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Incoterm EXW Wer haftet für Ladungssicherung?


helmutx Geschrieben am 30 März 2017



Dabei seit
11 Mai 2014
18 Beiträge
Wer kann mir helfen?

Folgende Situation: Mit dem Kunden in der Tschechei ist EXW vereinbart. Also schickt dieser eine tschechische Spedition mit mangelhaften Fahrzeugen. Wir lehnen es ab, das Fahrzeug zu beladen, da wir die Ladungssicherung nicht korrekt vornehmen können. Der Kunde versteht das nicht.
Wer haftet? Können wir den LKW beladen und (soweit möglich) sichern und fahren lassen? Oder müssen wir die Fahrzeuge ablehnen? Der tschechische Frachtführer ist der Überzeugung, dass das schon ausreicht, was wir da (nur formschlüssig) sichern könnten.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Liebe Grüße aus Niederbayern.
Helmut

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 30 März 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Bin gerade auf diese Fragestellung gestoßen und kann nur folgendes sagen:

Ist das Fahrzeug nicht in dem technisch erforderlichen Zustand für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung, welche dann nicht entsprechend durchgeführt werden kann, so trifft den Verlader eine Mitschuld, für welche er (neben dem Frachtführer) vollumfänglich haftet.

Dabei ist auch egal, welcher Incoterm vereinbart wurde. Denn häufig ist es bei EXW so, dass der Versender die Ware auch verlädt. Dass ein Fahrer sich die Ware eigenständig aus dem Versandbereich des Versenders holt, diese dann eigenständig belädt und sichert, dürfte eher der Seltenheit entsprechen (auch, wenn es nach EXW so richtig wäre).
Der Versender hat auf jeden Fall immer mindestens den Zustand des Fahrzeuges zu prüfen.

TheDispatcher Geschrieben am 30 März 2017



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Hallo Helmutx

zunächst mal ist festzuhalten das der Incoterm nur den Gefahren- und Kostenübergang regelt. Also Vertragsbestandteile zwischen Käufer und Verkäufer - also HGB. Die Ladungssicherung betrifft das Fahrzeug und die Ladung - also STVO. In der Praxis bedeutet das zunächst der Fahrer ein Ticket kassiert und nachbessern muss. Sollte durch Unfall jemand Schaden nehmen und Ursache eine falsche/fehlende Ladungssicherung sein können Halter, Fahrer und Verlader in Haftung zu 1/3 genommen werden.

Verantwortung Fahrer - betriebssicher
Verantwortung Verlader - beförderungssicher ( Verlader kann seine Pflichten nicht delegieren )

Ihr handelt also vollkommen korrekt !

Gruß

helmutx Geschrieben am 03 April 2017



Dabei seit
11 Mai 2014
18 Beiträge
Liebe Kollegen,

Ihr seid SUPER!! Vielen Dank für die schnellen Antworten und die Begründungen.

Das hat mir sehr weiter geholfen.

Liebe Grüße.

Helmutx

MagNet-99 Geschrieben am 20 April 2017



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Ich finde es auch absolut verwerflich nicht verkehrsichere LKW zu beladen oder LKW auf denen die Ladungssicherung nicht ordentlich vorgenommen werden kann. Der Käufer kauft ja EXW weil er glaubt und vermutlich auch weiss, das er den Transport kostengünstiger durchführen kann als der Verkäufer. Der Käufer verschafft sich also im Kaufvertrag einen weiteren Vorteil. Den Verkäufer dann leiden zu lassen, indem man schlechtes Material bereitstellt ist eine Schweinerei.

Aber noch ein paar Gedanken zur Sache:

1. Wenn ihr den LKW beladet, ist EXW der falsche Incoterm. Der richtige Incoterm wäre FCA benannter Ort.

2. Sofern der Incoterm FCA wäre, könnte man dem Käufer die Ware in einem abgestimmten Bereich übergeben, und diesen Bereich dann verlassen. Wie, womit und worauf der dann verlädt, ist seine Sache. Ist die Frage, ob das realistisch sein kann.

3. Wenn die Verlader ladungssicherungsgeschult sind, dann aber trotzdem entweder weil es ihnen angewiesen wird oder weil sie keinen Bock haben nicht wie geschult arbeiten, dann kann das einen Weile gut gehen, muss es aber nicht. Spätestens bei Unfällen oder nach Ladungssicherungskontrollen wird sich die Geschäftsführung mit dem Staatsanwalt oder der Polizei auseinandersetzen müssen. Ladungssicherungsvergehen sind schnell punktbewährt. Sofern keine Übertragung von Unternehmerpflichten durchgeführt wurde, haftet der Geschäftsführer persönlich. Spätestens mit dem ersten Fahrverbot des Geschäftsführers wird sich also was ändern.

4. Google mal 'Garantenpflicht' bzw. 'Strafbarkeit wegen Unterlassen'

Gruss
MagNet-99

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