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HS-Code, Warenzusammenstellung, Genehmigungsverfahren


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Lars2016 Geschrieben am 07 Mai 2017



Dabei seit
07 Mai 2017
1 Beiträge
Hallo,

ich habe eine grundsätzliche Frage:

ich habe eine Maschine, die mit einem bestimmnten HS-Code eingestuft wird. Normalerweise wird diese Maschine als Ganzes und "Blackbox" zum Kunden versendet und hat einen US-Anteil kleiner 10%.

Nun soll aber das eine Mal die Maschine nicht im Ganzen zu einem Kunden in das Embargo-Land Iran versandt werden. Der in der Maschine enthaltene HP-Rechner (AL: 4A003B ; ECCN: 4A003B) und die Software (Windows AL: N und ECCN: 5D992) soll als Ware der Maschine in separaten Lieferpaketen beigestellt werden.

Meine Frage:

Laut EU-Embargo-Verordnung wäre meine Maschine an sich nicht gelistet. Der Rechner + Software machen verbaut normalerweise weniger als 10% aus. Da ich aber den Rechner und die Software etc. nun beistelle, brauch ich hierfür nun eine US-Licence Exception bzw. ein Genehmigungsverfahren? Gibt es hierfür regulatorische Referenzen, die bei diesem Bsp. greifen?

Ich danke für Ihre Rückmeldung.

Gruss,
Lars

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Smart-Mellon Geschrieben am 12 Mai 2017



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo Lars2016,

grundsätzlich kannst Du von einem (bzw. zwei Genehmigungsverfahren EU / US) ausgehen.

Gruß
Smart-Mellon

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