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Prüfung der steuerlichen Zuferlässigkeit beim AEO C


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Wildgans Geschrieben am 28 Februar 2017



Dabei seit
22 März 2016
53 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zu dem Fragenkatalog für den AEO Antrag.
Punkt 1.1.2
Benennen Sie, soweit für die Geschäftsform Ihres Unternehmens zutreffend ist
a) Haupteigentümer/-Anteilseigner mit Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beteiligungsanteil
b) die Vorstandsmitglieder oder geschäftsführende Personen mit Name und Geburtsdatum
c) die Mitglieder von Beiräten und Aufsichtsräten mit Namen und Geburtsdatum

Diese Punkt habe ich ordnungsgemäß ausgefüllt.
Der Zoll reklamiert bei dem Punkt, dass ich bitte noch die Steuernummern beim Finanzamt der jeweiligen Personen nenne soll, damit die steuerliche Zuverlässigkeit geprüft werden kann.
Davon steht da aber nix. Und ich denke auch dass ich das nicht ausfüllen muss. Darf der Zoll das verlangen?

Im Punkt 1.3.1. müssen nochmal alle Personen genannt werden, die mit Zollangelegenheiten zu tun haben.
Auch diese Personen habe ich ordnungsgemäß aufgezählt.
Und im Punkt 2.4. wird danach gefragt ob die in 1.3.1. genannten Personen eine schwere Straftat im Rahmens der Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens begangen haben.
Diese habe ich Wahrheitsgemäß mit NEIN beantwortet.

Aber auch hier wird nicht nach der Steuernummer beim Finanzamt gefragt.


Vielen Dank für die Antworten
Wildgans

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waldorf Geschrieben am 28 Februar 2017



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
M.E. fehlt es an einer Rechtsgrundlage, um die Steuernummer zu verlangen. Das steht m.W. noch nicht einmal in den internen Verwaltungsanweisungen. Dürfte ein Finanzamt überhaupt Auskunft erteilen ? Blöd ist nur, wenn man sich weigert und dann den AEO nicht bekommt. Die Steuernummer würde ja auch nur bei deutschen bzw. hier steuerpflichtigen Personen funktionieren. Was verlangt der Zoll, wenn eine der Personen nur in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder gar Drittland ansässig und steuerlich registriert ist? Da gibt es m.E. momentan überhaupt keine Zugriffsmöglichkeit. Die ganze Vorschrift ist hinsichtlich ihrer praktischen Anwendung gar nicht durchdacht (und wird vermutlich deshalb auch wieder völlig unterschiedlich von den Mitgliedstaaten gehandhabt).

waldorf Geschrieben am 12 April 2017



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Das Thema kocht jetzt bundesweit hoch, weil der Zoll im Fragebogen zur Neubewertung von Bewilligungen nach der Steuer-ID fragt. Es ist nach wie vor fraglich, ob es für die Anforderung und den Austausch von Informationen mit den Steuerbehörden eine Rechtsgrundlage gibt. Deshalb haben sich die Spitzenverbände dieser Frage angenommen. Bis hier keine Klärung vorliegt, melde ich die Steuer-ID unter Hinweis auf diese Diskussion nicht.

Siehe auch zB die IHK Stuttgart auf deren Homepage:
"Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer

Zu den von der Zollverwaltung abgefragten Daten gehören auch die Steuer-Identifikationsnummer und zuständigen Finanzämter unter anderem von folgenden Personen im Unternehmen:
•Vorstand, Geschäftsführung
•Aufsichtsrat
•Zollverantwortlicher
•Zollsachbearbeiter

Nachfolgend wird die Zollverwaltung bei den Finanzämtern abfragen, ob in den vergangenen drei Jahren steuerrechtliche Unregelmäßigkeiten vorgelegen sind. Damit soll das im Gesetz definierte Kriterium der Zuverlässigkeit der Antragsteller (UZK Artikel 39 und Implemented Act IA Artikel 24) überprüft werden.


