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Schiffsanlieferungen in DE - Verkauf USA - Zoll Besonderheiten


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Montyhh Geschrieben am 27 März 2017



Dabei seit
27 März 2017
3 Beiträge
Hi Zusammen

mich interessiert folgender Ablauf :

Kunde X verkauf seine Ware in die USA - Rechnungserstellung auf den Amerikanischen Käufer - die Anlieferung der Ware erfolgt dann in deutschen Häfen direkt auf das Schiff ( Gastroartikel oder auch Schiffsfarbe )
Was muss ich erstellen ? Nur ein ABD ? Wie verhält sich das mit der Verzollung ? Welche Besonderheiten gibt es bei Schiffanlieferungen ?

Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen :) ?!

Besten Dank

Grüsse
Montyhh

CARGOFORUM PARTNER

Seerobe Geschrieben am 27 März 2017



Dabei seit
24 November 2009
39 Beiträge
Hallo,

hier geht es um eine normale Ausfuhr.

Was Du für denVersand erstellen musst, sagt Dir Deine Incoterm.
Hier ist geregelt, was der Verkäufer zu erld. hat und was nicht.

Gehen wir jetzt von einer Incoterm CFR Norfolk aus.

Hier musst Du den Transport von Dir bis Port Norfolk USA organisieren und bezahlen.
Haftung geht ebenso bis Port Norfolk für Dich.

Du musst für die Ausfuhr das ABD erstellen - für die ABD benötigst Du meistens die Rechnung. Eine Packliste wäre nicht schlecht, so kann der Sped. anhand dieser das B/L erstellen bzw bei LCL (Stückgut) ist dann klar was transportiert wird.

Wenn Du nun nur ExWork verkauft hast, muss der Empf. den Transport organisieren und bezahlen - ebenso muss er einen Sped finden, der auf seine Kosten, mit Deiner Vollmacht und Rechnung, die ABD erstellt.

Besonderheiten Schiff: Kommt auf die Incoterm an und was Du hast - FCL (Vollcontainer) od LCL (Stückgut/Sammelgut)

Chev Geschrieben am 28 März 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

wollte gerne ein paar Hinweise geben.

1.
Zitieren::

Haftung geht ebenso bis Port Norfolk für Dich.

Bei CFR findet der Gefahrenübergang weitaus früher statt, nämlich bereits nach der Verladung der Ware an Bord im Verschiffungsseehafen.

2.
Zitieren::

Du musst für die Ausfuhr das ABD erstellen - für die ABD benötigst Du meistens die Rechnung.

Bei Drittlandsendungen ist eine Rechnung essentiell. Nicht zuletzt wird der Käufer in den USA diese benötigen, um die Importabwicklung durchführen zu können. Auf Basis dieser Rechnung wird auch, wie Seerobe schon schrieb, das ABD erstellt (Art des Geschäftes, Rechnungsbetrag, Incoterm, Statistischer Wert, usw.)

3.
Zitieren::

...ebenso muss er einen Sped finden, der auf seine Kosten, mit Deiner Vollmacht und Rechnung, die ABD erstellt.

Halte ich ein bisschen für gewagt. In der Praxis (auch wenn EXW etwas anderes beinhaltet) wird der Verkäufer die Exportabwicklung selbst und auf eigene Kosten - quasi als Dienstleistung für den Käufer - durchführen.

Bezüglich Besonderheiten fallen mir folgende Punkte ein:
- wird ein Original-B/L benötigt oder reicht ein Express-B/L?
- ist ggf. Gefahrgut im Spiel?
- bei Lieferungen in die USA ist hinsichtlich Holzverpackungen das Thema "IPPC" zu beachten & zu deklarieren
- mit welchem Incoterm wird letztendlich geliefert? Besonderheiten gibt es gerade bei F-Klauseln

Greetz

Arnd Geschrieben am 28 März 2017



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Montyhh wrote:
... direkt auf das Schiff (Gastroartikel oder auch Schiffsfarbe) ...

Wenn ich das richtig verstehe, bleiben die Güter auf dem Schiff und werden nicht (in den USA) einfuhrrechtlich behandelt. Die Frage bezieht sich also darauf, wie man eine Ausfuhr auf ein Schiff anmeldet und wie man den Ausgangsvermerk bekommt.

Antwort weiß ich aber auch nicht. Ist bei uns locker 10 Jahre her und damit noch vor ATLAS.

Chev Geschrieben am 28 März 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Wenn das so ist, dann hatte ich die Frage wohl falsch verstanden. Habe mich schon gefragt, was damit gemeint ist mit "wir liefern direkt aufs Schiff" aber dann geht mir jetzt auch ein Licht auf.

Die wesentliche Frage wird nun sein, ob es sich dann noch um eine Ausfuhr handelt oder um eine innerdeutsche Lieferung.

Bei Lieferungen an Seeschiffe kann ich mir auch gut vorstellen, dass dann ggf. auch das Land der Flagge des Schiffes (=Landesrecht, welches auf dem Schiff gilt) als Empfangsland herangezogen werden muss. Wenn dieses ein Drittland ist, wäre es meiner Einschätzung nach dann eine Ausfuhr. Aber das sind nur Vermutungen.

Montyhh Geschrieben am 29 März 2017



Dabei seit
27 März 2017
3 Beiträge
Korrekt, die Lieferung ist dann innerdeutsch an die Werft. Die Ware wird dort direkt verarbeitet / eingebaut.

Die Lieferung ist unverzollt, unversteuert. Stichwort: Bedarfsanlieferung.

Die Rechnung ist auf den Käufer in den USA aufgemacht, Lieferung erfolgt in DE.

Da müsste dann doch ein ABD ausreichen, oder ? Wahrscheinlich gibt es dann eine "Zusatz" das diese Bedarfsanlieferung aufzeigt ?!

:o) und trotzdem vielen Dank für die Antworten!!

Montyhh Geschrieben am 29 März 2017



Dabei seit
27 März 2017
3 Beiträge
btw: muss dann die Werft und das Schiff als Empfänger genannt sein ? :)

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