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Zuverlässigkeitsüberprüfung LuftsiG werden auch frühere Arbeitgeber überprüft?


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


knoppeck Geschrieben am 10 Mai 2017



Dabei seit
10 Mai 2017
2 Beiträge
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Vor kurzem habe ich mich als Luftsicherheitskontrollkraft beworben. Mein Problem ist das ich ein paar Lücken im Lebenslauf habe und deswegen etwas getrixt habe. Mein Freund war vor kurzem Selbständig und hat mir ein Arbeitszeugnis geschrieben und im Lebenslauf steht er als mein letzter Arbeitgeber, obwohl ich dort nie gearbeitet habe. Ich habe auch beim Zeitraum falsche Angaben gemacht und zwar, habe ich einen längeren Zeitraum eingetragen, als es den Laden überhaupt gab ein halbes Jahr drüber. Jetzt habe ich große Angst, dass es aufliegen könnte. Ich weiß nicht, wie genau ehemalige Arbeitgeber überprüft werden? Meint Ihr die Chancen sind hoch das ich aufliegen könnte? Ich möchte noch hinzufügen, dass es normalerweise nicht meine Art ist so vorzugehen, aber aus Verzweiflung und in der Hoffnung genommen zu werden es doch gemacht habe. Ich hoffe sehr Ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank, an alle die sich die Mühe machen meine Frage ernsthaft zu benatworten

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airliner Geschrieben am 10 Mai 2017



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590 Beiträge
Hallo knoppeck,

na zumindest hier bist Du ehrlich. Du könntest, wenn man davon sprechen kann, Pech haben. Normal werden Informationen bei den folgenden Institutionen eingeholt:

- gegenwärtige oder letzte Arbeitgeber
- Luftfahrtunternehmen und Flugplatzbetreiber
- Landes- und Bundeskriminalamt
- Landes- und Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz
- Bundesnachrichtendienst BND
- Zollkriminalamt
- Militärischer Abschirmdienst MAD
- Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen BStU

Die Prüfung nimmt meist 4 Wochen in Anspruch. Mit viel Pech, wenn es zu Ungereimtheiten kommt, prüft man noch die Beiträge des letzten Arbeitgebers in die Sozialversicherungskassen. Da diese in eurem Fall ja nicht erfolgt sind kann das schnell auffliegen. Juristisch kann das ebenfalls folgen haben. Da lohnt sich ein Blick in § 263 StGB. Betrug ist dann gegeben, wenn ich bewusst unwahre Angaben mache.

knoppeck Geschrieben am 10 Mai 2017



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10 Mai 2017
2 Beiträge
Vielen Dank, dann lasse ich das ganze lieber.

airliner Geschrieben am 11 Mai 2017



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590 Beiträge
Wenn Du deine Bewerbung bereits abgegeben hast dürfte es zu spät sein, aber versuch es doch einfach mit der Wahrheit. Gerade in diesem Bereich sind die Anforderungen an dauerhaft stattgefundene Beschäftigungsverhältnisse im Lebenslauf nicht so hoch und Mitarbeiter werden oft gesucht. Nicht entmutigen lassen. Anosnsten bieten die Flughäfen auch weitere vielfältige Möglichkeiten einen Job zu finden.

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