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Neuberwertung Bewilligung Zoll: Verwahrungsort
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Zollfragen |
Geschrieben am 04 April 2017
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Dabei seit 09 Januar 2011 87 Beiträge
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Hallo,
kann mir jemand nähere Infos zur Zollbewilligung "Verwahrungsort" geben? Hat es mit dem Import zu tun? Für was wird diese Bewilligung genutzt?
Lt. HZA haben wir diese Bewilligung und diese soll jetzt einer Neubewertung unterzogen werden. Ich seit einigen Jahren im Unternehmen tätig und mir ist diese Bewilligung nicht bekannt. Auch nutzen wir diese Bewilligung nicht.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Zollfragen
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 04 April 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Bist du vielleicht "Zugel. Empfänger" und nutzt das Anschreibeverfahren ?
Jeder, der sich Ware im Versandverfahren anliefern lässt, diese als ZE annehmen darf, um sie idR anschließend im Anschreibeverfahren in den freien Verkehr oder ein anderes Verfahren zu überführen, nutzt die Verwahrung (häufig, ohne es zu wissen). Im alten Recht war keine explizite Bewilligung der Verwahrung vorgesehen. Das ändert sich durch den UZK. Das bedeutet insbesondere auch die Erhebung von Sicherheiten, die es bisher ebenfalls nicht gibt.
Es kann also Sinn machen, seine Einfuhrprozesse zu überdenken und umzustellen, um den Zusatzaufwand für Verwahrung und Sicherheit zu vermeiden, z.B. durch (vereinfachte) Zollanmeldungen.
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Zollfragen |
Geschrieben am 04 April 2017
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Dabei seit 09 Januar 2011 87 Beiträge
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Hallo Waldorf,
danke für deine Rückmeldung. Wir sind kein "Zugel. Empfänger" und nutzen dieses Verfahren auch nicht. Ankommende Sendungen werden über eine Spedition / Paketdienst (Einzelvollmacht wird für den Vorgang erteilt)verzollt.
Wir nutzen auch sonst keinerlei Bewilligungen / Vereinfachung im Bereich Zoll.
Auch hatten wir erst eine Außenwirtschaftsprüfung und da wäre ja mit Sicherheit eine Bewilligung ja auch abgeprüft worden...Ist es aber nicht...
Deshalb ist die eingegangene Neubewertung der Bewilligung "Verwahrungsort" mehr als seltsam...
Sollte man beim HZA nachfragen? oder ist es vielleicht besser die Bewilligung nicht neu bewerten und auslaufen zu lassen?
Danke für deine Hilfe
Gruß
Zollfragen
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waldorf |
Geschrieben am 04 April 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ich würde mal beim HZA nachfragen.
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