Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 57 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.752.990 Seitenaufrufe in 2022



Neuberwertung Bewilligung Zoll: Verwahrungsort


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Zollfragen Geschrieben am 04 April 2017



Dabei seit
09 Januar 2011
87 Beiträge
Hallo,

kann mir jemand nähere Infos zur Zollbewilligung "Verwahrungsort" geben? Hat es mit dem Import zu tun? Für was wird diese Bewilligung genutzt?

Lt. HZA haben wir diese Bewilligung und diese soll jetzt einer Neubewertung unterzogen werden. Ich seit einigen Jahren im Unternehmen tätig und mir ist diese Bewilligung nicht bekannt. Auch nutzen wir diese Bewilligung nicht.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Zollfragen

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 04 April 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Bist du vielleicht "Zugel. Empfänger" und nutzt das Anschreibeverfahren ?
Jeder, der sich Ware im Versandverfahren anliefern lässt, diese als ZE annehmen darf, um sie idR anschließend im Anschreibeverfahren in den freien Verkehr oder ein anderes Verfahren zu überführen, nutzt die Verwahrung (häufig, ohne es zu wissen). Im alten Recht war keine explizite Bewilligung der Verwahrung vorgesehen. Das ändert sich durch den UZK. Das bedeutet insbesondere auch die Erhebung von Sicherheiten, die es bisher ebenfalls nicht gibt.

Es kann also Sinn machen, seine Einfuhrprozesse zu überdenken und umzustellen, um den Zusatzaufwand für Verwahrung und Sicherheit zu vermeiden, z.B. durch (vereinfachte) Zollanmeldungen.

Zollfragen Geschrieben am 04 April 2017



Dabei seit
09 Januar 2011
87 Beiträge
Hallo Waldorf,

danke für deine Rückmeldung. Wir sind kein "Zugel. Empfänger" und nutzen dieses Verfahren auch nicht. Ankommende Sendungen werden über eine Spedition / Paketdienst (Einzelvollmacht wird für den Vorgang erteilt)verzollt.
Wir nutzen auch sonst keinerlei Bewilligungen / Vereinfachung im Bereich Zoll.

Auch hatten wir erst eine Außenwirtschaftsprüfung und da wäre ja mit Sicherheit eine Bewilligung ja auch abgeprüft worden...Ist es aber nicht...

Deshalb ist die eingegangene Neubewertung der Bewilligung "Verwahrungsort" mehr als seltsam...

Sollte man beim HZA nachfragen? oder ist es vielleicht besser die Bewilligung nicht neu bewerten und auslaufen zu lassen?

Danke für deine Hilfe

Gruß

Zollfragen

waldorf Geschrieben am 04 April 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich würde mal beim HZA nachfragen.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich