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Präferenzfrage


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Heli Geschrieben am 10 Februar 2017



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26 Februar 2011
62 Beiträge
Hallo zusammen,

wir haben eine größere Anlage zu unserem Abnehmer in Südkorea mit Präferenz verschickt. Unglücklicherweise kann der Empfänger diese Sendung nicht mehr gebrauchen.

Wir hätten jetzt einen Abnehmer in Marokko und wollen diese (unbehandelte) Sendung direkt von Südkorea nach Marokko verschicken - jetzt stellt sich für uns die Frage ob wir diese Sendung auch mit Präferenz verschicken können.

Es ist uns klar, dass wir die Sendung nach Deutschland zurück bringen könnten und dann mit Präferenz wieder nach Marokko schicken könnten. Nur, wie würde es mit dem erwähnten Direktversand aussehen?

Grüße + schönes WE

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 12 Februar 2017



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1477 Beiträge
Die Frage ist, ob der mexikanische Zoll - z. B. bei einem Abgleich der Frachtpapiere (aus welchen das Versenderland "KR" hervorgehen würde) nicht ggf. sagen könnte, dass die von euch ausgestellte EU-Präferenzursprungseigenschaft keine Gültigkeit hat bzw. ob diese eurerseits überhaupt vergeben werden darf, wenn die Ware aus einem Nicht-EU-Land auf direktem Wege re-exportiert wird. Da müsste man mal prüfen, ob das Abkommen mit Mexiko dieses zulässt.

Bei Mexiko und Südamerika, welche zolltechnisch sicherlich nicht die einfachsten Zielgebiete sind, würde ich auch keine großen "Experimente" wagen. Wenn es schlecht läuft, wird sogar die ganze Einfuhr untersagt, wenn nicht nachvollziehbar ist, warum ein EU-Exporteur Ware mit EU-Ursprung aus Asien heraus versendet.

waldorf Geschrieben am 13 Februar 2017



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1705 Beiträge
Heli, die Antwort ist eindeutig: eine Präferenz für EU-Ursprungsware bei Einfuhr in Marokko setzt zwingend eine sog. "unmittelbare Beförderung" voraus, also die Lieferung von EU nach MA. Das ist durch Belege, z.B. Beförderungspapiere, nachzuweisen. Folglich kannst du die Präferenz bei Lieferung aus Südkorea vergessen. Der Grundsatz der unmittelbaren Beförderung ist Bestandteil aller Präferenzregelungen der EU, soweit ich informiert bin. Für Marokko gilt

Artikel 13 Protokoll Nr. 4 EU - Marokko / Unmittelbare Beförderung

(1) Die im Rahmen des Abkommens vorgesehene Präferenzbehandlung gilt nur für die den Voraussetzungen dieses Protokolls entsprechenden Erzeugnisse, die unmittelbar zwischen der Gemeinschaft und Marokko oder im Durchgangsverkehr durch die Gebiete der in den Artikeln 3 und 4 genannten anderen Länder, mit denen die Kumulierung zulässig ist, befördert werden. Jedoch können Erzeugnisse, die eine einzige Sendung bilden, durch andere Gebiete befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Gebieten, sofern sie unter der zollamtlichen Überwachung der Behörden des Durchfuhr- oder Einlagerungslands bleiben und dort nur ent- und wieder verladen werden oder eine auf die Erhaltung ihres Zustands gerichtete Behandlung erfahren. (...)

(2) Der Nachweis, dass die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird dadurch erbracht, dass den Zollbehörden des Einfuhrlands eines der folgenden Papiere vorgelegt wird:a.ein durchgehendes Frachtpapier, mit dem die Beförderung vom Ausfuhrland durch das Durchfuhrland erfolgt ist,

oder .....

Quelle: wup.zoll.de/wup_online...&position=

Heli Geschrieben am 13 Februar 2017



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26 Februar 2011
62 Beiträge
@Chev

ich habe von Marokko gesprochen und nicht Mexico.....

Grüße

Chev Geschrieben am 13 Februar 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
Huch, da habe ich mich wohl verlesen.

Aber man kann es ja projizieren - Waldorf hat das ja sehr treffend geschildert.

Arnd Geschrieben am 15 Februar 2017



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175 Beiträge
Wie arbeitet man in diesem Fall eigentlich die Frage der Territorialität ab:

Zitieren::
Territorialitätsprinzip

(1) Vorbehaltlich des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe c, der Artikel 3 und 4 und des Absatzes 3 dieses Artikels müssen die in Titel II genannten Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der Gemeinschaft oder in Marokko erfüllt werden.

(2) Ursprungswaren, die aus der Gemeinschaft oder aus Marokko in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten vorbehaltlich der Artikel 3 und 4 als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es sei denn, den Zollbehörden kann glaubhaft dargelegt werden,

a. dass die wieder eingeführten Waren dieselben wie die ausgeführten Waren sind
und
b. dass diese Waren während ihres Verbleibs in dem betreffenden Drittland oder während des Transports keine Behandlung erfahren haben, die über das zur Erhaltung ihres Zustands erforderliche Maß hinausgeht.

Kann man das intern belegen, also indem z. B. mein Ingenieur sich die Anlage anschaut und mir Zoll-Mokel bestätigt, dass sie unverändert ist? Oder muss man da den Zoll beteiligen?

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