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Eintarifierung von Waren durch Dienstleister


Tarifierung einer Zolltarifnummer: Tipps und Tricks zur Tarifierung der richtigen Zolltarifnummer. Unser Forum Tarifierung Zolltarifnummer behandelt Fragen wie, was ist eine Zolltarifnummer und wozu dient sie? Wie wird eine Zolltarifnummer vergeben? Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer für meine Ware? Welche Informationen sind für die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer erforderlich? Gibt es Unterschiede bei der Verwendung von Zolltarifnummern in verschiedenen Ländern?


Chev Geschrieben am 21 April 2017



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Hallo,

darf ein Dienstleister - bspw. ein Spediteur oder Customs Broker - für seinen Auftraggeber anhand einer Waren-beschreibung, welche er vom Auftraggeber bekommt, die Eintarifierung der Ware nach dem Warenverzeichnis vornehmen?

Oder ist die Eintarifierung immer Sache des Exporteurs bzw. des Importeurs der Ware - auch, wenn bzgl. der Zollabfertigung ein Dienstleister beauftragt wird?

Welche Rechtsvorschriften sind hier maßgeblich?

Danke vorab.

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quack Geschrieben am 22 April 2017



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Theoretisch sollte natürlich Importeur/Exporteur der Ware die Warentarifnummer wissen, aber in der Praxis haben viele Importeure etc. nicht die leiseste Ahnung. Praktisch gesehen ist ein Auftrag zur Zollabfertigung, sei es schriftlich oder mündlich, auch, insbesondere wenn kein T/N vorgegeben wird, ebenfalls ein Tarifierungsauftrag. Das dabei, insbesondere bei unerfahrene Importeure, also die Mehrheit, haarsträubende Fehler vorkommen ist nachvollziehbar. Zollbelege von KEP Dienstleister sind nach meiner Erfahrung zu 60 - 80% fehlerhaft tarifiert.

Wenn 's hart auf hart kommt, ist der Ein/Ausfüher verantwortlich. Alle Dienstleister in diesem Gewerbe können es nicht wissen und allenfalls vermuten ob eine Ware irgendwelche besondere Vorschriften unterliegt.

quack

Chev Geschrieben am 22 April 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
Heißt unterm Strich, dass es keine Vorschrift gibt, welche besagt, dass Exporteure oder Importeure die Tarifierung selbst vornehmen müssen und diese Aufgabe an einen Dienstleister delegieren dürfen?

Wenn der Dienstleister die Eintarifierung tatsächlich vornimmt, hat er zeitgleich auch den EZT auf evtl. Codierungspflichten zu prüfen? Dieses müsste er doch eh immer tun - auch, wenn er die Zolltarifnummer vom Kunden vorgegeben bekommt?

Zitieren::

Wenn 's hart auf hart kommt, ist der Ein/Ausfüher verantwortlich.

Auch bei der "indirekten Vertretung"? Hier wird ja der Dienstleister zum Anmelder und ist neben dem Ein-/Ausführer auch rechtlich für die Richtigkeit der Zollanmeldung verantwortlich, wodurch er sich ja auf größerem "Glatteis" bewegen würde?

Ich denke da gerade an DDP-Lieferungen in die EU aus dem Drittland. Diese können ja nur in indirekter Vertretung des drittländischen Exporteurs erfolgen. Selbst wenn dieser den 6-stelligen HS-Code benennen kann, müsste der Dienstleister ja noch die letzten 5 Ziffern bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für die Einfuhr selbst einreihen...
Wie ist hier die gängige Praxis, um etwaige Probleme zu vermeiden?

quack Geschrieben am 23 April 2017



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64 Beiträge
Wie gesagt, der Ein/Ausführer ist endverantwortlich für die richtige Angaben in den Zollunterlagen. Wie er sich das notwendige Wissen besorgt ist nirgendwo geregelt.

Wenn er die T/N nicht weiß, der Normalfall also, muß man schon etwas unbedarft sein wenn man hofft daß er dann wenigstens die eventuell notwendige Codierung vorgeben kann.

Das gilt natürlich auch beim "indirekte Vertreter". Es ist zwar richtig, das er sich auf "Glatteis" bewegt, aber er ist angewiesen auf die Angaben die ihm vorliegen. Steht in den Unterlagen daß es LKW Ersatzteile sind und andere Angaben wie z.B. T/N oder Artikelbenennungen sind schlüssig, gibt es keine Veranlassung daran zu zweifeln. Wenn sich dann rausstellt das es MG Teile sind, kann er versuchen sich rauszureden: "Tarifierung stimmt doch, es kommt Blei aus 'm Auspuff wie bei 'n LKW !".

