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AWB-Ausstellung / Unterschriften
Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?Gehe zu Seite Zurück 1, 2
Chev |
Geschrieben am 31 Mai 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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So kenne ich es auch, also dass i. d. R. eben der Spediteur im Bereich Sammelsendung den AWB (=HAWB) erstellt.
Wie soll ich dann aber an einen Carrier-AWB - z. B. für ein L/C - herankommen, wenn dieser hier gar nicht existiert?
[Denn ich wurde ja gefragt, warum ich einen HAWB bei der Bank einreiche, obwohl ein AWB von der Airline erforderlich ist].
Denn ich habe es nun so verstanden, dass der AWB (="Carrier-AWB") ausschließlich bei Direktversand durch den Carrier selbst erstellt wird. Wobei ich noch nicht ganz nachvollzogen habe, warum das so ist, da ja auch bei Direktversand ein Spediteur - zumindest am Schreibtisch - zwischengeschaltet ist.
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CARGOFORUM PARTNER
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quack |
Geschrieben am 31 Mai 2017
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Dabei seit 30 Juni 2016 64 Beiträge
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Chev wrote: |
So kenne ich es auch, also dass i. d. R. eben der Spediteur im Bereich Sammelsendung den AWB (=HAWB) erstellt.
Wie soll ich dann aber an einen Carrier-AWB - z. B. für ein L/C - herankommen, wenn dieser hier gar nicht existiert?
[Denn ich wurde ja gefragt, warum ich einen HAWB bei der Bank einreiche, obwohl ein AWB von der Airline erforderlich ist].
Denn ich habe es nun so verstanden, dass der AWB (="Carrier-AWB") ausschließlich bei Direktversand durch den Carrier selbst erstellt wird. Wobei ich noch nicht ganz nachvollzogen habe, warum das so ist, da ja auch bei Direktversand ein Spediteur - zumindest am Schreibtisch - zwischengeschaltet ist. |
In der geschilderte Fall liegt das Kind bereits im Brunnen, der Bank wird erst mal die Zahlung vom OK der Auslandsbank abhängig machen. Spediteur haftbar machen, bringt zwar nicht viel, taugt aber sehr wohl zur "Erziehung".
Du verstehst etwas falsch, der Carrier stellt keine AWB's aus, das tut nur der Spediteur, auch bei Direktversand.
quack
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Chev |
Geschrieben am 01 Juni 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Du verstehst etwas falsch, der Carrier stellt keine AWB's aus, das tut nur der Spediteur, auch bei Direktversand.
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Dann besteht der Unterschied nur darin, dass vom Spediteur bei Direktversand kein HAWB sondern ein "AWB" erstellt wird, welcher oben rechts den Carrier/die Airline eingedruckt hat und, welcher dann auch vom Carrier selbst unterschrieben wird?
Da die L/C-Sendung eine Sammelsendung per EXW war: wie hoch hätten dann die Chancen bestanden, einen "nicht-HAWB", also einen AWB mit Unterschrift der Airline zu bekommen? Kann der Spediteur die Airline zur Unterschrift "zwingen" oder wird diese sich weigern? Welche Kosten würde die Airline dafür abrechnen?
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quack |
Geschrieben am 01 Juni 2017
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Dabei seit 30 Juni 2016 64 Beiträge
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Chev wrote: |
.......Da die L/C-Sendung eine Sammelsendung per EXW war: wie hoch hätten dann die Chancen bestanden, einen "nicht-HAWB", also einen AWB mit Unterschrift der Airline zu bekommen? Kann der Spediteur die Airline zur Unterschrift "zwingen" oder wird diese sich weigern? Welche Kosten würde die Airline dafür abrechnen? |
Der Spediteur hätte sich nur an die L/C Vorgabe: "HAWB not acceptable" halten sollen, er hätte für die Sendung eine
AWB erstellt und du hättest das Original (blau) erhalten mit Unterschrift des Spediteurs und Übernahmestempel
der Airline. Der Übernahmestempel hätte m.E. für Bankzwecke genügt.
Da die Sendung aber, meine Vermutung, EXW war und der Spediteur "vorgeschrieben" war hat der Spediteur
wahrscheinlich irgendwelche abrechnungstechnische Probleme gehabt, die er nur mit einem HAWB lösen
konnte. Das ist z.B der Fall wenn eine Sendung "EXW" geht nach einem Land wo die Airline/IATA keine "CC"
akzeptiert, der Spediteur aber, über seinen Agent, die Möglichkeit hat die Sendung "unfrei" zu versenden.
Der Spediteur steht dann auf 'm Schlauch: er kann keine AWB "CC" ausstellen, wenn er aber der AWB
"PP" ausstellt" reklamiert die Bank: laut L/C sollte die "freight collect" sein. Das geht dann nur über einen
HAWB.
