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AEO Status bei Insolvenz


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


waldorf Geschrieben am 16 August 2017



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Mich würde interessieren, wie sich eine Insolvenz, z.B. von Air Berlin und anderer insolventer Firmen, zollmäßig auf den AEO-Status und sonst. Bewilligungen auswirkt. "Kein Insolvenzverfahren" bzw. die "ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit" ist m.E. zwingende Voraussetzungen für den AEO (Zahlungsfähigkeit, Art. 26 UZK-IA) -> wenn insolvent, dann AEO weg, richtig ? Der AEO-C ist aber zwingende Voraussetzung für das Anschreibeverfahren und faktische Voraussetzung für eine Reihe weiterer Bewilligungen. Für eine Airline sollte auch der AEO-S/-F nicht unbedeutend sein. Auch bei der aktuellen Neubewertung bestehender Bewilligungen will der Zoll ja Nachweise über die Zahlungsfähigkeit.

Reagiert ein HZA im Insolvenzfall sofort und entzieht den AEO (und verschlechtert somit die wirtschaftliche Situation u.U. weiter), was rechtlich m.E. erforderlich wäre ? Andererseits gewährt der Staat im Air Berlin-Fall Milliardenkredite, um den Betrieb aufrecht halten zu können. Das würde dann nicht ganz zusammen passen.

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quack Geschrieben am 17 August 2017



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64 Beiträge
Wie es sich -offiziell- auf den heutigen AEO Status auswirkt weiß ich nicht, aber ich hatte das "Vergnügen" in den 80 er und 90 er, also zweimal, in eine Konkursfirma zu arbeiten. Alle -finanzielle- Vergünstigungen (Aufschub etc.) wurden sofort gestrichen.
Das HZA Hamburg wußte sofort was los war, obwohl unser zuständiges Zollamt sich in Bayern befand. Alles was sich nicht
finanziell auswirkte (damals noch: vorabgestempelte AE's, EUR1 etc.) wurde problemlos weiter betrieben.

Konkurse werden im Allgemeinen verschiedentlich behandelt, meine erste Konkurs war 'ne "Dreimannklitsche", da hab ich ein halbes Jahr auf 's Konkursausfallgeld warten müssen, das zweite Mal betraf es eine 500 Mann Firma, da dauerte es genau
einen Monat bis ich das Konkursausfallgeld hatte.

quack

betterorange Geschrieben am 17 August 2017



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1271 Beiträge
Hallo, Waldorf,

da wir natürlich alle die gleichen Anforderungen haben und immer gleich geurteilt wird, halte ich es für selbstverständlich, den AEO Status auszusetzen.

Alles andere würde das gesamte System in Frage stellen.

Da speilt es auch keine Rolle wenn der Bund vorübergehende Kreditgarantien gibt.

waldorf Geschrieben am 17 August 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Habe auf zoll.de eine interessante Info zu Art. 26 (1) a) UZK-IA gefunden, die den Insolvenzfall vermutlich in einigen Fällen entschärft :
"Damit ist nicht das rechtliche Insolvenzverfahren gemeint, sondern eher eine faktische Unfähigkeit, entstandene und entstehende Schulden zu bezahlen." Falls Air Berlin also AEO sein sollte, könnte sie den Status dank Bürgschaft des Bundes erstmal behalten.

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