Ähnliches gilt für die Vervollständigung der -wenn überhaupt - vorgegebene T/N. Theoretisch sollte man versuchen
die fehlende Angaben vom Absender oder Empfänger zu besorgen. Aber das dürfte in den meisten Fälle vergebliche Mühe sein. Du kannst dich vorstellen wie man die u.U. fein ziselierte Einzelheiten mit 'n Thai, der nur Phut oder Siang und etwas
Englisch radebrecht -rechtlich einwandfrei- abklärt.

Der indirekte Vertreter ist zwar rechtlich verantwortlich, hat aber eindeutige Geschäftsbedingungen, alle finanzielle
Unannehmlichkeiten landen beim Auftraggeber. Da wird alles weitergegeben, auch Strafgelder, m.W. mit entsprechende Aufschläge.

Wenn man 'n Hugo verschickt, darf man annehmen das der Auftraggeber die Vorschriften kennt, aber das ist,
weil Hugo selbst etwas unbeholfen ist, eine Selbstverständlichkeit. Erfahrungsgemäß kennen viele Im/Exporteure
spezifische Zollbedingungen nur am Rande bzw. überhaupt nicht. Mann sollte meinen das sie produktspezifische
Vorschriften kennen. Leider ist das meistens nur bei routinierte oder große Unternehmen der Fall. In viele Fälle bleibt der Deklarant nur die Möglichkeit nachzufragen und gegebenenfalls aus der fantasievolle oder hanebüchene "Erklärung"
seine Schlüsse zu ziehen. Das es zu den abstrusesten und u.U. lebensgefährliche Fehler (Gefahrgut) kommt, haben DHL und Consorten ihre Werbeabteilungen zu verdanken. Die behaupten ja immer "sie füllen den Frachtbrief aus und wir kümmern uns um den Rest". Der Versender ist damit seine Sorgen los und der Transporteur arbeitet sorglos.

quack

Chev Geschrieben am 23 April 2017



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Zitieren::

Der indirekte Vertreter ist zwar rechtlich verantwortlich, hat aber eindeutige Geschäftsbedingungen, alle finanzielle
Unannehmlichkeiten landen beim Auftraggeber. Da wird alles weitergegeben, auch Strafgelder, m.W. mit entsprechende Aufschläge.

Bei den finanziellen Konsequenzen mag er sich in Richtung Kunde absichern. Dennoch bleibt er für den Zoll Adressat von Sanktionen. Und diese können ja auch über finanzielle Buß- & Strafgelder hinaus gehen - bis hin zur Aussetzung von Bewilligungen und nicht zuletzt ordnet der Zoll ggf. dann öfter Überprüfungen bei diesem an usw.

Und folgende Frage ist auch noch nicht vollständig beantwortet:

Zitieren::

Ich denke da gerade an DDP-Lieferungen in die EU aus dem Drittland. Diese können ja nur in indirekter Vertretung des drittländischen Exporteurs erfolgen. Selbst wenn dieser den 6-stelligen HS-Code benennen kann, müsste der Dienstleister ja noch die letzten 5 Ziffern bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für die Einfuhr selbst einreihen...
Wie ist hier die gängige Praxis, um etwaige Probleme zu vermeiden?

Wie gehen Dienstleister, und damit meine ich nicht nur KEP'ler (sondern auch Spediteure, Customs Broker) bei DDP-Importen in die EU vor? Hier MUSS ja faktisch die Eintarifierung durch diese erfolgen. Denn, wenn DDP korrekt gelebt wird, ist der Importeur bei DDP komplett raus - liefert auch keine Angaben hinsichtlich der 11-stelligen Zolltarifnummer. Somit wäre ja der Dienstleister gezwungen, selbst einzutarifieren - entweder komplett (wenn HS-Code nicht bekannt) oder zumindest ab der 7. Ziffer. Tun das wirklich tag täglich viele der Dienstleister? Wie ist hier die gängige Praxis? Welche Probleme sind dabei bekannt?

quack Geschrieben am 23 April 2017



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Die Zollbehörden machen zwar immer ein großes Getöse über ihre Sanktionen. In der Praxis fällt das aber mit.
Ein Zollprüfung ist für Laien grausam, persönlich habe ich sogar meine erste Job als Versandleiter der "Ankündigung
einer Zollüberprüfung" zu verdanken. Der Chef war dermaßen verängstigt daß er sofort 'n Personalanzeige für ein Speditionskaufmann aufgab. Es lag damals dort Diverses im Argen, u A. mit Einfuhrgenehmigungen etc.. Allein schon die Einstellung eines Fachmanns reichte aus um der Angelegenheit die Brisanz zu nehmen.

