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Transportschaden wegen Fahrlässigkeit gemäß Paragraf 435 HGB


Remsen Geschrieben am 22 Juni 2017



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Hallo zusammen,

wir haben Ware zu unserem Kunden nach Hong Kong exportiert und ca. 3 von 6 Kartons sind so stark beschädigt das tlw. ganze Kartonseiten abgerissen sind. Jetzt haftet der Spediteur mit xy SZR aber wann liegt eigentlich eine vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangene Tat vor? Ich kann ja schlecht beweisen das er die Pakete z.B. hat im Regen stehen lassen?!

Vielen Dank für Eure Meinung!

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Chev Geschrieben am 22 Juni 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hört sich für mich zunächst nach einer Haftung nach dem Recht des Multimodalen Transportes (HGB § 452) an.

Danach hat der Anspruchsteller den Beweis eines entstandenen Schadens an einem bestimmten Ort zu erbringen.
Der Spediteur - hier in der Position eines MTO (Multimodal Transport Organisator) - muss jedoch die Beweisbemühungen des Vertragspartners unterstützen, da er über eine größere Sachnähe verfügt. Er hat also die notwendigen Informationen (z. B. über den Transportverlauf) zu liefern. Das sog. "Qualifizierte Verschulden" muss in diesem Rahmen nachgewiesen werden. Wird es nicht nachgewiesen, ist davon auszugehen, dass das Handeln oder Unterlassen nicht vorsätzlich/leichtfertig war.

Remsen Geschrieben am 23 Juni 2017



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Guten Morgen Chev,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich warte mal die Stellungnahme von unserem Spediteur ab.

Hatte einen solchen Fall noch nicht und bin daher dankbar für Deine Erklärung!

Stella Geschrieben am 23 Juni 2017



Dabei seit
02 März 2007
168 Beiträge
Das die Kartons beschädigt sind bedeutet ja noch nicht das die Ware unbrauchbar ist. Die Transportverpackung ist ja auch dafür da die Belastungen des Transports aufzunehmen um die Ware zu schützen. Ist denn die Ware tatsächlich kaputt? Wie wurde die Ware überhaupt transportiert? Seefracht/Luftfracht? Wurde der Schaden bei Übergabe des Carriers an den Empfangsspediteur dokumentiert? Dann kann man zumindest eingrenzen wo der Schaden, wenn es einen gibt, stattgefunden hat.

Remsen Geschrieben am 23 Juni 2017



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Hallo Stella,

da hast Du natürlich recht, es ist noch nicht 100% sicher ob die Ware beschädigt ist, allerdings ist der Außenkarton und die Umverpackung der Geräte stark beschädigt. Da unsere Ware relativ sensibel ist gehe ich davon aus das die Geräte ebenfalls beschädigt sind, aber das muss erst geprüft werden. Die Ware selber wird erst heute beim Kunden angeliefert.
Es handelt sich um eine Luftfrachtsendung nach Hong Kong und ich vermute das unser Kunde die Bilder vom Empfangsspediteur in HK bekommen hat. Wie gesagt ich kenne mich mit der Thematik leider nicht genau aus, über Links würde ich mich auch freuen da ich selber keine für mich gute Übersicht gefunden habe. Ich verstehe z.B. nicht warum es für uns als Kunde relevant ist ob der Schaden bei der Übergabe des Carriers an den Empfangsspediteur dokumentiert wurde. Die Ware war in der Obhut des Spediteurs welchen wir beauftragt haben.

quack Geschrieben am 23 Juni 2017



Dabei seit
30 Juni 2016
64 Beiträge
Remsen wrote:
Hallo Stella,

............ Ich verstehe z.B. nicht warum es für uns als Kunde relevant ist ob der Schaden bei der Übergabe des Carriers an den Empfangsspediteur dokumentiert wurde. Die Ware war in der Obhut des Spediteurs welchen wir beauftragt haben.

An jeder Transportkette sind diverse Sub- und Subsubunternehmen beteiligt. Ein Schaden sollte bei Übergabe zwischen
diese Unternehmen dokumentiert werden. Damit kann man rückwirkend feststellen wo der Schaden eingetreten ist.
Und damit hat man einen "Verantwortlichen" für den Schaden.

quack

Remsen Geschrieben am 23 Juni 2017



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Hallo Quack,

Danke für Deine Nachricht. Das Prinzip warum es solche Belege gibt ist einleuchtend, aber das interessiert mich als Kunde doch nicht. Ich gebe die Ware an den Spediteur und bezahle ihn, also ist er m.E. uns gegenüber haftbar. Wem der Spediteur nämlich die Ware zum Transport gibt kann uns doch egal sein und entsprechend auch wer im Auftrag des Spediteurs die Ware nicht sorgsam behandelt hat.

Danke & ein schönes Wochenende!

Chev Geschrieben am 23 Juni 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Wem der Spediteur nämlich die Ware zum Transport gibt kann uns doch egal sein und entsprechend auch wer im Auftrag des Spediteurs die Ware nicht sorgsam behandelt hat.

Eben dafür existiert das HGB-Recht des Multimodalen Transportes, welches ich oben schon angesprochen hatte.
Dieses gilt in Verbindung mit den ADSp (wenn vereinbart), welche die Haftung nach dem HGB z. T. einschränken (!!).

Das HGB unterteilt beim MM-Transport nach sog. "bekanntem" und "unbekanntem" Schadensort.
Ist der Schadensort unbekannt, haftet der Spediteur (MTO) ggü. seines Kunden und kann dafür keinen seiner Frachtführer haftbar halten. Aus diesem Grund sollte er zumindest versuchen, den Schadensort zu identifizieren. Er kann dann, sollte der Schadensort tatsächlich bekannt sein, seinerseits den Beteiligten Carrier in die Haftung nehmen - die Haftungskette geht also weiter bis auf den ausführenden Frachtführer.

Wonach jeweils gehaftet wird und in welchem Umfang, steht in den Rechtstexten des HGB (+ ADSp.)

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