Die IHK-Organisation klärt derzeit mit der zuständigen Generalzolldirektion, ob mit diesem Vorgehen ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche und/oder zollrechtliche Bestimmungen vorliegt."

Feinkost Geschrieben am 01 Juni 2017



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01 Juni 2017
3 Beiträge
Wenn ich mir die Gesetzestexte als Anmelder durchlese, wird mir schlecht.

Die Erklärung, weswegen die Steuer-ID abgefragt wird, ist einfach:
Offiziell hier:

„Eine Grundvoraussetzung für zollrechtliche Bewilligungen ist u.a. die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers (Art. 39 Buchst. a UZK). Diese gilt als nachgewiesen, wenn der Antragsteller (juristische Person) und die natürlichen Personen, die für das antragstellende Unternehmen verantwortlich sind, die die Kontrolle über seine Leitung ausüben und die Beschäftigten, die für dessen Zollangelegenheiten zuständig sind, keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen steuerrechtliche Vorschriften begangen haben (Art. 24 UZK-IA).
Zur Ermöglichung des Informationsaustausches mit den Finanzbehörden der Länder ist die Angabe der Steuer-ID und des zuständigen Finanzamtes notwendig. Dies ermöglicht nicht nur die zweifelsfreie und zeitnahe Identifikation der betroffenen Personen, sondern gewährleistet darüber hinaus auch den Schutz personenbezogener Daten. Ohne die Angabe der Steuer-ID wäre es erforderlich, für die zweifelsfreie Zuordnung weitere spezifische Angaben, wie z.B. die Adresse und Personalausweisnummer, abzufragen. …

Dann das hier:

„KAPITEL 1
Entstehen der Zollschuld
Abschnitt 1
Einfuhrzollschuld
Artikel 77

(3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird.
Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren des Absatzes 1 Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die Einfuhrabgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, wird auch die Person zum Zollschuldner, die die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren.“

Also: Wenn ein Sachbearbeiter einen Zollantrag abgibt/eingibt, ist er schon mal identifiziert. Dieser Sachbearbeiter haftet für die Angaben! Begeht er einen „Arbeitsfehler“ und setzt ein Komma falsch – in unserer Firma geschehen – ist schon mal schnell die 10-fache Zollschuld fällig.
Er haftet dafür! (…. Okay, … Einspruch, etc.)
Aber, gesetzt den Fall, die Firma geht bankrott und die Zollschuld ist uneinbringbar, dann ist der Angestellte in der Schuld!
Das selbe gilt für nachträgliche Korrekturen des Zolls – ist die Firma zwischenzeitlich pleite, ist der MA dran!

Wer will denn das Risiko tragen – bzw. wem ist das bewusst?
Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, sind immens!

Es geht dabei um „den Schutz der finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten“. „Mitgliedstaaten“ ist geheuchelt.
Deutschland hat nichts mehr zu melden, voran steht „die Union“.

waldorf Geschrieben am 02 Juni 2017



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo Feinkost, da will ich mal versuchen, dich etwas zu beruhigen:

1. die "natürlichen Personen" die "...verantwortlich sind" sind nicht die Zollsachbearbeiter, sondern die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, also die Geschäftsleitung. Ich halte übrigens die Diskussion über die Zuverlässigkeit für überzogen, weil es in der Praxis wohl äusserst unwahrscheinlich ist, dass derart vorbelastete/vorbestrafte Personen noch eine Funktion im Unternehmen bekleiden. Selbst Uli Hoeness fällt da nicht mehr drunter, weil seine Taten alter als 3 Jahre sind.

2. Zollschuld des Zoll-Sachbearbeiters: es ist falsch, dass der kleine Sachbearbeiter schon Zollschuldner wird, wenn er einen Fehler macht. Er müsste lt. Gesetz wissen oder wissen müssen, dass seine Anmeldung unrichtig war - und das muss ihm der Zoll nachweisen. Nur wenn der Anmeldende weiß, dass sein Arbeitgeber Diamanten importiert und sie als Phantasieschmuck anmeldet, kommt er als Zollschuldner in Betracht. Den Eintritt dieses Falles halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Mir ist durchaus bewusst, dass der ein oder andere Berater diese Vorschrift liebt und sie z.B. in Seminaren nicht ganz objektiv weitergibt. Das "Geschäft mit der Angst" ist für einige dieser Zunft Basis ihres Geschäftsmodells.