Aussetzung vom Bewilligungen wird sehr, sehr selten angewandt: eigentlich nur bei wiederholtes absichtliches Fehlverhalten oder bei richtig kriminelle Vorgänge. Du darfst nicht vergessen das der Dienstleister, ähnlich wie ein Anwalt, abhängig ist
von den Angaben die ihm sein Auftraggeber, also der Im/Exporteur, macht angewiesen ist. Man hat als Vertreter, direkt oder indirekt, nur bescheidene Möglichkeiten. Man sollte nachfragen wenn Einem etwas spanisch vorkommt, sagt der
Auftraggeber: Nein, das riecht zwar, ist aber kein Gefahrgut, oder: Nein, das unterliegt nicht die VuB oder Cites oder die Regelungen unter § 71/72 AMG oder AKGes, SchG oder welche § oder Bestimmung noch zutreffen könnte, meldest du das so an. Man kann nicht alles wissen, es gibt Sachen, zwingende Vorschriften, womit ich nur einmal im Berufsleben
konfrontiert wurde, die so abseitig sind das sogar viele Kollegen darauf mit ein ungläubiges : Häh, gibt's denn so etwas ?" reagierten.

KEP'ler sind zwar diejenigen die am Meisten mit "DDP" Sendungen zu tun haben, aber da ist es fast immer Kleinzeug. Die DDP Frankatur ist dort meistens das Resultat von Sekretärinnen die unbedingt vermeiden wollen das der Empfänger kosten entstehen.

Beim "richtigen" Transporte die von (Zoll)Speditionen abgewickelt werden, ist DDP eine Ausnahme. Jeder der ein
bißchen Ahnung hat, läßt die Finger davon. Da hat man meistens richtige Ansprechpartner, aber wenn alle
Stricke reißen, geht man dort nicht anders als beim KEP vor. Die Probleme sind gleich.

Juristisch gesehen ist natürlich einiges daran auszusetzen, aber ich kenne es aus 45 Berufsjahre im Im/Export
nicht anders und in die 5 Jahre die ich bis jetzt als Pensionado verbringe hat sich diesbezüglich nichts geändert.

quack

waldorf Geschrieben am 24 April 2017



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1705 Beiträge
Hallo Quack,

vielen Dank für deine klaren Worte, denen ich nur zustimmen kann. Es sind aber nicht in erster Linie die Zollbehörden selber, die Getöse hinsichtlich der Sanktionen machen. Die sind da oft wesentlich vernünftiger als manch ein/-e (unternehmensberatende/-r) Referent/-in bei Seminaren, die versuchen "Geschäfte mit der Angst" zu machen.

Uns sind wir mal ehrlich: sooooo kompliziert ist das Finden der richtigen Warennummer in mindestens 95% der Fälle auch wieder nicht.

Chev Geschrieben am 24 April 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
OK, das ist die doch sehr politische Sicht.

Nichtsdestotrotz würde mich in fachlicher Hinsicht interessieren, wie ein KEP'ler diese täglichen Herausforderungen bewältigt.
Wenn selbst ein herstellendes Unternehmen Probleme bei der korrekten Einreihung hat, und das ist ja nicht selten der Fall, wie soll dann ein Dritter die Einreihung korrekt vornehmen und das ohne den technischen Hintergrund zu haben?

Ich sehe das schon etwas kritisch, auch bei "vermeintlichen" Kleinteilen - denn auch diese können ja viel Technik beinhalten oder aber in Ihrer Beschaffenheit und Art nur schwer - ggf. auch nur mit Unterstützung aus dem Entwicklungsbereich eines Unternehmens oder dessen Lieferanten - eingeordnet werden.

