Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 63 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.732.926 Seitenaufrufe in 2022



Nicht-Präferenzielle LE bzw. LLE vs. IHK-Erklärung


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Chev Geschrieben am 01 Juli 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

bei uns kam die Frage auf, ob in einer Lieferantenerklärung LE / Langzeitlieferantenerklärung LLE für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft [nach DVO (EU) 2015/2447] auch Waren mit Drittlandursprung angegeben werden dürfen.

Am Beispiel:
Ich möchte bei meiner IHK ein UZ für Handelsware beantragen, welche ich von einem Lieferanten aus D oder aus einem anderen EU-Land beziehe. Die Ware hat jedoch den Ursprung "Taiwan".

Kann der Lieferant dafür das o. g. Formular verwenden und eigenständig ausfüllen oder muss er - aufgrund des Drittland-ursprungs - eine "IHK-Erklärung" in seinem Land verwenden und diese durch seine Chamber of Commerce bescheinigen lassen?

Und andersrum: Wie sieht es aus, wenn ich nun diese Ware meinerseits an einen Kunden in D oder EU weiterverkaufe und den Ursprung bescheinigen muss? Welche der beiden Formulare könnte ich dann verwenden und muss meine IHK dieses ebenfalls bescheinigen?

Danke vorab.

CARGOFORUM PARTNER

eaglestef Geschrieben am 03 Juli 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Hallo Chev,

wenn es sich um Handelsware handelt und du bzw. dein Lieferant nichts an der Ware gemacht hast, ist die LE ohne Präf. nicht möglich. Diese ist nur für sehr bestimmte Fälle anwendbar, zB. du beziehst Ware aus Norwegen. Die Bearbeitung in NO war nicht austeichend, dann kann dir NO eine LE ohne Präferenz ausstellen. Diesen Bearbeitungsschritt musst du bei deiner Kalkulation (dh es ist für dich keine Handelsware) nicht als VoU berücksichtigen. Eine LE ohne Präferenz ist nicht dazu gedacht den handelspolitischen Ursprung weiterzugeben. Eine LE ohne Präf wird nicht als Vornachweiß anerkannt.
Was deine IHK anerkennt bzw die deines Lieferanten ausstellt, kann sehr unterschiedlich sein. Für Handelsware aus TW wird i.d.R. nur ein UZ anerkannt. Eine IHK-Erklärung wird nur anerkannt, wenn diese von einer IHK bescheinigt wurde (Hierfür wird ebenfalls ein UZ benötigt). Allerdings erkennt nicht jede IHK eine IHK Erklärung für Drittlandsware an bzw. stellt diese aus. Hier ist auch die Frage, ob du eine Einzel oder Langzeiterklärung willst. Hier hilft nur ein Telefonat mit deiner IHK und der des Lieferanten.
Ich hoffe dies hilft Dir! Falls noch Fragen offen geblieben sind, gib Bescheid.

Chev Geschrieben am 03 Juli 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Eine LE ohne Präferenz ist nicht dazu gedacht den handelspolitischen Ursprung weiterzugeben. Eine LE ohne Präf wird nicht als Vornachweiß anerkannt.

Sofern es sich um EU-Ursprungsware handelt, dachte ich bislang, dass diese Form der LE, welche eigenständig ausgefüllt und erstellt wird, als Vornachweis anerkannt wird (an Stelle eines UZ's).
Kann es sein, dass es da von IHK zu IHK Unterschiede gibt? Welchen Sinn hat die nicht-präferenzielle LE sonst?

Teilweise wird ja von Lieferanten auch in präferenziellen LE das genaue EU-Ursprungsland zusätzlich angegeben, welches ebenfalls von meiner IHK als UZ-Vornachweis für den nicht-präf. EU-Ursprung akzeptiert wird.

Wenn ich für sämtliche Waren mit EU-Ursprung immer eine IHK-Erklärung oder sogar ein UZ anfordern müsste, wäre das ja sehr aufwendig.

Zitieren::

Für Handelsware aus TW wird i.d.R. nur ein UZ anerkannt.

