Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.028 registrierte User - 0 User online - 27 Gäste online - 61.017 Beiträge - 1.555.407 Seitenaufrufe in 2022



Sprache von Lieferantenerklärungen


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


beatlejus Geschrieben am 25 Juli 2017



Dabei seit
17 Juni 2005
7 Beiträge
Guten Morgen zusammen,

wir haben von einem unserer Lieferanten eine LE in Slowakisch erhalten. Dies wird von der IHK zur Erstellung eines UZ nicht akzeptiert. Da Slowakisch zu den EU-Amtssprachen gehört, sind wir der Meinung, dass eine LE in Deutsch oder Englisch nicht gefordert werden kann.

Leider finden wir dazu keine Vorgaben - kann dazu jemand weiterhelfen?

Gruß
Norbert

CARGOFORUM PARTNER

eaglestef Geschrieben am 25 Juli 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Hallo Nobert,

die Wortlaute von Lieferantenerklärungen sind im UZK geregelt (Anhang 22-15 bis 22-18 UZK IA). Alle Gesetztestexte sind in den Amtsprachen der EU erhältlich, also auch slowakisch.

Somit hat die IHK die Möglichkeit sich von der Richtigkeit der Angaben (Wortlaut) zu prüfen. Ansonsten würde ich noch einen Hinweis auf das Statut/Richtlinie (bei jeder IHK heißt es etwas anders) geben. Dort steht unter §6 welche Nachweise anerkannt werden. Dort steht nicht, dass es in Englisch und Deutsch sein muss. Außerdem haben Sie ja die Möglichkeit die Lieferantenerklärung zu überprüfen.

Falls die IHK weiter Probleme macht, kannst Du mir gern eine PN schicken.

VG

beatlejus Geschrieben am 25 Juli 2017



Dabei seit
17 Juni 2005
7 Beiträge
Hallo eaglestef,

so ähnlich hatten wir uns das auch schon gedacht. Allerdings verstehe ich Deinen Hinweis auf §6 nicht - wo ist das zu finden?

VG
Norbert

eaglestef Geschrieben am 25 Juli 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Es gibt eine Richtline zur Ausstellung von Ursprungszeugnisse. Die kennt kaum jemand. Und in dieser steht u.a. drin, welche Vornachweise zugelassen sind. Meines Erachtens steht dort nicht drinnen, dass Dokumente in Deutsch oder Englisch sein müssen. Oder was macht die IHK wenn Du ein Ursprungszeugnis aus Braslien in Portugisiesch oder aus Algerien in Französich vorlegst?

beatlejus Geschrieben am 25 Juli 2017



Dabei seit
17 Juni 2005
7 Beiträge
Ok, dann recherchiere ich noch mal.

Und vielen Dank für Deine Unterstützung.

waldorf Geschrieben am 04 August 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo beatlejus, ich habe zunächst gedacht "banale Frage", es müssen doch alle Amtssprachen anerkennt werden und das ist bestimmt konkret geregelt. Ist es aber nicht: wenn man sich die Regelungen zur LE/LLE in Art. 63 UZK-DA und den Anh. 22-15 und 22-16 ansieht, dann findet man in der dt. Sprachfassung nur die dt. Erklärung, in der engl. Fassung die engl. Erklärung und in der slowak. Fassung die slowak. Erklärung. Es fehlt aber eine klare Regelung, dass alle Sprachen anerkannt werden müssen. Bei den Ursprungserklärungen auf der Rechnung sind z.B. die Texte in den zugelassenen Sprachen bei allen Sprachversionen angedruckt (Anh. 22-13).

Meine Meinung: die Kommission hat wohl bei der Erstellung des UZK hier schlampig gearbeitet. Trotzdem müssen Sprachen eines and. Mitgliedstaaten natürlich in einem anderen MS anerkannt werden.

eaglestef Geschrieben am 07 August 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Hi Waldorf,

wenn ich die Frage richtig verstanden habe, ging es aber um die Anerkennung bei der IHK.
Meinst Du die wird sich auf den UZK berufen. Ich vermute die beruft sich eher auf ihr Statut
zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen.

VG

waldorf Geschrieben am 07 August 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Mein Beitrag war ganz allgemein aus zollrechtlicher Sicht. Die Anerkennung von LE für den nicht-präf. Ursprung durch die IHK´en ist ja eher ein praktikables Hilfskonstrukt. Aber wenn die IHK´en LEs anerkennen, dann sollten dort doch identische Regeln gelten wie beim Zoll ? Alles andere ware ziemlich unlogisch und dumm.

Carsten Geschrieben am 08 August 2017



Dabei seit
18 Januar 2005
801 Beiträge
Guten Morgen,

als Tipp darf ich euch vielleicht unsere aktuelle Verlosung auf unserer Facebookseite empfehlen. Wir verlosen dort, noch bis Sonntag, das Standardwerk zum Thema Lieferantenerklärungen. Einfach den dortigen Beitrag liken und mit etwas Glück beantworten sich eure Fragen bald von ganz alleine. Viel Erfolg ;-)

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich