|
|
|
Vereinfachte aktive Veredelung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
chichi2701 |
Geschrieben am 09 Februar 2017
|
Dabei seit 20 Januar 2017 78 Beiträge
|
Hallo zusammen,
hat jemand mit der vereinfachten aktiven Veredelung (nach UZK) Erfahrung?
Unser Tochterunternehmen sickt uns immermal wieder Teile die wir Veredeln und an Sie zurückschicken.
Die Teile werden uns kostenlos per Proformarechnung zur Verfügung gestellt und wir berechnen nur die Veredelungsleitung. Ein Eigentumsübergang findet dabei nicht statt.
Nun möchte ich in solchen Fallen ( vorausgesetzt die Zölle sind hoch genug um den Aufwand zu rechtfertigen ) die
vereinfachte aktive Veredelung nutzen. Eine Aufnahme dieser Teile in unsere bereits bewilligte aktive Veredelung lohnt sich nicht, da hier immer wieder andere Teile kommen.
Wie genau läuft der Prozess ab? Muss der Rückversand körperlich auch wieder über das Eingangzollamt erfolgen,
oder muss in der Ausfuhranmeldung einfach die Einfuhrpapiernummer angegeben werden.
Hintergrund meiner Frage: Wenn ich die Teile mit FEDEX bekomme (Flughafen Köln-Bonn) und dann wieder über
DHL Express versenden möchte (Flughafen Leipzig/Halle) ist dies möglich? Oder muss ich zwangsläufig wieder über den
Flughafen Köln/Bonn gehen und damit wieder FEDEX wählen? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Wie wird so ein Fall in der Ausfuhranmeldung codiert (Geschäftsart, angemeldetes und vorrangegangenes Verfahren?)
In welchem Feld muss man die Nummer des Einfuhrapiers / bzw. die Nummer der Überführung in die vereinfachte AV eingeben?
Wie verhält sich das mit der Sicherheitsleistung. Wir haben keine Bürgschaft!
Auf der Zollseite und in anderen Nachschlagewerken habe ich leider keine Zufriedenstellende Antwort gefunden. ;-)
Auch unser Binnenzollamt war nicht wirklich hilfreich.
Ich hoffe mir kann jemand ein paar Tips zu dem Thema geben.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
waldorf |
Geschrieben am 09 Februar 2017
|
Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
|
Habe 2 Anmerkungen:
1. Fertigen KEPs überhaupt Zollverfahren wie die AV ab ? Habe in Erinnerung, dass die das ablehnen, weil das nicht in den Standardprozess passt und/oder Beschauquote hoch ist.
2. Eine Sicherheit ist nach UZK auch für die vereinfachte AV erforderlich und ich habe ganz aktuell die Info erhalten, dass die Zollverwaltung das auch ab 1.3. in die Praxis umsetzen will.
|
|
|
|
|
|
chichi2701 |
Geschrieben am 10 Februar 2017
|
Dabei seit 20 Januar 2017 78 Beiträge
|
Hallo waldorf,
vielen Dank für deine Antwort.
zu 1. Ja, die machen das, aber lassen sich dies auch gut bezahlen (zwischen 45-50 Euro bei der Einfuhr und das selbe nochmal bei der Ausfuhr) und du musst im vorhinein die zu erwartenden Zölle und Steuern bei denen bezahlen (BAR oder mit Scheck). Diese werden dann nach Wiederausfuhr durch das Zollamt erstattet. zumindest habe ich das so verstanden. Aber leider ist von den Expressdienstleister keine vernünftige Antwort zu dem Thema zu bekommen. Wie du schon sagst die machen das ungern.
Nach Rücksprache mit dem Infoservice des Zolls gibt es die Möglichkeit auf Ungültigkeitserklärung des Einfuhrpapiers.
Dieses wird wohl oft im zusammenhang mit den Expressdienstleistern genutzt. Aber damit habe ich leider auch noch keine Erfahrungen gemacht. Steckt wahrscheinlich auch ein haufen Arbeit dahinter.
zu 2. Tja mal sehen wie das so mit der Sicherheit umgesetzt werden soll. Eine Bürgschaft bei der Bank für diese Zwecke ist relativ teuer. Und solange du nicht AEO bist kannst du auch die Sicherheitsleistungen nicht wirklich reduzieren. Bis wir AEO sind, werden wohl noch ein paar Monate ins Land gehen. Wir wollen ja sowieso ein eigenes Aufschubkonto beantragen, um die lästigen Kosten wie Vorlageprovision und Finanzierungskosten zu sparen. Dafür kommen auch ein paar tausend Euo im Jahr zusammen. Dafür müssen wir eine Bürgschaft hinterlegen. Vielleicht müssen wir den Weg gehen und mit dem Zoll sprechen ob wir nicht eine Gesamtsicherheitsicherheit dafür beantragen können. Da wir ja für die normale aktive Veredelung auch eine Sicherheitsleistung hinterlegen müssen. Das wären dann schon 3 verschiedene Einzelsicherheiten.
Aber hast du jetzt schon mal einen solchen Antrag gestellt? Wenn ja wie lief dies ab, gerade auch wegen der korrekten Ausfuhrcodierungen und die Frage wegen dem Ausgangszollamt?
|
|
|
|
|
|
quack |
Geschrieben am 11 Februar 2017
|
Dabei seit 30 Juni 2016 64 Beiträge
|
chichi2701 wrote: |
zu 1. Ja, die machen das, aber lassen sich dies auch gut bezahlen (zwischen 45-50 Euro bei der Einfuhr und das selbe nochmal bei der Ausfuhr) und du musst im vorhinein die zu erwartenden Zölle und Steuern bei denen bezahlen (BAR oder mit Scheck). Diese werden dann nach Wiederausfuhr durch das Zollamt erstattet. zumindest habe ich das so verstanden. Aber leider ist von den Expressdienstleister keine vernünftige Antwort zu dem Thema zu bekommen. Wie du schon sagst die machen das ungern.
Nach Rücksprache mit dem Infoservice des Zolls gibt es die Möglichkeit auf Ungültigkeitserklärung des Einfuhrpapiers.
Dieses wird wohl oft im zusammenhang mit den Expressdienstleistern genutzt. Aber damit habe ich leider auch noch keine Erfahrungen gemacht. Steckt wahrscheinlich auch ein haufen Arbeit dahinter.
|
Grundsätzlich sollte man Kurierdienste meiden, wenn die Ware in irgendein "spezielle" Zollanmeldung abgefertigt
werden soll. Auch solltest du bedenken das der Empfänger bei z B Veredelung selber auch ein spezielles
Zollverfahren nutzt und es ist die Frager ob das KEP Unternehmen das im Empfangsland bringen kann, Bei Kurierdienste geht das öfters daneben. Die Anmelder dort sind auf standard 08/15 Verzollung dressiert. Da bleibt üblicherweise nur die Möglichkeit sich die Ware mit 'n ZVS T1 anliefern zu lassen, auch das ist aber bei KEP Leute schon ein "Sonderabfertigung" die extra bezahlt werden muss.
Die "Ungültigkeitserklärung des Einfuhrpapiers" ist eine Möglichkeit die von der EU eigens und auf Drängen der KEP
Unternehmen speziell für diese KEP Unternehmen geschaffen wurde, weil diese sonst auf diverse Einfuhrabgaben sitzen geblieben wären.
quack
|
|
|
|
|
|
Svetinho |
Geschrieben am 25 August 2017
|
Dabei seit 10 November 2014 11 Beiträge
|
Was hast du für Werte bei der Ware und welche Zolltarifnummer??
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|