Unser Lieferant mit Sitz in D möchte, soweit ich es verstanden habe, für uns eine IHK-Erklärung mit Bescheinigung durch seine IHK erstellen. Dafür holt er sich ein UZ von seinem Lieferanten aus TW. Wir wiederum nehmen seine IHK-Erklärung und geben diese für ein UZ, welches für unseren Kunden (Indien) erstellt werden muss, als Vornachweis zu unserer IHK.
Das wäre dann aber so korrekt?

Zitieren::

Allerdings erkennt nicht jede IHK eine IHK Erklärung für Drittlandsware an bzw. stellt diese aus.

Warum gibt es dieses Formular dann, wenn es nicht einheitlich verwendet wird? Wer hat es eingeführt und nach welcher Rechtsvorschrift? Das läuft doch ebenfalls nach dem UZK? Warum halten sich dann nicht alle IHK'en dran und wofür ist die IHK-Erklärung dann unterm Strich eigentlich angedacht gewesen?

eaglestef Geschrieben am 03 Juli 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Hi Chev,

ich versuche mal die vielen Punkte nacheinander abzuhacken:

1) LE als Nachweis
Mit einer LE wird nachgewiesen, dass die Ware einen bestimmten präf. Ursprung hat. I.d.R. sind die Präferenzregeln (z.B. max 40% VoU) strenger als die Regeln des handelspolitischen Ursprungs (letzte wesentliche Be-/Verarbeitung). Deswegen wird davon ausgegangen, dass wenn eine Ware den präferenziellen Ursprung erreicht, auch den handelspoltischen Ursprung erreicht. Damit auf dem UZ später nicht nur EU stehen kann, sondern auch ein Land (wie z.B. in den Golfstaaten gefordert), sollte zusätzlich das Land (handelspoltischer Ursprung) angegeben werden. Bei einer LE ohne Präferenz sind die Regeln nicht erfüllt und somit kann diese auch kein Nachweis für ein UZ sein.

2) Weitergabe Ursprung
Natürlich kannst Du innerhalb der EU den Ursprung mit einer LE weitergeben. Dies geht meines Erachtens allerdings nur für den Ursprung von Präferenzländern (z.B. EU (Deutschland), Schweiz, etc.). Sofern eine Ware einen anderen Ursprung hat, z.B. CN oder TW, kann das nicht mit einer LE weitergeben werden. Hintergrund: Mit CN und TW gibt es keine Präferenzabkommen.

3) Sinn und Zweck von LEs ohne Präferenz
LEs ohne Präferenz werden bei Arbeitsteiligen Prozessen genutzt. Z.B. Du Bearbeitest ein Produkt, erfüllt allerdings nicht die Listenregel. Dein Kunde bearbeitet das Produkt in Deutschland weiter. Wenn Du ihm keine LE ohne Präferenz ausstellst, muss er dein gesamtes Produkt als VoU anrechnen. Stellst Du ihm allerdings eine LE ohne Präferenz aus, dann zählt z.B. deine Wertschöpfung in der EU nicht als VoU, sondern nur die Ware, für die dir keine LE vorliegt. Problem: Du musst deine Einkaufspreise angeben. Da dies die wenisten Unternehmen machen wollen, hört es da schon auf. Es ist ein gesonderter Wortlaut zuverwenden (siehe Zoll.de)

4) Dein Beispiel
Stellt Dir dein Lieferant eine Einzel-IHK-Erklärung aus oder für ein Jahr? Wenn er Dir eine Einzelerklärung ausstellt, ist es egal. Problematisch ist die Ausstellung einer IHK-Klärung für einen Zeitraum in der Zukunft. Hier musst Du einer IHK nachweisen, dass der Ursprung auch in der Zukunft gleich sein wird. Naja und wie schnell sich heute die Bezugsquellen ändern, wissen auch die IHKs. Naja und das führt dazu, dass die IHKs zu dem Thema verschiedene Standpunkte haben. Kennst Du ja sicher auch von den Zollämtern bzw. vom HZA.

Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe und es verständlich ist. Falls nicht, einfach antworten :)

waldorf Geschrieben am 03 Juli 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der wichtigste Tipp zuerst: erstmal prüfen, ob der Empfänger tatsächlich ein UZ braucht !!! Es gibt nicht viele Länder, die das verbindlich für die Einfuhr verlangen. Und viele Kunden verwenden veraltete Akkreditiv-/L/C-Bestimmungen.

Wenn man bei der IHK ein UZ beantragt, braucht sie ein Nachweisdokument, aus dem der (nicht-präf.) Ursprung hervorgeht. Leider gibt es da keinen Standard. Ich kenne folgende Fälle:
1. Der Antragsteller hat selber hergestellt. Dann erklärt er das formlos. Penible IHK´en verlangen noch Fertigungsunterlagen.
2. Der A. hat aus Drittland eingeführt und hat ein UZ seines Lieferanten als Nachweis. Dann dient das auch gegenüber der IHK als Nachweis.
3. Wie 2., A hat aber kein UZ. Dann muss eine sonstige Unterlage genutzt werden, aus der der Ursprung hervorgeht.
4. A. hat die Ware von einem EU-Lieferanten bezogen. Warum sollte man (mangels besserer Nachweise) nicht auf die Präferenzielle Lieferantenerklärung zurückgreifen ? Auch wenn die Regeln nicht identisch sind, sind sie bei präf. Ursprung immer strenger.
5. Manche IHK´en erkennen die (nirgends rechtlich definierte) "IHK-Erklärung" an. Manche verlangen, dass der Verkäufer erst ein UZ ausstellen last, das dann als Vorpapier für das auszustellende UZ dient. Manche IHK´en sogar, wenn beide Unternehmen im gleichen Bezirk sitzen. Sicher gut für die Gebühren, aber sonst eher sinnfrei.

Mein Fazit: die IHK´en kritisieren (meist zu Recht) die Bürokratie beim Zoll, viele sind aber in diesem Fall kaum besser. Eine bundesweit einheitliche IHK-Erklärung ware doch die vernünftigste Lösung.

Chev Geschrieben am 03 Juli 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hi eglestef,

Danke für deine Antworten. Dann würde ich gerne versuchen, ein paar Fakten festzuhalten:

Zitieren::

1) LE als Nachweis...

Also können wir festhalten, dass eine präf. LE als Vornachweis für ein UZ grundsätzlich akzeptiert wird, insofern auch das genaue Ursprungsland innerhalb der EU zusätzlich im Nachweis genannt ist?

Zitieren::

...Bei einer LE ohne Präferenz sind die Regeln nicht erfüllt und somit kann diese auch kein Nachweis für ein UZ sein.

Und hier halten wir also fest, dass eine nicht-präf. LE nicht als Vornachweis für ein UZ herangezogen kann - auch wenn die darin enthaltene Ware den handelspolitischen Ursprung eines EU-Mitgliedstaates hat?

Zitieren::

3) Sinn und Zweck von LEs ohne Präferenz...

Also hilft die nicht-präf. LE grundsätzlich nur bei arbeitsteiligen Prozessen, bei welchen die Ware anhand der Listenregeln über mehrere Arbeitsschritte den präf. Ursprung erlangt? (z. B. im Textilbereich)?

Zitieren::

4) Dein Beispiel
Stellt Dir dein Lieferant eine Einzel-IHK-Erklärung aus oder für ein Jahr?

Das weiß ich noch nicht. Das überlasse ich auch ihm. Ich bin froh, wenn ich den Nachweis überhaupt bekomme. Wenn er eine Langzeit-IHK-Erklärung ausstellt und innerhalb dieses Zeitraumes die Ware nicht mehr aus TW bezieht, sehe ich es so, dass er mich darüber dann informieren muss - ich kann das ja nicht erahnen und verlasse mich auf seinen Nachweis, der ja wiederum auch durch seine IHK bestätigt ist.

Kannst du hier nochmal drauf eingehen:

Zitieren::

Zitieren::


Allerdings erkennt nicht jede IHK eine IHK Erklärung für Drittlandsware an bzw. stellt diese aus.


Warum gibt es dieses Formular dann, wenn es nicht einheitlich verwendet wird? Wer hat es eingeführt und nach welcher Rechtsvorschrift? Das läuft doch ebenfalls nach dem UZK? Warum halten sich dann nicht alle IHK'en dran und wofür ist die IHK-Erklärung dann unterm Strich eigentlich angedacht gewesen?