Deshalb sollte man jedes L/C vorab auf Erfüllbarkeit prüfen, wo es bei der Versandabteilung hauptsächlich
um transporttechnische Fragen geht. Es kann z.B wichtig sein das im L/C als Abgangsflughafen "any german
airport" angegeben wird, statt z B. Hamburg, wenn der Absender in München sitzt, oder eine bestimmte Airline oder Spediteur vorgeschrieben wird. Ebenso sollte der Versandabteilung prüfen ob die erforderliche Dokumente innerhalb der Frist besorgt werden können. Viele L/C verlangen z.B das die Dokumente innerhalb 10 Tage nach Versanddatum (AWB Datum) bei der Bank eingereicht werden, wenn der Versand aber im "Sandkasten" geht, bedarf es meistens bis zu einem Monat bis man die erforderliche, konsularisch beglaubigte und u.U. vom Bundesverwaltungsamt nochmals überbeglaubigte Dokumente beisammen hat. In so einem Fall muß der Versandabteilung bereits Wochen vor dem effektiven Versandtag aktiv werden.
Deshalb sollte man L/C vorab prüfen und ggfls dem Empfänger auffordern bestimmte Vorgaben zu ändern.
quack
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Chev |
Geschrieben am 05 Juni 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Der Spediteur hätte sich nur an die L/C Vorgabe: "HAWB not acceptable" halten sollen, er hätte für die Sendung eine
AWB erstellt und du hättest das Original (blau) erhalten...
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Wie gesagt, die L/C-Bedingungen waren ihm bekannt. Warum er dennoch ein HAWB erstellt hat, kann ich nicht sagen. Es war ein kleinerer EXW-Spediteur, mit dem wir es hier zu tun hatten. Das L/C hat mein Kollege durchgeführt. Ich werde mich nochmal erkundigen, ob die Banken das HAWB akzeptiert haben.
Zitieren:: |
...mit Unterschrift des Spediteurs und Übernahmestempel der Airline. Der Übernahmestempel hätte m.E. für Bankzwecke genügt.
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Die Frage ist, ob die Airline hier ohne Weiteres unterschrieben/gestempelt hätte. Kann ein Spediteur, welcher eine Sendung im Sammelladungsverkehr abwickelt, diese einfach so mit einem AWB (nicht-House-AWB) ausweisen und dann die Airline zur Unterschrift bzw. zum Stempel auffordern?
Denn, wenn ich es nun richtig verstanden habe, unterzeichnet grundsätzlich (bei HAWB & auch bei AWB) der Spediteur für die Airline (mit "as Carrier for...").
Falls dem nicht so ist, dann ist mir noch nicht klar, wann der Spediteur selbst und in welchen Fällen die Airline unterschreibt.
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quack |
Geschrieben am 05 Juni 2017
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Dabei seit 30 Juni 2016 64 Beiträge
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Der Airline wird, bei Bedarf, nur ein AWB unterschreiben oder stempeln, aber niemals ein HAWB.
quack
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Chev |
Geschrieben am 05 Juni 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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OK. Den HAWB, welchen wir bekommen haben, trägt auch lediglich die Unterschriften des Spediteurs.
Werde mich nochmal erkundigen, wie die Banken hier reagiert haben.
Aus deiner Antwort schließe ich, dass der Spediteur dann durchaus einen AWB hätte erstellen und bei der Airline vorlegen können - trotz, dass es sich um eine Sammelsendung handelt?
Und eine letzte Frage noch: was ändert sich rechtlich, wenn die Airline statt des Spediteurs unterschreibt?
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quack |
Geschrieben am 05 Juni 2017
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Dabei seit 30 Juni 2016 64 Beiträge
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Chev wrote: |
Aus deiner Antwort schließe ich, dass der Spediteur dann durchaus einen AWB hätte erstellen und bei der Airline vorlegen können - trotz, dass es sich um eine Sammelsendung handelt?
Und eine letzte Frage noch: was ändert sich rechtlich, wenn die Airline statt des Spediteurs unterschreibt? |
Der Spediteur hätte nur einen AWB erstellt, der Zusatz "HAWB not acceptable" bedeutet daß Verladung im
Sammelverkehr nicht erlaubt ist. Damit erledigt sich auch die Unterschriftenfrage.
quack
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Chev |
Geschrieben am 06 Juni 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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OK.
Dennoch die Frage, wenn es auch tatsächlich und korrekter Weise eine Direktverladung gewesen wäre:
Zitieren:: |
Und eine letzte Frage noch: was ändert sich rechtlich, wenn die Airline statt des Spediteurs unterschreibt?
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quack |
Geschrieben am 06 Juni 2017
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Dabei seit 30 Juni 2016 64 Beiträge
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Chev wrote: |
Zitieren:: |
Und eine letzte Frage noch: was ändert sich rechtlich, wenn die Airline statt des Spediteurs unterschreibt?
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Da muß ich passen, das dürfte aber in irgendein juridische Kleinkramerei führen.
quack
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