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Incoterm CIF trotz EXW


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


B-lc Geschrieben am 05 Februar 2017



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17 September 2016
7 Beiträge
Hallo,

ich habe von einem Kunden bzw. von meinem Vertrieb die Anfrage erhalten, dass wir unsere Dokumente mit dem Incoterm CIF (chinesischer Hafen) aufmachen sollen. Der Transport selbst findet aber EXW statt, also der Kunde bezahlt und organisiert die komplette Fracht.

Mal abgesehen davon, dass es formell einfach nicht korrekt ist, welche Probleme könnte dies theoretisch noch mit sich bringen?

Danke für Feedback.

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Chev Geschrieben am 05 Februar 2017



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1477 Beiträge
Was ist denn mit "Dokumente aufmachen" speziell gemeint, also welche Dokumente sollen mit CIF versehen werden und wie lautet die Begründung des Vertriebs für diese wenig nachvollziehbare Anforderung?

B-lc Geschrieben am 06 Februar 2017



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17 September 2016
7 Beiträge
Es geht vor allem um Commercial invoice und Packing list auf denen der falsche Incoterm genannt werden würde.

Das B/L werden wir vermutlich gar nicht zu Gesicht bekommen. In diesem Zusammenhang bin ich auch skeptisch bzgl. "prepaid" und "collect".

Seitens des Vertriebs gibt es keine plausible Erklärung, bis auf, dass es schlicht Kundenwunsch ist.

Chev Geschrieben am 06 Februar 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
In der Packliste würde ich den Incoterm gar nicht erst angeben - dieser gehört für mich dort nicht rein.

In der Rechnung sieht es anders aus, diese ist ja mehr oder weniger ein "Abbild" des geschlossenen Vertrages. Und wenn dieser auf EXW basiert, so hat dieser Incoterm auch in der Rechnung zu stehen.

Wenn ihr CIF angebt, so verlängert sich für euch der Gefahrenübergang an den Kunden und die Kostentragungsplicht endet erst mit der Ankunft der Ware im Bestimmungsseehafen. Darüber hinaus hättet ihr die Ware bei CIF zusätzlich zu versichern.

Nicht zuletzt kann sich durch den Incoterm der statistische Wert, welchen ihr in der Ausfuhranmeldung angebt, verändern und muss neu berechnet werden. Da die Ausfuhranmeldung im Regelfall auf der Rechnung basiert, wäre sowieso die Frage, welcher Incoterm hier nun richtiger Weise angegeben wird (eigentlich ja derjenige aus der Rechnung, welcher jedoch nicht der ursprünglichen Vereinbarung entspricht)...

Ich würde dem nicht nachkommen, zumindest so lange ich die genaue Begründung dieses Vorhabens nicht kenne.

B-lc Geschrieben am 06 Februar 2017



Dabei seit
17 September 2016
7 Beiträge
Danke für das Feedback.

Das erscheint mir alles sehr einleuchtend. Ich vermute der Kunde hat schlicht kein Wissen über die korrekte Anwendung der Incoterms und denkt daher nicht an "was wäre wenn...".

In denke da vor allem auch an die Versicherung, die im Fall eines Schades die Bestellung und somit den Vertrag sehen möchte. Wenn diese aber EXW anzeigt, hat sich das bereits erledigt.

waldorf Geschrieben am 06 Februar 2017



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Die Auswirkungen auf den stat. Wert bei der Ausfuhr in DE würde ich mal vernachlässigen, aber EXW oder CIF machen einen Unterschied beim Zollwert in CN. Bei EXW kommen die Transportkosten dazu, bei CIF nicht. Allerdings sollte auf dem B/L die tatsächliche Lieferbedingung ersichtlich sein. Insofern wäre es naiv, wenn dein Kunde damit "Zoll sparen möchte".

Chev Geschrieben am 07 Februar 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
Die Zollwert-mäßige Betrachtung beim Import hatte ich noch gar nicht bedacht. Wieder einmal mehr würde sich dadurch zeigen, dass die Chinesen in diesen Dingen völlig rigoros und einfallsreich sind, wenn es darum geht, irgendwie zu tricksen und Kosten zu sparen. Das kennen wir ja auch aus anderen Fällen.

