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Ausfuhranmeldung für Sendungen in die Ukraine / Warenwert unter 1000€


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Projektkoordinator Geschrieben am 20 Oktober 2017



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Guten Tag,

wir haben aktuell eine Sendung in die Ukraine, welche einen Warenwert von weit unter 1000€ hat. Entsprechend wurde ohne ein ABD abgefertigt. Der Spediteur verlangt jetzt allerdings eines und verweißt auf polnische Zollregeln. Ist hierzu jemanden etwas bekannt? Gibt es Gründe hierfür?

Danke.

Gruß

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 20 Oktober 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wenn der Spediteur nicht noch mit anderen Ausfuhrvorgängen konsolidiert hat und dann die 1000 EUR-Grenze überschreitet, muss auch der polnische Zoll das EU-Zollrecht beachten. Art. 137 Abs. 1 -b) UZK-DA:
Artikel 137
(1) Ausfuhranmeldungen können für folgende Waren mündlich abgegeben werden:
b) Waren zu kommerziellen Zwecken, sofern sie einen Wert von 1 000 EUR bzw. eine Eigenmasse von 1 000 kg nicht überschreiten;

Remsen Geschrieben am 23 Oktober 2017



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Guten Morgen,

ich kenne das gleiche Problem allerdings bei TNT. TNT verlangt von uns bei Sendung in die Ukraine wenn Sie via LKW erfolgen (Economy Express) immer ein ABD, auch bei Sendungen unter 1000,- €. Nur bei Luftfracht (Express) verlangen sie kein ABD wenn der Wert unter 1000,- € ist. Ich erstelle nun einfach immer ein ABD wenn wir in die Ukraine liefern...

Gruß

Erzi4 Geschrieben am 23 Oktober 2017



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo zusammen,

vor dem UZK, also nach den Regelungen des alten Zollkodex, war die Wertgrenze für die mündliche Zollanmeldung die jeweilige statistische Meldeschwelle des Mitgliedstaats. Dies waren in Deutschland auch damals schon 1.000 Euro. In Polen lag (und liegt) die Meldeschwelle m.W. jedoch bei nur 22 Euro. Ich halte es für denkbar, dass Polen seine Statistikvorschriften noch nicht angepasst hat (sind ja erst 17 Monate vergangen, dass der UZK zur Anwendung kommt) oder, dass es sich in der Praxis noch nicht herum gesprochen hat.

Die pragmatische Frage: was ist schneller, erfolgreicher und weniger nervig: von Deutschland aus mit Polen über das Recht zu diskutieren oder ein ABD schreiben?

Viele Grüße
Erzi4

Chev Geschrieben am 23 Oktober 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

...und verweißt auf polnische Zollregeln.

Der Verweis eures Spediteurs auf die Erfordernis eines ABD könnte auch daran liegen, dass bei Einfuhren in osteuropäische Drittländer häufig das in der EU generierte ABD als Abfertigungsunterlage bei der Importverzollung dient. Unterm Strich könnte es also passieren, dass der Import untersagt wird, wenn kein ABD vorliegt.

waldorf Geschrieben am 23 Oktober 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Erzi4 wrote:

Die pragmatische Frage: was ist schneller, erfolgreicher und weniger nervig: von Deutschland aus mit Polen über das Recht zu diskutieren oder ein ABD schreiben?


Das stimmt natürlich. Wenn man sowieso regelmäßig ABDs erstellt, würde ich auch ohne Prüfung von Wertgrenzen immer eins erstellen.

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