|
|
|
B/L
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?
Unerfahren |
Geschrieben am 22 März 2017
|
Dabei seit 22 März 2017 3 Beiträge
|
Hallo, bin unerfahren, wie der Name schon sagt.
Habe eine Frage an euch. Ist ein B/L ohne Unterschrift gültig? Und muss ein B/L unbedingt im Verladenhafen ( Ort der Ausstellung) ausgestellt sein?
Danke!
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
Seerobe |
Geschrieben am 24 März 2017
|
Dabei seit 24 November 2009 39 Beiträge
|
Hallo,
kommt auf das B/L an. Ein Waybill (Express-B/L) - nicht handelbar/begehbar, ist ohne Unterschrift gültig - wird meistens per PDF dem Kunden zugesandt.
Wenn Du Originale brauchst wegen einer Zahlungsabsicherung oder so, muss es Unterschrieben sein.
Der Ausstellungsort kann auch wo anders sein, da ein Spediteur nicht immer im Hafen sitzt.
Dies als Rückinfo auf Grundlage Deiner Angaben
VG
|
|
|
|
|
|
Unerfahren |
Geschrieben am 24 März 2017
|
Dabei seit 22 März 2017 3 Beiträge
|
Danke für deine Antwort!
Also wenn ich den Gegahrenübergsng nachweisen muss, benötige ich das Original? Auf dem Express B/L habe ich keinen Vermerk, dass die Ware verladen wurde. Das Original bekomme ich vom Spediteur?
|
|
|
|
|
|
Seerobe |
Geschrieben am 25 März 2017
|
Dabei seit 24 November 2009 39 Beiträge
|
Doch hast Du - ein Express B/L ist eine "Quittung" mit der selben Aussagekraft eines Originals - nur das es nicht Handelbar ist.
Du hast auf dem B/L immer ein Feld mit dem Shipped on Board Datum und ein Feld Port of Loading.
Ein B/L wird immer nach Schiffsabfahrt ausgestellt und somit kannst Du es als Nachweis zum Gefahrenübergang (Kommt auf die Incoterm an) benutzen
Das B/L wird Dir von Deinem Sped. gesendet, wo Du es eingebucht hast
|
|
|
|
|
|
Unerfahren |
Geschrieben am 25 März 2017
|
Dabei seit 22 März 2017 3 Beiträge
|
Verstehe ich dich richtig, dass ich auf alle Fälle 2 Daten darauf haben muss:
1) Verladen am
2) Ausgelaufen am
Meine Lieferbedingungen sind FOB Hamburg. Der Gefahrenübergang wäre dann auf dem Schiff in Hamburg. Ausstellungsdatum vom B/L ist der 30.12.2016. Und sonst habe ich keine Daten darauf. Kann ich dir vielleicht das Dokument zuschicken? Ich habe leider keine Möglichkeit, mich mit jemandem sonst zu beraten. Die Sache ist aber sehr wichtig.
|
|
|
|
|
|
Seerobe |
Geschrieben am 25 März 2017
|
Dabei seit 24 November 2009 39 Beiträge
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|