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Demurrage und Lagergeld durch Reederei
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?
Sushigirl774 |
Geschrieben am 29 September 2017
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Dabei seit 20 November 2014 6 Beiträge
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Hallo,
ich habe im Moment einige Rechnungen auf dem Tisch, in denen uns eine Reederei neben Demurrage auch Lagergeld (für einen parallelen Zeitraum) berechnet.
ETA 05.06.
Demurrage 11.06 - 16.06
Lagergeld 09.06 - 16.06
Verladung auf Binnenschiff am 16.06.
Jetzt mal abgesehen von den Konditionen, über die wir die Seefracht gebucht haben: bisher habe ich bei verspäteter Abnahme immer nur Demurragekosten in Rechnung gestellt bekommen. Und Lagergeld, dachte ich, fällt nur an, wenn ich nach meiner kostenpflichtigen Demurragezeit den Container immer noch nicht abgeholt habe ...
Kann mir das jemand erklären?
Danke
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cobra9.0 |
Geschrieben am 29 September 2017
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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In der Linienschifffahrt steht der Begriff „Detention“ für die Containermiete nach Verlassen des Terminals und nach Ablauf der tariflich vereinbarten freien Zeit, während der Begriff „Demurrage“ das Entgelt bezeichnet, dass für volle Container am Terminal nach Ablauf der tariflich vereinbarten freien Zeit fällig wird. Leider werden diese Begriffe aber in der Praxis nicht selten für andere und/oder zusätzliche Entgelte synonym verwendet, sodass man nicht pauschal für jede Reederei sagen kann, welchen Umfang die Begriffe haben. Lagergeld wird vom Containerterminal für die Nutzung der Terminalfläche nach Ablauf der tariflich vereinbarten freien Zeit berechnet.
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betterorange |
Geschrieben am 29 September 2017
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Demurrage und Detention sind zwei verschiedene Posten die auch unterschiedlich berechnet werden (können). Das ergibt sich
aus der jeweiligen Beschreibung.
Container hire (Detention/Demurrage) Detention bezeichnet die Gebühren für die Containermiete nach Verlassen des Terminals, außerhalb der freien Zeit, die von den Reedern an die Kunden belastet werden. Steht der Container nach Ablauf der freien Zeit immer noch am Terminal wird Lagergeld (Demurrage) berechnet.
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WiMa |
Geschrieben am 02 Oktober 2017
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Dabei seit 08 Oktober 2009 206 Beiträge
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Detention: ... bezeichnet die Gebühren für die Containermiete nach Verlassen des Terminals:
Richtig: Bezeichnet die Gebühren für die Conteinermiete nach Ende der Freizeit, unabhängig davon ob der
Container das Terminal verlassen hat oder nicht.
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cobra9.0 |
Geschrieben am 02 Oktober 2017
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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@WiiMa: ich kann nicht beurteilen, ob die angebliche Klarstellung für die „Schifffahrtsnation“ Österreich zutreffend ist, aber bezogen auf Deutschland ist sie eindeutig falsch.
Wer Zweifel an der von mir beschriebenen Definition der Begriffe Detention / Demurrage hat, kann dies auch gerne im Grundlagenwerk (SEE - SCHIFF - LADUNG) für die Ausbildung von Schifffahrtskaufleuten, herausgegeben vom Verband Deutscher Reeder und dem Zentralverband Deutscher Schiffsmakler, nachlesen.
Im übrigen verweise ich auf meine weiteren Ausführungen, wonach in der Praxis die Begriffe von machen Reedereien individuell auf ihre Bedürfnisse angepasst werden. Das ändert aber nichts daran, dass in der reinen Lehre die o.g. Definition zutreffend ist.
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WiMa |
Geschrieben am 03 Oktober 2017
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Dabei seit 08 Oktober 2009 206 Beiträge
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einfach mal die homepage der diversen reedereien besuchen und sich durchkämpfen, bis man bei den demurrage und
detention landet. hilft hin und wieder weiter.
was die schifffahrtsnation österreich betrifft, ist nicht nur einmal passiert, dass eine paar deutsche seehafenspediteure vom hohen ross gefallen sind, als ihnen ein schluchtenschei.....ischer hinterlandsspediteur die seefracht abgenommen hat. und da rede ich nicht von stupiden containern aus china, wo man einfach mal den aktuellen preis beim kunden um USD 5,00 unterbietet.
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cobra9.0 |
Geschrieben am 03 Oktober 2017
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Was Ihre Ausführungen im zweiten Absatz mit einer schifffahrtsspezifischen Fragestellung zu tun haben, muss man nicht verstehen, aber wenn Sie meinen, dass das Know-how der genannten Verbände hinter Ihrem zurückbleibt, dann verabschiede ich mich aus der Diskussion und überlasse es jedem selbst zu entscheiden, welchen Ausführungen er Glauben schenken will. Wie hat schon Konrad Adenauer gesagt: "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont." In diesem Sinne schöne Grüße in den mit Schifffahrts-Know-how reich gesegneten Donauhafen Wien.
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