B-lc Geschrieben am 07 Februar 2017



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17 September 2016
7 Beiträge
Wir haben nun die Lösung so gefunden, dass wir mit seinem Spediteur direkt abrechnen und somit offiziell CIF verschiffen können.

Bzgl. des Zollwerts in CN, verstehe ich das jetzt richtig, das der Zoll vor Ort den Wert der EXW-Rechnung nehmen würde und einen beliebigen Wert für den Transport draufrechnet, um davon Zoll einzuziehen?

Chev Geschrieben am 07 Februar 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::
Wir haben nun die Lösung so gefunden, dass wir mit seinem Spediteur direkt abrechnen und somit offiziell CIF verschiffen können.

Stellt ihr dem Kunden dann im Anschluss die Frachtkosten in Rechnung (="unechtes" CIF)? Ansonsten macht ihr ja einen Draufleger, da ihr ja bei der zuvor getroffenen Vereinbarung mit EXW keinerlei Frachtkosten zu tragen hättet.

Diese dem Kunden abzurechnenden Frachtkosten kämen dann ja auch mit auf die Rechnung (on Top). Und dann macht es keinen Unterschied mehr, ob ihr CIF + Frachtkosten oder EXW ohne Frachtkosten berechnet, denn bei der Import-Zollwert-ermittlung laufen beide Varianten auf das gleiche Ergebnis hinaus.

Es sei denn, euer Verkaufspreis bleibt der gleiche. Dann schenkt ihr dem Chinesen sozusagen die Frachtkosten bis Bestimmungsseehafen und er hat bei der Einfuhr einen geringeren Zollwert, da ja die Frachtkosten im CIF-Preis bzw. im ursprünglichen EXW-Preis inkludiert wären.

Die Versicherungspflicht fällt nun auch in eure Hände.

B-lc Geschrieben am 09 Februar 2017



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17 September 2016
7 Beiträge
Dem Kunden wird die Fracht berechnet.

Ich kann deinen Gedanken folgen, der Kunde hat so aber akzeptiert und daher ist das für mich in Ordnung.

Die Zollwertermittlung in CN gibt mir allerdings noch Rätsel auf.

Chev Geschrieben am 09 Februar 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Die Zollwertermittlung in CN gibt mir allerdings noch Rätsel auf

Beim Import z. B. in die EU entspricht der Zollwert dem CIF-Wert an der EU-Außengrenze. Bei Seefracht wäre das:

Zollwert =
Warenwert
+ Verpackungskosten
+ Versicherungskosten
+ Transportkosten bis Bestimmungsseehafen

Hat man CIF vereinbart, entspricht der Zollwert also dem Rechnungsbetrag.
Hat man EXW vereinbart, müssen seitens des Importeurs noch die Kosten bis zum "CIF-Wert" hinzugerechnet werden, um den Zollwert zu bestimmen.

Bei "unechtem" CIF, also wenn ihr die Frachtkosten in Rechnung stellt, kommt unterm Strich das gleiche Ergebnis wie bei EXW raus, der Kunde kann keine Zölle einsparen. Nur beim "echten" CIF (frei Bestimmungsseehafen) hätte er eine Ersparnis.

quack Geschrieben am 09 Februar 2017



Dabei seit
30 Juni 2016
64 Beiträge
Chev wrote:
Die Zollwert-mäßige Betrachtung beim Import hatte ich noch gar nicht bedacht. Wieder einmal mehr würde sich dadurch zeigen, dass die Chinesen in diesen Dingen völlig rigoros und einfallsreich sind, wenn es darum geht, irgendwie zu tricksen und Kosten zu sparen. Das kennen wir ja auch aus anderen Fällen.

So neu ist der Trick nun auch wieder nicht, kann mich erinnern daß wir früher mal 'n Stammkunde hatten der ähnlich getrickst
hat. Wir als Spediteur erhielten den Versandauftrag mit der Vorgabe "EXW", der Rechnung war C&F gestellt. Wir stellten
den AWB "PP" aus. Der Versand erfolgte nach diverse Länder in Südamerika und unsere Rechnung wurde an eine
Firma in der Schweiz gestellt und von dort beglichen. Der Name nach hatten die Schweizer Firma und die Empfänger
nichts mit einander zu tun, aber das "schien" nur so.

quack

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