Meiner Meinung nach bleibt das Risiko der falschen inhaltlichen Abgabe einer Zollanmeldung in dieser Konstellation hoch, während bei indirekter Vertretung auch noch selbst dafür gerade gestanden werden muss.
Und das auch, wenn die "Sanktionen" nicht in dem Maße ausfallen, wie man es von Panikmachern vermittelt bekommt.

quack Geschrieben am 25 April 2017



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30 Juni 2016
64 Beiträge
KEP'ler oder sonstige Importdeklaranten meistern die "Herausforderungen" unterschiedlich. In den 90 er Jahren, als die
KEP Firmen gerade begannen sich durchzusetzen, verlangte man bei 'ne Zollprüfung als Erste nach den Belegen von
Kurierdienste, da war am meisten zu bemängeln. Aussage eines Zöllners: fehlerhafte Belege: Kuriere 70 % Speditionen
50%, wenn aber der Importeur ein halbwegs kompetente Importabteilung hat, senkt sich die Rate bei Spediteure
auf 10-20%. Die Quoten haben sich m.E. nicht geändert.

Wie schon gesagt, der Deklarant bleibt nur die Möglichkeit nachzufragen, und gerade den KEP'ler fehlt dazu die Zeit und
das ist so gewollt. Sowohl vom KEP Unternehmen als auch vom Zoll. Die Zollabfertigung beim KEP wird mittels Anschreiben
erledigt, was bedeutet das die Ware bereits beim Empfänger ist bevor ein Zöllner überhaupt die Zollanmeldung zu Gesicht bekommt. Das KEP Unternehmen muß nur bestimmte Warengruppen, wie z.B. Medikamente oder Lebensmittel zurückhalten
für 'n eventuelle Überprüfung. Das funktioniert im Prinzip nicht anders als das Anschreiben früher innerhalb der EU. Aber die
Zurückhaltung funktioniert nur wenn die Ware als solche deklariert wird oder der Absender/Empfänger schon mal irgendwo "aufgefallen" sind. Der KEP Branche röntgt zwar Sendungen, angeblich ausnahmslos, aber persönlich habe ich einige Sendungen sowohl ein- als ausgehend gesehen die auffallen hätten müssen, das kann Zufall sein, aber ich habe da so
meine Zweifel. Ich meine da eine gewisses "Muster" zu erkennen.

Das Risiko ist also bei Weitem nicht so hoch wie es den Laien immer wieder vorgemacht wird. Zusätzlich ist etwas logisches Denken angebracht: die Länge der T/N, insbesondere die letzte 5 Stellen ist statistische Neugier geschuldet. Und zwar nicht unbedingt der Neugier der Behörden, sondern größtenteils der Neugier von private Unternehmen bzw. Interessengruppen. In meiner Deklarantenzeit, liegt lange zurück, gab es in etwa 10 T/N für Schrauben, damals 7332, heute laufen Schrauben unter 7318 und es gibt, statistisch, an die 70 verschiedene T/N. Die Aufblähung verdanken wir irgendein Metallverband der Industrie. In Wirklichkeit interessiert es kein Mensch, in meiner Zeit waren alle Schrauben bei der Anmeldung: Schrauben, hochfest gepresst, aus Stahl, mit Gewinde", und auch heute wird jede Deklarant sein eigene "Lieblingsschraube" haben.
Und jetzt darfst du versuchen irgendwelche Leute davon zu überzeugen das man bei Fehler dafür streng bestraft werden kann und daß ein solche Bestrafung seine moralische Richtigkeit hat.

Die wirklich wichtige Daten sind in den erste Nummern, und die sind meistens bekannt.

Natürlich gibt 's ein Risiko, aber anscheinend sieht der Staat das als, insbesondere bei den Kurierdienste, als gering an, anders lassen sich die viele Vergünstigungen nicht anständig erklären.

quack

waldorf Geschrieben am 25 April 2017



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23 Juli 2007
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Stimme Quack wieder uneingeschränkt zu, danke.
Wenn KEPs abfertigen, muss man mit einem Restrisiko leben.
Ich kenne Unternehmen, die aus Angst vor Fehlern, KEPs nicht abfertigen lassen, sondern alle Sendungen per T1 anliefern lassen, um selber anzumelden. Das halte ich für praxisfremd, weil ich dadurch die Geschwindigkeit, wegen der ich den KEP ja einsetze, verliere (und außerdem Zusatzkosten generiere) Wir kontrollieren die KEP-Anmeldungen stichprobenweise und lassen signifikante Abweichungen berichtigen.

Chev Geschrieben am 25 April 2017



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Vielen Dank für eure getroffenen Einschätzungen!

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