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Gefahrgutversand per Luftracht - Retourenprozess


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


pc41 Geschrieben am 12 Juni 2017



Dabei seit
12 Juni 2017
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich als Versender von Gefahrgut muss eine DGR-Erklärung, die nur von IATA geschulten Personal ausgefüllt werden darf, unterzeichnen. Das ist soweit kein Problem.

Wie ist die Situation, falls ich Gefahrgut per Luftfracht in ein Drittland exportiere und der Kunde die Waren zurücksenden möchte. Muss der Kunde hierfür IATA-geschult sein bzw. ist überhaupt eine Retoure per Luft möglich? Muss der Kunde die "Pflichten des Versenders" einhalten auch wenn ich ihm ein Retourenetikett beilege / bereitstelle?

Es handelt sich primär um kleine Mengen und B2C Prozesse, sodass es unmöglich ist, dass alle Kunden IATA geschult sind.

Vielleicht kann mir jemand helfen - gerne auch mit Hinweisen zu Quellen etc.

Danke und Grüße

pc41

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airliner Geschrieben am 12 Juni 2017



Dabei seit
24 Januar 2005
590 Beiträge
Hallo pc41,

eine Gefahrgut Retoure als Luftfrachtsendung im B2C Bereich wird über Luftfrachtspediteure fast unmöglich sein, da diese überwiegend, aus Gründen der sicheren Lieferkette, nur noch mit Geschäftskunden zusammen arbeiten. Solltest Du allerdings einen KEP-Dienstleister finden der dieses DGR in der Luftfracht akzeptiert kann das gehen. Um was für Gefahrgut handelt es sich denn?

pc41 Geschrieben am 12 Juni 2017



Dabei seit
12 Juni 2017
2 Beiträge
Hauptsächlich kleine Druckgaspackungen (UN1950) und entzündbare Flüssigkeiten (UN1993). Darüber hinaus betrifft es Lithium-Ionen Akkus (UN3480).

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