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Status ermächtigter Ausführer nach Firmenübernahme
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Wildgans |
Geschrieben am 16 Juni 2017
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Dabei seit 22 März 2016 53 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Ermächtigten Ausführer.
Von dem Unternehmen in dem ich arbeite, wurden vor kurzem mehr als 50% von einem anderem Unternehmen übernommen.
Im Moment bleibt in meinem Unternehmen alles beim Alten, der Name bleibt, die Geschäftsleitung bleibt ... jedoch ist Hauptanteilseigner eine andere Firma.
Wir haben keinen ermächtigten Ausführer, jedoch hat die Firma die uns zum großen Teil übernommen hat, diese Bewilligung beim Zoll.
Gibt es eine Möglichkeit dass das Unternehmen in dem ich arbeite von der Bewilligung profitieren kann?
Danke für eure Antworten
Wildgans
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waldorf |
Geschrieben am 16 Juni 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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M.E. geht das nicht. Das ausführende Unternehmen muss die Zulassung als Ermächtigter Ausführer (EA) nach Art. 67 UZK-IA haben und die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Warum beantragst du den EA nicht selber ?
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Arnd |
Geschrieben am 19 Juni 2017
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Sehe ich auch so. An deiner Firma ändert sich ja nichts relevantes, wie z. B. Sitz, Handelsregister, EORI-Nummer, Steuer-Nummer etc.
Anders wäre es nur, wenn der neue Anteilseigner auch Eigentümer der zu exportierenden Waren würde. Aber davon ist ja nicht die Rede.
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Wildgans |
Geschrieben am 19 Juni 2017
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Dabei seit 22 März 2016 53 Beiträge
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waldorf wrote: |
M.E. geht das nicht. Das ausführende Unternehmen muss die Zulassung als Ermächtigter Ausführer (EA) nach Art. 67 UZK-IA haben und die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Warum beantragst du den EA nicht selber ? |
Leider werden wir den ermächtigten Ausführer vorerst nicht bekommen, da in der Vergangenheit in dem Unternehmen zolltechnisch einiges nicht ganz "glatt" lief.
Jetzt (1,5 Jahren) läuft alles korrekt, jedoch ist unser Zollamt etwas nachtragend.
Ich hatte gehofft durch die Übernahme hätten wir einen kleinen Vorteil.
Wir werden nun weiterhin den Zoll davon überzeugen dass bei uns alles richtig läuft :-)
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waldorf |
Geschrieben am 19 Juni 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Wenn dir der EA wichtig ist, würde ich mich nicht abwimmeln lassen, sondern ihn einfach mal beantragen. Der Zoll muss dann juristisch belegbare Gründe für die Ablehnung liefern, gegen die du dann vorgehen kannst. Ordnungsgemäßes Verhalten in der Vergangenheit ist nach Art. 67 Abs. 3 UZK-IA m.E. keine zwingende Voraussetzungen für den EA. Zumal ja offenbar erfolgreich Maßnahmen umgesetzt wurden, um diese Situation abzustellen.
Auch wenn das juristisch ein anderer Schuh ist, hilft die sicher auch das Argument, dass beim neuen "Registrierten Ausführer" (REX) keinerlei Kenntnisse des Präferenzrechts sowie aufwändige Organisationsmaßnahmen, die der EA noch erfüllen muss, mehr verlangt werden.
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eaglestef |
Geschrieben am 19 Juni 2017
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Dabei seit 15 September 2016 82 Beiträge
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Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber besteht nicht die Möglichkeit, dass Ihr (als Tochter) in die Bewilligung des Mutterunternehmens aufgenommen werden?
Dafür kommt es dann aber im Detail auf die Verbindung zwischen den Unternehmen an. Ansonsten kann ich nur Zustimmen, nicht abwimmeln lassen und beim HZA hartnäckig bleiben
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Wildgans |
Geschrieben am 20 Juni 2017
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Dabei seit 22 März 2016 53 Beiträge
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Lieben Dank für die Antworten.
ich werde versuchen Hartnäckig zu bleiben und mit dem Zollamt nochmal sprechen.
Viele Grüße
Wildgans
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