Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
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Übliches Vorgehen bei Beauftragung eines Logistikers


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Zachariah Geschrieben am 17 November 2017



Dabei seit
17 November 2017
4 Beiträge
Hallo Cargo-Forum,

bin Neuling hier, Hallo erstmal - und ebenso jung in der Thematik Zoll und Spedition. Hoffentlich ist das hier das richtige Forum, die richtige Rubrik?
Normalerweise wollte ich alles speditions- und versandmäßige outsourcen, was mit Warentransport zu tun hat. Leider hat mein Dienstleister die Sache nicht hinbekommen.

Worum gehts?

Mein Auftraggeber und ich sitzen in Deutschland und haben eine niederländische Druckerei beauftragt, 10.000 Stück, ca. 150 kg, Werbe-Broschüren zu drucken. Auf türkisch. Die Druckerei verfrachtet ihre Erzeugnisse an den Ort meiner Wahl. Auch in die Türkei - aber sie sagen, dass sie damit noch keine Erfahrungen haben. Dafür hat meine Druckerei einen externen Logistiker an Bord geholt. Der wiederum scheint mit UPS zusammenzuarbeiten. Soweit erstmal super.

Die Lieferung war dann auch ruckzuck beim türkischen Zoll. Da allerdings bekam der Logistiker dann die Waren nicht mehr raus. Es fehlten Dokumente, wurde mir gesagt. Z.B. das Dokument "Power of attorney". Bei unserem Empfänger hat sich der Logistiker nicht gemeldet. Ende vom Lied nach Wochenlangem Hin und Her: Die Palette ging (zum Glück kostenfrei) wieder zurück an den Absender. Da steht sie jetzt.

Nun kommt der Logistiker auf mich zu und verlangt, dass ich einen "Customs Agent" benenne. Wer soll das denn sein?!
Ist das nicht der Logistiker selbst? Den habe ich doch genau dafür beauftragt, damit er die Zustellung übernimmt - und somit auch das Abholen der Waren nach der Zollbehandlung. Dann muss er doch auch die Waren aus dem Zoll rauslösen? Oder ist das meine naive Weltsicht, in der alles einfach ist?

Mein Kontakt/Empfänger in der Türkei ist ein ausgesprochen freundlicher Mensch. Er will uns gerne helfen und unsere Werbebroschüren vor Ort in seinen Einrichtungen auslegen. Kostenlos. Ich kann ihn deshalb nicht stressen damit, dass er sich irgendwelche Lieferungen beim Zoll abholt oder auch nur irgendwo hin muss, um Dinge zu unterschreiben oder was auch immer. Er soll gar keinen zusätzlichen Aufwand haben.

Was ist die normale Vorgehensweise? Wer ist verantwortlich für die Vollmacht "Power of Attorney"? Ich? Oder der Logistiker? Ich kenne mich nämlich gar nicht aus. Nur die IHK hat mir ein paar wertvolle Tipps gegeben bisher. Aber da kommt ja immer wieder was neues. Und meine Ware geht auf Europareise. Immer für jeweils 400 Euro eine Strecke. Das ist doch alles Wahnsinn....


Kann mir jemand einen Überblick geben?
Was ist normal? Was kann ich erwarten?
Wer stellt "Power of attorney" aus?
Wer fungiert im Speditionsgeschäft üblicherweise als Customs Agent?


Danke schon mal sehr!
lg Zach

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 17 November 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Zachariah,

folgendes von meiner Seite:

Zitieren::

Nun kommt der Logistiker auf mich zu und verlangt, dass ich einen "Customs Agent" benenne. Wer soll das denn sein?!

Welcher Incoterm wird hier denn verwendet? Die Schilderung lässt "DDP" vermuten, also "Frei Haus, verzollt, versteuert".
Wenn diese Frage geklärt es, kommt es im nächsten Schritt darauf an, ob "DDP" an den Spediteur weitergegeben wurde, dieser somit neben dem Transport zudem einen Importverzollungsauftrag vom Versender hatte.

Zitieren::

"Customs Agent" - Ist das nicht der Logistiker selbst?

Nein, nicht grundsätzlich. Der Spediteur kann in der Türkei zunächst nur in die Rolle eines sog. "Customs Brokers" treten, wenn er dazu in der Türkei staatlich lizensiert ist (z. B. über eine türkische Niederlassung). Selbst dann ist er nur für die Importverzollung zuständig, wenn ihm ein Auftrag dazu vorliegt (siehe oben).

Zitieren::

Ich kann ihn deshalb nicht stressen damit, dass er sich irgendwelche Lieferungen beim Zoll abholt oder auch nur irgendwo hin muss, um Dinge zu unterschreiben oder was auch immer. Er soll gar keinen zusätzlichen Aufwand haben.

