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Fehlendes Zubehör PKW Transport


Trucker43 Geschrieben am 19 Mai 2017



Dabei seit
19 Mai 2017
2 Beiträge
Hallo zusammen!

Ich habe schon einige Leute gefragt aber irgendwie konnte mir niemand eine konkrete Antwort geben...

Ich arbeite als Fahrer in einem Transportunternehmen, das größten Teils PKW transportiert.
In letzter Zeit kam es häufiger vor, dass es Probleme mit Zubehörteilen aus den PKW gab.

Fallbeispiel: Ich lade bei einer Firma einen PKW auf, ich bekomme keine Zubehörliste oder Sonstiges ausgehändigt.
Kann das Fahrzeug also nur auf äußerlich erkennbare Schäden kontrollieren. Da war dann alles in Ordnung und nichts war beschädigt, also wurde das Fahrzeug aufgeladen und nichts besonderes auf dem Frachtbrief vermerkt.
Als ich das Fahrzeug nun beim Empfänger anlieferte, reklamierte der Empfänger, dass das Navigationssystem fehlt und vermerkte dies auch so auf dem Frachtbrief.
Jetzt möchte der Empfänger, dass unsere Firma das Navigationssystem ersetzt.
Der Absender behauptet natürlich das Navi wäre bei Beladung im Fahrzeug gewesen. Aber das war es nicht!
Das Fehlen wurde wie gesagt auf dem FB vermerkt, aber ich hatte doch garnicht die Möglichkeit das Auto daraufhin vor Beladung zu kontrollieren, da ich ja keine Zubehörliste oder sowas bekommen habe. Ich wusste nicht, dass zu diesem Auto ein Navi gehört.

Kann mir jemand sagen wie da die Rechtslage ist? Kann der Enpfänger uns dafür haftbar machen obwohl ich garnicht wissen konnte, dass ein Navigationssystem vorhanden sein muss?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Vielen Dank schonmal vorab!

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jarre Geschrieben am 19 Mai 2017



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo,

ich verstehe den Sachverhalt so, dass in dem Frachtbrief, auf dem der Empfänger das Fehlen des Navis vermerkt hat, das Navi nicht aufgeführt ist. Dann ist der Vermerk des Empfängers wertlos.

Der Empfänger wird dann in einem eventuellen Rechtsstreit seine Behauptung beweisen müssen, dass Ihr das Fahrzeug mit Navi vom Absender erhalten habt. Wenn er diesen Beweis nicht führen kann, wird das nichts mit seinem Anspruch gegen Euch. Die bloße Behauptung des Absenders, er habe Euch das Fahrzeug mit Navi übergeben, reicht als Beweis nicht aus. Es muss schon etwas Beweiskräftigeres her, aus dem sich herleiten lässt, dass das Navi in Euren Gewahrsam gelangt ist, z. B. ein Schriftstück mit Unterschrift. Ich könnte mir auch ein Video mit Datum vorstellen, das die Inneneinrichtung des Fahrzeuges (und das Navi) bei der Verladung auf Euren LKW zeigt. Das dürfte wohl aber etwas praxisfern sein, oder?

Wenn Euch das Fahrzeug ohne Navi zum Transport übergeben wurde, möge sich der Empfänger an den Absender halten.

Sollte in dem Frachtbrief, der den Vermerk des Empfängers enthält, das Navi auch aufgeführt sein, würde in einem Rechtsstreit der Anspruch des Empfängers durch die "reine Quittung" gestützt werden.

Beste Grüße

jarre

Stefan1531 Geschrieben am 23 Mai 2017



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30 Juni 2006
495 Beiträge
was @jarre sagt, empfinde ich ebenfalls so als korrekt.

Einem Empfänger, der ein fehlendes Navi reklamiert, das auf dem Frachtbrief gar nicht aufgeführt ist, würde ich auch genau so entgegnen "da steht ja auch nirgends ein Navi in den Dokumenten. Halten Sie sich bitte entsprechend an den Absender".

Dem Absender, der mich haftbar halten will, würde ich sofort mitteilen "ein Navigationsgerät ist in den Begleitdokumenten nicht aufgeführt gewesen"

Es verhält sich doch so, wie bei jedem anderen Transport: Du hast die Ware ohne äußerlich erkennbare Schäden abgeliefert und bis somit erstmal raus aus jeglicher Haftung.

Trucker43 Geschrieben am 23 Mai 2017



Dabei seit
19 Mai 2017
2 Beiträge
Vielen Dank euch beiden für die Antworten!
Macht alles Sinn wie ihr das beschreibt.
Wäre schön, wenn es dazu ein Gesetzesauszug geben würde, den man dem Anspruchsteller vor die Nase halten könnte. Dann werden die nämlich immer ganz schnell ruhig, aber ohne Paragraphen wird sich ständig versucht rauszureden und man ist der Meinung man wäre im Recht.
Ich mache meinen Job nach bestem Gewissen und würde niemals irgendetwas vorsätzlich entwenden.
Dass mir das manchmal vorgeworfen wird ist sehr nervig.

Stefan1531 Geschrieben am 23 Mai 2017



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Hier würde ich mir mal die enstsprechenden Artikel des HGB zu Gemüte führen, insbesondere § 409.

Du kannst nur für das haftbar gehalten werden, was Du übernommen hast. Genausowenig kannst Du haftbar gehalten werden, wenn sich in dem PKW kein Verbandkasten befindet - dafür hast Du ja auch nie quittiert.

DU musst hier überhaupt nichts beweisen. Der Absender muss beweisen, daß er Dir ein Fahrzeug mit Navi übergeben hat. Nur dann kann er ggf. einen Schaden geltend machen.

jarre Geschrieben am 23 Mai 2017



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17 Oktober 2014
111 Beiträge
Wenn mir jemand ins Blaue hinein die Begehung einer Straftat (nämlich Unterschlagung, § 246 StGB), vorwerfen würde - nichts anderes macht der Empfänger - wäre ich auch genervt. Das ist nämlich ein Schlag, der sehr weit unter die Gürtellinie geht. Da könnte man auch dran denken, den Spieß umzudrehen, und vom Empfänger gemäß § 1004 BGB analog zu verlangen, dass er sich per Unterlassungserklärung verpflichtet, es zukünftig zu unterlassen, derlei unwahre Behauptungen in die Welt zu setzen.

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