Zuletzt bearbeitet von Chev am 03 Jul 2017 - 14:23, insgesamt einmal bearbeitet

Chev Geschrieben am 03 Juli 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hi Waldorf,

Zitieren::

Der wichtigste Tipp zuerst: erstmal prüfen, ob der Empfänger tatsächlich ein UZ braucht !!! Es gibt nicht viele Länder, die das verbindlich für die Einfuhr verlangen. Und viele Kunden verwenden veraltete Akkreditiv-/L/C-Bestimmungen.

Indien geht sehr häufig ohne UZ. Hier ist es jedoch tatsächlich ein L/C und es wird definitiv verlangt nach Vorgabe des Antragstellers des L/C's.

Zu deinen Punkten:

1.-3.: Kenne ich auch so. Zu 3.: Hier kommen mitunter sogar Rechnungen (welche das Ursprungsland beinhalten) oder aber selbst kreierte (formlose) Nachweise der Lieferanten zum Einsatz, welche durch unsere IHK i. d. R. soweit akzeptiert werden.

Zu 4.: Wird auch so gehandhabt. Es ging eher um die Einsatzmöglichkeiten von nicht-präf. LE's.

Zu 5.: Ist die IHK-Erklärung nicht auch im UZK definiert? Es gibt doch auch vorgefertigte Formulare in deutsch/englischer Sprache, welche nur noch ausgefüllt und anschließend beiderseits (Aussteller und IHK) unterschrieben werden müssen?

eaglestef Geschrieben am 03 Juli 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Ich kann allen Ausführungen zustimmen.

Aber es gibt kein nicht-präf-LEs!!!!!!! Das klingt vllt. nach Krümelkacker, allerdings erleichtert, dass das Verständnis (zumindestens meiner Meinung nach). Ziel einer LE ohne Präferenz ist die Weitergabe des Präferenzursprungs und nicht des handelspolitischen Ursprungs.

Warum IHKs das Thema handhaben?
Natürlich hast Du recht, dass dich dein Lieferant darüber informieren muss, wenn sich was ändert.
Hintergrund: Beim UZ handelt es sich um eine öffentliche Urkunde und Faslchbescheinigung stehen sogar Strafen im Raum und zwar für den IHK Mitarbeiter persönlich. Ich möchte jetzt auch keine Diskussion über Fahrlässigkeit und Eintrittswahrscheindlichekeit führen. Naja und wenn jemand (IHK Mitarbeiter) eine Langzeit-IHK-Erklärung für die Zukunft ausstellt und darauf Folge-UZs ausgestellt werden und sich jetzt der Ursprung ändert, dann sind viele falsche UZs im Umlauf.

Nunja ein anderes Problem ist, wie Du der IHK nachweisen willst, dass die Ware auch in Zukunft aus Thailand kommt. Einige IHKs wollen einen Vertrag sehen, anderen reichen 3 UZs aus der Vergangenheit, andere stellen keine Langzeit IHK Erklärungen für die Zukunft aus und andere IHKs haben Zweifel an der Richtigkeit einer Langzeit-IHK Erklärung für die Zukunft. Und das führt zu dem uneinheitlichen Vorgehen. Genau wie der eine Bearbeiter bestimmte Nachweise akzeptiert und der nächste nicht.

Chev Geschrieben am 03 Juli 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Nunja ein anderes Problem ist, wie Du der IHK nachweisen willst, dass die Ware auch in Zukunft aus Thailand kommt...

Hi eaglestef,

da stimme ich dir zu, dass es zwischen den IHK'en oder einzelner MA unterschiedliche Vorgehen gibt.

