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Sendung in die Schweiz


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


tarantino15 Geschrieben am 27 September 2017



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9 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich stehe grade echt auf dem Schlauch. Betrifft Sendung in die Schweiz.

Warenwert 900 Euro
Incoterm DDP
Kosten für den Versand 300 Euro

Zählen die Transportkosten trotz DDP nun zum Warenwert und ist somit eine Ausfuhranmeldung nötig?

Vielen Dank :-)

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TheDispatcher Geschrieben am 27 September 2017



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Die Antwort kannst du dir leicht selber beantworten....

wie sieht denn die Rechnung aus ?

900 € oder 1200 €

tarantino15 Geschrieben am 27 September 2017



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09 Mai 2017
9 Beiträge
Danke für die Antwort.

900 Euro stehen auf der Rechnung, Die 300 laufen separat.
Im Prinzip muss man doxh dann sowohl HandelsRechnung als auch Frachtrechnung vorlegen?
Steh nur auf dem Schlauch, weil die Lieferung ja Frei Haus erfolgt.

Lg

Chev Geschrieben am 27 September 2017



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1477 Beiträge
Zitieren::

Im Prinzip muss man doxh dann sowohl HandelsRechnung als auch Frachtrechnung vorlegen?

Bei der Ausfuhr müssen dem Zoll grundsätzlich keine Rechnungen vorgelegt werden.

Dennoch muss das ABD sich auf die Rechnung beziehen, z. B. auch den korrekten Warenwert der RG wiedergeben.

Ist der Wert deiner Rechnung unterm Strich 900 EUR, so kommen auch die 900 EUR als Rechnungswert in das ABD.

Bei "DDP" werden auch sowieso keine Frachtkosten separat ausgewiesen. Der Incoterm an sich sagt ja aus: "All in".
Somit in deinem Fall = 900 EUR (All in). Wie hoch deine Frachtkosten tatsächlich dabei sind, ist nebensächlich.

tarantino15 Geschrieben am 28 September 2017



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09 Mai 2017
9 Beiträge
Perfekt, genau auf diese Antwort habe ich gewartet.

Vielen Dank!

waldorf Geschrieben am 28 September 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Bin mit Chevs Antwort nicht einverstanden. Wenn der Rechnungspreis bei DDP auf 900 lautet, dann sind dort per Definition die Frachtkosten enthalten. Maßgeblich für die 1000 EUR-Grenze ist allerdings der Grenzübergangswert, also ohne die im Drittland anfallenden Kosten.
Tarantino: warum machst du nicht einfach eine Ausfuhranmeldung ? Ist nicht so schwierig. Du hast den Nachweis für die VAT-Freiheit und keine Diskussionen wg. der 1000 EUR-Grenze.

Andere Frage an Tarantino: wie machst du denn als Deutscher die Importverzollung in der CH ? Hast du die dort erforderlichen Registrierungen für Zoll und VAT ? Da sind wir wieder bei der Diskussion, dass DDP eine (sehr häufig) untaugliche Lieferbedingung ist, weil die Incoterm-Regelungen oft im Widerspruch zu Zollvorschriften im Bestimmungsland stehen.

Chev Geschrieben am 28 September 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Wenn der Rechnungspreis bei DDP auf 900 lautet, dann sind dort per Definition die Frachtkosten enthalten.

Genau das habe ich doch hier geschrieben:

Zitieren::

Bei "DDP" werden auch sowieso keine Frachtkosten separat ausgewiesen. Der Incoterm an sich sagt ja aus: "All in".
Somit in deinem Fall = 900 EUR (All in). Wie hoch deine Frachtkosten tatsächlich dabei sind, ist nebensächlich.

OK, für den statistischen Wert sind die Frachtkosten relevant.

Z.B.:

Rechnungswert: 900 EUR auf Basis DDP
enthaltene Frachtkosten: 300 EUR (davon 150 EUR in der Schweiz)
Statistischer Wert: 900 - 150 = 750 EUR

==================

Zitieren::

Tarantino: warum machst du nicht einfach eine Ausfuhranmeldung ? Ist nicht so schwierig.

Hier muss ich allerdings zugeben: hatte überlesen, dass Tarantino keine AM abgeben möchte. Ich hatte die Frage so verstanden, dass es darum geht, wie eine AM abgegeben werden muss - nicht "ob". Ich würde immer eine AM abgeben, unabhängig davon, ob eine Sendung 1 Mio. oder nur 1 € Wert ist...

waldorf Geschrieben am 02 Oktober 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Chev, ich habe den Fall so verstanden, dass der Warenwert 900 EUR ist und zusätzlich 300 EUR Frachtkosten entstehen, die aber nicht in der Rg. ausgewiesen werden. Ansonsten gäbe es ja kein Problem mit der 1000 EUR-Grenze.
Der richtige DDP-Preis wäre also 1200 EUR. Wenn die Frachtkosten bis zur Grenze < 100 EUR sind, braucht der Absender keine Ausfuhranmeldung abgeben.

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