3. Dein "EU-Bashing" ist ebenfalls überflüssig. Die Kommission setzt hier nur das um, was die Mitgliedstaaten wollen. Ich gehe davon aus, dass auch die dt. Zollverwaltung voll hinter diesen Regelungen steht.

Also versuchen wir es doch lieber mit einer sachlichen, begründeten Diskussion statt mit emotionalen Ausbrüchen.


Zuletzt bearbeitet von waldorf am 02 Jun 2017 - 10:59, insgesamt einmal bearbeitet

Feinkost Geschrieben am 02 Juni 2017



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3 Beiträge
Prima, danke für deine Antwort!

waldorf Geschrieben am 21 Juli 2017



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ein kurzes Update zum Stand der Zulässigkeit der Abfrage von Steuer-IDs:
Das Thema wird noch immer zwischen den Spitzenverbänden, dem Zoll und der Bundesdatenschutzbeauftragten geklärt.
Bis zu einer Einigung würde ich unter Hinweis auf diese ungeklärte Situation keine Steuer-Id (und keine anderen personenrelevanten Daten) liefern.

Inzwischen hat auch ein Unternehmen geklagt. Das FG Düsseldorf will schnell, d.h. noch in diesem Sommer, entscheiden.
Auch ein Argument diese Daten vorerst nicht zu liefern.

Mehr (kritische) Infos auch hier (Artikel RA Niestedt): www.exportmanager-onli...#more-4807

Feinkost Geschrieben am 21 Juli 2017



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01 Juni 2017
3 Beiträge
Wir haben zwischenzeitlich eine Fristverlängerung hinsichtlich der Angabe der Steuer-ID's beantragt.

Es kam postwendend ein sehr druckvolles Schreiben des Zolls, dass uns eine Fristverlängerung bis zum 01.08.2017 eingeräumt hat, selbstverständlich mit dem dezenten Hinweis darauf, dass ansonsten eine " Grundvoraussetzung der zollrechtlichen Bewilligung" nicht gegeben ist.

waldorf Geschrieben am 21 Juli 2017



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Feinkost wrote:

Es kam postwendend ein sehr druckvolles Schreiben des Zolls, dass uns eine Fristverlängerung bis zum 01.08.2017 eingeräumt hat, selbstverständlich mit dem dezenten Hinweis darauf, dass ansonsten eine " Grundvoraussetzung der zollrechtlichen Bewilligung" nicht gegeben ist.


Das Thema ist für mich eine Wichtigtuerei des Zolls bzw. einzelner HZÄ oder Sachbearbeiter/-innen. Was würde der Zoll denn machen, wenn alle AEOs die IDs liefern ? Das wären dann grob geschätzt 6.000 (aktuelle) AEOs * 5 IDs pro Firma = 30.000 IDs (+ die IDs von Nicht-AEO, die aber bei der Neubewertung ebenfalls gecheckt werden). Wer soll denn beim Zoll die Abfragen beim Finanzamt machen ? Ich wette, dass da nur ein Datenfriedhof erzeugt wird.

Wegen der "fehlenden Grundvoraussetzung": es gibt Aussagen von höherrangigen, kompetenten Zollbeamten, die besagen, dass eine fehlende ID niemals für einen Bewilligungswiderruf ausreicht (weil es noch viele andere Möglichkeiten der Überprüfung gibt).

Ich warte jetzt mal die Antwort der Bundesdatenschutzbeauftragten und das Urteil ab.

cobra9.0 Geschrieben am 21 Juli 2017



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266 Beiträge
Was soll die Antwort - nicht Urteil- der Bundesdatenschutzbeauftragten bringen? Selbst wenn die Dame die Abfrage/Erfassung als erheblich bedenklich einstufen sollte, wird das im Ministerium niemanden groß kümmern.

Nach meinem Kenntnisstand gibt es in NRW jemanden, der vor Gericht gezogen ist. Das Urteil wird das Ministerium sicher abwarten und erst dann reagieren. Und wie lange Gerichtsentscheidungen in D dauern können, ist wohl hinlänglich bekannt.

Am Ende des Tages wird jedes Unternehmen selbst die Entscheidung treffen müssen, wie es mit dem Thema umgeht und bis zu welcher Eskalationsstufe es mit dem Zoll streiten will.

Meine persönliche Meinung ist, dass das Thema unnötig aufgebauscht worden ist, wenn man bedenkt, welche privatesten Dinge viele Leute von sich in den sozialen Medien veröffentlichen. Wäre die Angabe der Steuer-ID ein Pflichtfeld, würden vermutlich 80 Prozent der Leute diese (traurigerweise) angeben.
Und hier geht es nur um eine anonyme ID-Nr an eine deutsche Behörde. Worüber man streiten könnte, ist der Umfang der abzufragenden Personen.

waldorf Geschrieben am 24 Juli 2017



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo Cobra 9.0,

ist nicht deine Haltung ("ich komme den Forderungen nach, auch wenn sie nicht berechtigt ist - der Zoll sitzt ja doch am längeren Hebel") nicht genau das, was der Zoll will ?
Ich hätte auch kein inhaltliches Problem damit, meine Steuer-ID zu melden (auch weil der Zoll gar nicht in der Lage sein wird, die Masse an IDs zu überprüfen), aber es gibt dafür keine eindeutige Grundlage und der Zoll bzw. einzelne HZÄ oder Sachbearbeiter/innen schiessen in einigen Themen der Neubewilligung -bewusst oder unbewusst- über das Ziel hinaus (neben der Steuer-ID auch Nachweise zur Zahlungsfähigkeit, Erfüllung von AEO-S-Kriterien beim AEO-C ....). Deshalb finde ich es wichtig, hier Grenzen aufzuzeigen und nicht immer nachzugeben.

Die Klage ist übrigens beim FG Düsseldorf anhängig und der Richter hat kürzlich auf dem Zollrechtstag in Bremen öffentlich gesagt, noch in diesem Sommer zu entscheiden.

cobra9.0 Geschrieben am 24 Juli 2017



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo waldorf,

ich bin völlig Deiner Meinung, dass man nicht immer nachgeben sollte, nur weil jemand am längeren Hebel sitzt. Das wollte ich damit auch nicht zum Ausdruck gebracht haben. Allerdings würde ich schon danach differenzieren, ob es sich um ein Grundsatzthema handelt, für das es sich zu kämpfen lohnt oder ob es nur um ein Thema handelt, über deren Sinnhaftigkeit man unterschiedlicher Ansicht sein kann, welches sich aber in der Praxis de facto nicht auswirken wird.

Aus meiner Sicht ist eben der zweite Aspekt gegeben.

Danke auch für den Hinweis mit dem FG Düsseldorf. Ich gehe aber mal davon aus, dass selbst mit einem Urteil in diesem Sommer - egal in welche Richtung das Urteil auch ausfallen mag - noch lange nicht eine verbindliche Entscheidung vorliegen wird. Der Unterlegene wird mit ziemlicher Sicherheit den Weg in die nächste Instanz gehen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim BFH liegt - über alle Verfahren gesehen - bei rund acht Monaten. Wenn also alles wirklich optimal laufen würde, hätten wir aller frühestens im Sommer 2018 Klarheit.

waldorf Geschrieben am 14 August 2017



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23 Juli 2007
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Letzte Woche war die mdl. Verhandlung in Düsseldorf und schon reagiert der Zoll. Zumindest der Personenkreis wird überdacht und eingeschränkt. Schon mal ein Teilerfolg, der zeigt, dass man nicht immer klein beigeben sollte.
Infos unter: www.zoll.de/SharedDocs...ungen.html

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