Aber: Das von dir geschilderte Problem kann ich noch nicht ganz nachvollziehen. Wenn mein Lieferant, ansässig in D oder innerhalb der EU, mir für das Jahr 2017 eine IHK-Erklärung für ein Material mit Ursprung Taiwan ausstellt und diese IHK-Erklärung von seiner IHK gegenzeichnen lässt, so gilt doch dieser Nachweis! Ich meine, was soll dazu jetzt noch hinterfragt werden? Ich reiche dieses Dokument bei meiner IHK für sämtliche UZ's, welche ich in 2017 ausstelle, ein und gut. Unsere IHK, welche hier z. T. sehr penibel ist, jedoch IHK-Erklärungen für Drittlandswaren akzeptiert, wird den Nachweis annehmen.
Warum sollte sie das nicht tun?

Würde gerne nochmal die Erkenntnisse zusammenfassen bzgl. der korrekten Vornachweise:

1. Lieferant im Drittland mit Warenursprung Drittland:
- Ursprungszeugnis (Chamber of Commerce)
- "Ursprungszeugnis" (selbst kreiert, formlos)
- sonstige Unterlagen mit Ursprungsangaben (z. B. Rechnung)

2. Lieferant in der EU mit Warenursprung Drittland
- Ursprungszeugnis (Chamber of Commerce)
- IHK-Erklärung (durch IHK im Ausstellerland gegengezeichnet) --> sofern durch IHK in D akzeptiert

3. Lieferant in der EU mit Warenursprung EU
- Ursprungszeugnis (Chamber of Commerce)
- IHK-Erklärung (auch ohne Gegenzeichnung der IHK im Ausstellerland [?])
- Präf. Lieferantenerklärungen mit expliziter Angabe des tatsächlichen EU-Ursprungslandes

Kann man das so stehen lassen?

Bleibt nur noch die Frage offen bzgl. der unterschiedlichen Anwendung/Akzeptanz der IHK-Erklärung bei Drittlandsursprung und Zusammenhang mit dem neuen UZK.

eaglestef Geschrieben am 04 Juli 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Hi Chev,

habe meine Antworten unten eingefügt:

1. Lieferant im Drittland mit Warenursprung Drittland:
- Ursprungszeugnis (Chamber of Commerce) --> Ja
- "Ursprungszeugnis" (selbst kreiert, formlos) --> Nein. Wenn das deine IHK akzeptiert hast Du glück
- sonstige Unterlagen mit Ursprungsangaben (z. B. Rechnung) --> Nur wenn bescheinigt

2. Lieferant in der EU mit Warenursprung Drittland
- Ursprungszeugnis (Chamber of Commerce) --> Ja
- IHK-Erklärung (durch IHK im Ausstellerland gegengezeichnet) --> sofern durch IHK in D akzeptiert
--> Die IHK Erklärung ist ein deutsches Dokument, was von den IHKs entwickelt wurde. Ich weiß, dass auch
andere Staaten, z.B. Österreich, IHK-Erklärungen anerkennen. Alles weitere solltest Du mit deiner IHK klären.
Generell: Bei EU Ursprung ist keine Mitwirkung der IHK notwendig. Bei Drittlandsursprung schon.


3. Lieferant in der EU mit Warenursprung EU
- Ursprungszeugnis (Chamber of Commerce) --> Ja
- IHK-Erklärung (auch ohne Gegenzeichnung der IHK im Ausstellerland [?]) --> Ja
- Präf. Lieferantenerklärungen mit expliziter Angabe des tatsächlichen EU-Ursprungslandes --> Ja. Sofern nur EU angegeben ist, dann wird im UZ auch nur EU bescheinigt (falls das ausreicht).

Einige IHK stellen keine Langzeit IHK Erklärungen für die Zukunft aus (Gründe siehe letzte Posts). Und jetzt geht es um die Anerkennung. Einige sagen, dass Sie Zweifel an der Richtigkeit der Aussage haben und erkennen deswegen das Dokument von der anderen Kammer nicht an.

Genaueres zu den Nachweisen findest Du im IHK Statut unter Punkt §6 Abs. 1:

www.gera.ihk.de/blob/g...5-data.pdf

Da steht auch genau, welche Dokumente akzeptiert werden und welche nicht. Das Statut und die Richtlinie ist bei allen IHks gleich. Gera war nur die erste, die ich gefunden habe.

Chev Geschrieben am 04 Juli 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Danke dir, eaglestef - dann weiß ich soweit erstmal Bescheid.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich