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Intermodal Sendungen per Planen-Trailer | Transportschaden Haftung


Asyk Geschrieben am 27 November 2017



Dabei seit
08 November 2017
2 Beiträge
Hallo,

ich wäre um ein paar Erfahrungen und Infos sehr dankbar in meinem gewissen Fall. Es ist folgendes passiert :

Wir sind ein kleines Importunternehmen aus DE und kaufen Waren z.B. in Spanien ein für einen Kunden in Italien. Dieser hat DDP gekauft und wir organisieren neben der Ware auch den Transport via LKW.

Die Ware wurde FCA in ESP gekauft, der LKW fährt zum Werk und wird durch den Versender beladen. Alles in Routine und dennoch geht mal etwas schief, wie in diesem Fall. Der LKW wird Intermodal abgefertig, sprich der Trailer geht via Short Sea ein kleines Stück nach Italien, wo der Trailer durch eine neue Zugmaschine übernommen wird nach Ankunft.

In Italien angekommen wurde festgestellt, dass ein Teil der Ware (Fässer mit Lebensmitteln auf Industriepaletten) verrutscht ist. So die Aussage meines Ansprechpartners... verrutscht, aber keine weitere Info über das mögliche Ausmaß.

Man hätte bereits in Italien ein Unternehmen gefunden das die Ware wieder sichert und dann kann der LKW die Reise fortführen. Welche Kosten anfallen, ob wir diese übernehmen bzw. was wirklich passiert ist... genau diese Info wurde uns erst einmal nicht mitgeteilt. Es wurde einfach gemacht.

Erst später stellt sich dank Fotos heraus, dass Fässer durch das Verrutschen von der Palette Schaden genommen hatten und die Ware ausgelaufen wird. Somit wurde ein großer Teil der Sendung beschädigt bzw. verschmutzt. Eine Anlieferung unter diesen Gegebenheiten bei einem Lebensmittelverarbeitunsbetrieb..... undenkbar. Die Ware wurde zwar gesichert, aber es war eine kleine Katastrophe. Wir waren also gezwungen den LKW anderweitig an einem Lager zu entladen zwecks Aussortierung der demolierten Fässer bzw. Reinigung des restlichen Ladeguts.

Der ganze Mist hat rund 3000 Euro an Extra-Kosten verursacht und nun kommt die Streitigkeit mit dem Fuhrunternehmen.
Dieser lehnt sich Kosten ab, will sogar noch von mir Geld sehen für die erste Ladungsfixierung.
Man schickte mir ein Foto mit und darauf soll erkennbar sein, dass die Ware nicht ordnungsgemäß gesichert wurde in ESP.


Jetzt meine Frage.... ist dieses Vorgehen überhaupt in Ordnung ? Hätte mir das Unternehmen nicht die Chance geben müssen einen Sachverständigen einzuschalten, der vor Ort die Ware bzw. die Sicherung inspiziert statt einfach ein Foto zu schicken und etwas zu behaupten ?

Ebenso hat man ein fremdes Unternehmen an die Ware gelassen - ohne meine Einwilligung. Selbst die können letztlich noch Ware demoliert haben ohne das ich davon etwas mitbekam.

Auch stelle ich mir die Frage, ob durch den Verkehrsträgewechsel von Straße auf Schiff die Haftung ebenfalls bei mir liegt... da die Plane eine sichtbare Wölbung hatte durch die verrutschten Fässer, würde man doch kaum den Trailer mit einem Kran anheben, oder ?



Ich bin um jeden Rat dankbar.... wir haben zwar eine Versicherung aber mit viel Eigenleistung. Transportschäden sind selten und das Fuhrunternehmen ist groß. Ich werde von der Rechtsabteilung konfrontiert und man kommt mir kein Stück entgegen. Will nicht ständig der dumme sein, der für alles aufkommen muss.


Danke für jedes Feedback

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trailerman Geschrieben am 27 November 2017



Dabei seit
15 Februar 2006
387 Beiträge
Zunächst würde ich mir die gängige Literatur zusammenstellen. 1. EU-Direktion Verkehr: Best practice guidelines on load securing. Kann man so googeln. Deutsch heißt das Teil: Optimale Verfahren zur Ladungssicherung im Straßenverkehr. Aber bitte beachten: Version 2014.
Dann würde ich mit auf gefahrgut-online.de die sogenannte Fassfibel herunterladen. Aber Vorsicht: da stecken deutsche technische Richtlinien, also VDI 2700 hinter. Das muss man in ES nicht anerkennen.
Dann geht man zum Verlader und lässt sich Verladung und Sicherung der Fässer auf den Paletten zeigen. Sind die Paletten mit ARM unterlegt? Sind die Fässer mit ARM unterlegt?
Falls nicht, habt ihr selbst einen Fehler gemacht. Der Curtainsider ist möglicherweise ein "ungeeignetes Fahrzeug". Es hätte ein Koffer sein müssen oder ein ISO-Container 45 ft palletwide.
Wenn der Auflieger im Abgangshafen schon die Beule in der Plane gehabt hätte, hätte ihn niemand verladen. Denn so viel Platz ist zwischen den Stellplätzen nicht. Ist die Ladung während der Schiffspassage verrutscht, wird versucht, das Teil tot oder lebendig von Bord zu bekommen.
Wer dann so einen Auflieger aufsattelt und losfährt, hat nicht alle Tassen im Schrank. Denn der Fahrer ist bei der Übernahme zur Kontrolle der Ladungssicherung verpflichtet. Und ist keine vorhanden, muss nachgesichert werden.
Spätestens bei der Feststellung des Verrutschens und der Beschädigungen hätte ein Havariekommissar hinzugezogen werden müssen.
Offensichtlich ist euer carrier im Empfangshafen ein ganz schlauer.

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