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Embargo Katar
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
kabumba |
Geschrieben am 27 Juli 2017
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Dabei seit 04 November 2010 229 Beiträge
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Unser Händler in Dubai hat aktuell ein Problem mit Katar Aufträgen (wie wohl viele andere auch!)
Der Händler verkauft unsere Ware, die wir dann direkt nach Katar versenden und an unseren Händler fakturieren.
Aktuell können in Dubai keine Zahlungen von Katar empfangen werden.
Fall 1: Der Endkunde bestellt übergangsweise bei uns und bezieht die Ware von uns, wir bezahlen eine Provision an den Händler in Dubai.
Das müsste ja so passen.
Fall 2: Auftrags mit Zahlungsziel. Die Ware ist bereits in Katar, der Kunde möchte jetzt bezahlen. Darf aber nicht an Dubai bezahlen. Jetzt die Frage: Wir fakturieren an den Händler bsp 5000 EUR, der Kunde muss aber bsp 6500 EUR bezahlen. Darf der Kunde die 6500 EUR an uns bezahlen? Wir haben schließlich nur 5000 EUR ausgeführt?
Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich dargestellt...
Vielen Dank!!
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 27 Juli 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Fall 2: Auftrags mit Zahlungsziel. Die Ware ist bereits in Katar, der Kunde möchte jetzt bezahlen. Darf aber nicht an Dubai bezahlen. Jetzt die Frage: Wir fakturieren an den Händler bsp 5000 EUR, der Kunde muss aber bsp 6500 EUR bezahlen. Darf der Kunde die 6500 EUR an uns bezahlen? Wir haben schließlich nur 5000 EUR ausgeführt?
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Ich sehe da aktuell kein Problem drin. Eine Korrektur der Ausfuhranmeldung wäre nur dann erforderlich, wenn sich der Wert der angemeldeten Waren nachträglich um mehr als 5000 Euro ändert. Oder, wenn sich Angaben zu anderen statistischen Erhebungsmerkmalen bei Meldepositionen mit einem Wert von mehr als 5000 Euro ändern. Beides trifft hier nicht zu.
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