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Übergabe an Spediteur bei Incoterm FCA möglich?
INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden?
Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus?
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms?
Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms?
Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?
Stella |
Geschrieben am 10 Oktober 2017
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Dabei seit 02 März 2007 168 Beiträge
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Hallo liebes Forum,
wenn ich mit meinem Kunden im Ausland eine Lieferung unter Einbindung der Incoterm Klausel "FCA Frei Frachtführer Schuppen 14, Tor 1, Hafen in Hamburg, nach Incoterms 2010" vereinbare, darf ich die Ware dann auch an einen vom Kunden beauftragten Spediteur übergeben? Der Incoterm lautet ja "Frei Frachtführer" und nicht "Frei Spediteur".
Danke für eure Meinung
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CARGOFORUM PARTNER
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HunkyDory |
Geschrieben am 11 Oktober 2017
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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„Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benann-ten Ort liefert.
Quelle: Incoterms 2010 / Anwendungshinweis FCA
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Chev |
Geschrieben am 11 Oktober 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Verstehe die Frage nicht :-)
Denn physisch übergibt man ja immer einem Frachtführer, entweder einem vom Spediteur eingesetzten Frachtführer oder aber dem Spediteur selbst, wenn dieser im Selbsteintritt fährt. Bei Letzterem wird der Spediteur selbst zum Frachtführer...
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Stella |
Geschrieben am 11 Oktober 2017
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Dabei seit 02 März 2007 168 Beiträge
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Chev wrote: |
Denn physisch übergibt man ja immer einem Frachtführer, entweder einem vom Spediteur eingesetzten Frachtführer oder aber dem Spediteur selbst |
Wenn wir die Sendung auf Kundenwunsch einem großen Logistikdienstleister in sein Lager liefern ist er ja kein Frachtführer. Zumal dieser die Sendung dann durch Subunternehmer oder wen auch immer zur Airline oder zum Seehafen bringt. Das war der Hintergrund.
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Exportmanager |
Geschrieben am 11 Oktober 2017
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Dabei seit 09 März 2016 95 Beiträge
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Hallo Stella,
HunkyDory hat den entscheidenden Tipp zum Incoterm FCA schon gegeben.
FCA Frei Frachtführer "free carrier" sieht vor, dass der Verkäufer der zur Ausfuhr freigemachten Ware, an einen vom Käufer benannten Frachtführer oder einen sonstigen Dritten, am Geschäftssitz des Verkäufers oder einen anderen benannten Ort liefert.
Eure Lieferverpflichtung gegenüber dem Käufer habt ihr in jedem Fall erfüllt, sobald ihr die Ware an die vom Käufer genannte Person / den Ort geliefert habt. Seid aber so präzise wie möglich bei der Vereinbarung mit dem Käufer. Beachtet, dass der Ort so genau wie möglich festgelegt wird, da er Folgen für die Be- und Entladung und den Gefahrenübergang mit sich zieht.
Der Incoterm FCA kann problematisch bei der genauen Abgrenzung zwischen Spediteur und Frachtführer sein. Insbesondere wenn euer Käufer euch einen Spediteur als Transportbesorger nennt. Die Abgrenzung "Spediteur zu Frachtführer" kann wichtig für euch werden, weil, nach Incotermregel FCA A4 erfüllt der Verkäufer seine Lieferverpflichtung zur Lieferung unter bestimmten Umständen bereits mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, der in diesem Fall "another person" im Sinne von Incoterm FCA A4 ist. Also nicht erst in dem Moment ab dem der Spediteur eure Ware dem von ihm beauftragten Frachtführer übergibt.
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