der das Ausfuhrverfahren eröffnet hat. Dieser kann sich an der Ausgabgszollstelle vertreten lassen. Für Hamburg ist das dann derjenige, der die ZAPP-Anmeldung gemacht hat.

Chev Geschrieben am 28 Januar 2017



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Zitieren::

Für Hamburg ist das dann derjenige, der die ZAPP-Anmeldung gemacht hat.

Also ist dies grundsätzlich immer der jeweilige in ZAPP anmeldende Spediteur, welcher aber die physische Umfuhr entweder durch das Terminal oder einen anderen Spediteur/Frachtführer durchführen lassen und sich dadurch vertreten lassen kann?

cobra9.0 Geschrieben am 30 Januar 2017



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Wenn Sie den Begriff des Spediteurs als Synonym für den Gestellenden verwenden, dann stimme ich Ihnen zu. Vor Ort an der CPA wird der ZAPP-Gestellende dann durch den Lkw-Fahrer "vertreten".

Chev Geschrieben am 30 Januar 2017



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Ja, würde ich so verstehen.

Denn wer, wenn nicht der Spediteur, käme denn sonst noch als Gestellender/Anmelder überhaupt in Frage?

cobra9.0 Geschrieben am 30 Januar 2017



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266 Beiträge
Es wäre zwar sehr schön, wenn alle Verlader nur über Spediteure verladen würden, aber die Praxis sieht bekanntlich anders aus. Also, kann der ZAPP-Gestellende der Verlader selbst, eine Reederei oder auch ein Terminal sein. Insofernw würde ich im Rahmen von ZAPP den Begriff des Spediteurs nur als Synonym für den ZAPP-Gestellenden verwenden.

Chev Geschrieben am 31 Januar 2017



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Hallo cobra,

allerdings sollte es doch der Regelfall sein, dass eine Spediteur die Gestellungsmeldung (den Hafendatensatz) abgibt?

In den anderen Fällen müsste der Vorlauf ja entweder durch den Verlader selbst, das Terminal oder durch die Reederei erfolgen. Und das ist ja nicht deren Kerngeschäft.
Somit bleibt ja unterm Strich im Regelfall nur ein Spediteur/Frachtführer übrig, welcher Container am Terminal anliefert und somit auch der Gestellende ist...

Bitte um Aufklärung, falls ich nicht richtig liege... Danke.

wj728984747 Geschrieben am 09 Februar 2018



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31 Juli 2017
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Aus meiner Erfahrung: Spediteur braucht keine B-Nummer, Z-Nummer oder S-Nummer sowie Ausfuhrbestätigung zeigen, um das Container zum Terminal umfahren. Aber der Zoll braucht genug Zeit um die Waren abzufertigen oder zu kontrollieren.

Zapp Deadline ist eigentlich der echten Cut Off Date vom Reederei oder vom Terminal, da ohne Zapp das Container nicht mehr beladet werden würde.

Zollanmeldung für Ausfuhr sollte man vor 24 Stunde (weiß nicht genau) mit einem Ort und Fristen senden. Entweder Lager oder Terminal ist meiner Meinung nach egal. Es kommt dann auf die Kosten an. Am Terminal ist alles natürlich immer sehr expensive.

Wenn Cut Off Date vor der Tür steht aber Verzollung noch nicht durch ist, kann man direkt das Container zum Zollstelle umfahren und vor Ort direkt abfertigen lassen. (Die vor Ort Zollabfertigung ist kostenpflichtig mit Antragsformular 0009 zu beantragen.) Dann kann man Zapp machen.

LG

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