Das deckt sich mit meiner Vermutung, dass der Empfänger die Ware somit "DDP" geliefert bekommt.

Unterm Strich heißt das, dass geklärt werden muss, ob der Spediteur für eine solche Komplettlösung, sprich Transport bis zum Empfänger + Importverzollung (=DDP) beauftragt wurde bzw. er nun erneut im "2. Versuch" damit beauftragt werden kann. Falls ja, er also auch die Verzollung erfüllen kann (selbst lizensiert oder lizensierter Partner), dann benötigt er vom Auftraggeber ggf. die oben schon genannte Zollvollmacht ("Power of attorney"), sodass er ggü. den türkischen Zollbehörden die Verzollung für seinen Kunden durchführen darf.

Aufgrund des Customs-Broker-Zwanges und der Tatsache, dass in der Türkei immer ein Zollterminal zwecks Abfertigung physisch angefahren werden muss, würde ich von DDP-Sendungen dorthin eher abraten.

By the Way: Falls auf die Waren vor Ort Zölle zu entrichten sind, bitte auch die Möglichkeiten der Ausstellung eines A.TR-Dokumentes prüfen. Dieses führt (bis auf ein paar Ausnahmen) zur Zollfreiheit aufgrund der Zollunion EU-Türkei.

Zachariah Geschrieben am 21 November 2017



Dabei seit
17 November 2017
4 Beiträge
Mensch, Klasse Antwort, Tausend Dank.
Danke auch für die Tipps.

Ich fürchte, die ganze Lieferung war auch für meine Druckerei ein Testballon. Ma gucken, was passiert.
DDP war von uns gewünscht und meines Erachtens klar kommuniziert. Aber nur telefonisch vereinbart, habe das nicht schriftlich. Umgekehrt hat die Druckerei auch von mir keinen schriftlichen Auftrag.
Dass es ein Problem geben könnte mit dem Zoll, haben wir angedeutet, aber man sagte uns: Das wird schon klappen, kriegen wir hin. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Frage ist, wie man die Sache gütlich regelt. Ich wusste nicht, worauf es ankommt und die Druckerei offensichtlich auch nicht. Dummerweise haben die auch noch einen Spediteur beauftragt, der genausowenig Ahnung hat. Da die Druckerei das alles gemacht hat und auch zugesichert haben, dass die Lieferung beim Kunden ankommt, meine ich, dass die das Gesamtpaket angeboten haben. Was laut Chev gleichzusetzen ist mit der Vereinbarung von DDP.

Was jetzt Fakt ist:

1. Die Drucksachen müssen dort rüber. Hier bringen die uns ja nix.
2. Der Logistiker fordert uns auf, einen Customs Agent zu benennen.

Frage ist, wie man am besten jetzt vorgeht....
Ich überlege, ob ich die Charge über einen Komplettanbieter MIT ERFAHRUNG bei der Druckerei abholen lasse, diesen Anfänger-Laden nach Druckerei-Wahl also gleich komplett ausboote. Oder ob ich irgendwie einen Customs Agent beauftrage. Damit entstehen für uns zusätzliche Kosten und der unfähige Logistiker ist immer noch am Start und in der Lage, mit seiner Unwissenheit weitere Probleme zu erzeugen bzw. nicht verhindern zu können.

Weitere Alternative (?) könnte sein, das Paket zu zerlegen in 8 Einzelkartons. Die sind dann einfach mit DHL verschickbar. Oder wäre da das ganze Gedöns mit Customs Agent auch nötig?
Die Kernfrage wird sein: Komme ich drumherum, einen Customs Agent zu beaufttragen?
Wenn nein: Wie finde ich einen, der mich sorgenfrei macht? Ich hab da keine Mitarbeiter vor Ort, das müsste also von hier aus passieren. Und da bin ich ja mega skeptisch...

Stefan1531 Geschrieben am 21 November 2017



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Du brauchst in jedem Fall einen "customs agent" (Zolldeklaranten) in der Türkei, der die Einfuhrzollabfertigung dort durchführt.

Dieser benötigt dann einen "Power of attorney" (Auftrag, eine Zollanmeldung anzugeben) und muss auch wissen, wer der "IOR / Importer of Records" (Importeur für die Dokumente - egal, ob der nachher die Zölle zahlt oder nicht) sein soll.

Den Transport sollte jeder Türkei-Spediteur oder Paketdienstleister durchführen können. Es muss halt nur klar kommuniziert werden, wie es laufen soll und wer die Abgaben zahlt.

Zachariah Geschrieben am 21 November 2017



Dabei seit
17 November 2017
4 Beiträge
Tausend Dank auch dir für deine Aufklärung!

Verstehe ich richtig, dass üblicherweise Speditionen, die Türkei als Lieferort anbieten, keinen eigenen Customs Agent vor Ort haben? Dass also incoterm DDP wie es Chev beschreibt genaugenommen im Falle Türkei sehr ungewöhnlich ist, bzw. praktisch nicht vorkommt? (Nur um abschätzen zu können, inwieweit der Service, den ich gebucht habe, überhaupt möglich war oder nicht)

Verstehe ich außerdem richtig: IOR ist zwingend immer der Empfänger der Lieferung in der Türkei? Oder könnten wir eleganterweise ebenfalls als "Importeur" auftreten? Das könnte ja eigentlich gehen, wenn wir vor Ort einen lizensierten CA haben? Ich meine damit: Können wir als Auftraggeber bzw. könnte sogar praktischerweise auch die Druckerei als Importeur auftreten und dementsprechend dann "Power of attorney" ausstellen?

Es geht ja immer darum, unseren "ehrenamtlichen" Empfänger bestmöglich rauszuhalten.


Gott ist das kompliziert. Ich Naivling dachte, ich lass die das da einfach hinschicken, bezahl den Zoll und gut ist... heute, 6 Wochen später...

WiMa Geschrieben am 22 November 2017



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
Ich mag zwar falsch liegen, aber dir fehlt der Importeur (derjenige der gegenüber dem türkischen Staat erklärt, er importiert die Ware in die Türkei).

Mag sein, dass dein Freund nicht die Genehmigung hat, Waren einzuführen. Kann aber auch sein, dass er nicht mehr als absolut notwendig, Kontakt mit dem Finanzamt haben will

Zachariah Geschrieben am 22 November 2017



Dabei seit
17 November 2017
4 Beiträge
WiMa wrote:
Ich mag zwar falsch liegen, aber dir fehlt der Importeur (derjenige der gegenüber dem türkischen Staat erklärt, er importiert die Ware in die Türkei).
Ok, der Importeur ist also üblicherweise immer tätig. Auch bei einmaligen Lieferungen? Wer ist das denn genau? Z.B. bei DDP wäre es für mich mal interessant. Meine Druckerei ist Importeur in Deutschland. Was wahrscheinlich wegen innergemeinschaftlichem Handel völlig egal ist.
Angeboten haben die aber - offenbar völlig unwissend, was das bedeutet - Importeur zu sein für Türkei. Sie haben (natürlich vor Beauftragung des Drucks) gesagt: Wir liefern dir die Ware auch in die Türkei. An eine Adresse meiner Wahl. Das ging schief. Jetzt soll ich alles mögliche selbst machen und keiner weiß Bescheid.

Zitieren::
Mag sein, dass dein Freund nicht die Genehmigung hat, Waren einzuführen. Kann aber auch sein, dass er nicht mehr als absolut notwendig, Kontakt mit dem Finanzamt haben will
Keine Ahnung, worauf du dich beziehst. Mein "Freund" ist eine gemeinnützige Organisation, die sich bereiterklärt hat, für die Organisation, für die ich tätig bin, eine Broschüre auszulegen, die ein Online-Hilfsportal-Angebot meiner Organisation graphisch erklärt. Sie tun das, weil die Zielgruppe beider Organisationen dieselbe ist. Ich bin doch nur Printmediengestalter, der für Kunden in Deutschland arbeitet. Und verstehe nur Bahnhof, sobald einer Zoll sagt...

Also. Was ist ein Importeur? Der von mir schon gewünschte Generalübernehmer?
Macht die Beauftragung eines Importeurs Sinn, wenn es eine einmalige Sache ist?

Wem kann ich den Hals umdrehen? :D

WiMa Geschrieben am 23 November 2017



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
Sehr vereinfacht dargestellt:

Eine Person (privat oder Firma) mit Sitz in der Türkei, muss dem türkischen Staat sagen: Ich hab da was, das kommt aus dem Ausland und ich möchte damit etwas (was auch immer) tun. Üblicherweise erfolgt diese Aussage mit einem Formular. Damit das Formular richtig ausgefüllt wird, macht dieses ein Zolldeklaranten. Die Erlaubnis für das Ausfüllen und Abgeben von diesem Formular, ist die Power of Attorney.

Der Warenempfänger gab diese Erlaubnis nicht. Auch hat der Warenempfänger keinen Zolldeklaranten benannt, der diese Erlaubnis besitzt.

Der Importeur ist eben diese Person - die fehlt. Es ist nicht die Aufgabe des Logistikers diese Person zu suchen, oder gar selbst zu spielen. Der Logistiker füllt das Formular aus und gibt es ab, nur ihm fehlt die Erlaubnis einer türkischen Person.

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